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Stand: Februar 2007
Die OGS wurde mit Beginn des Schuljahres 2006/ 2007 in der Herseler-Werth-Schule eingeführt. Im Vorfeld wurde ein Konzept erstellt, das sich auf keinerlei
praktische Erfahrungen stützen konnte. Insofern basieren die Aussagen auf Absichtserklärungen, deren Umsetzung durch eine eingehende Evaluation überprüft werden müssen.
Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die Leitlinien dieser Evaluation.
1. Versprechungen im Konzept
Im Konzept der OGS wurden Zusagen gemacht, die bei der Arbeit in der OGS umgesetzt werden sollen. Mit einem Fragebogen soll bei den Eltern erkundet werden, wie
sie die Arbeit in der OGS einschätzen und ob die Zusagen aus ihrer Sicht tatsächlich umgesetzt worden sind.
Leitfragen sind:
- Was wurde versprochen? - Was konnte gehalten werden? - Wie bewerten die Eltern die Arbeit? - Ist Kritik von Seiten der Eltern bekannt?
2. Durchsetzung der Teilnahmeverpflichtung
Laut OGS-Erlass gehen die Eltern eine Teilnahmeverpflichtung bis mindestens 15 Uhr an 5 Tagen pro Woche ein. Vertraglich wurde die Teilnahmeverpflichtung
in der OGS der Herseler-Werth-Schule auf 16 Uhr festgesetzt. Diese Teilnahmeverpflichtung ist elementare Grundbedingung für die Aufnahme in die OGS. Damit wird u.a. zum Ausdruck
gebracht, dass es sich nicht um eine Betreuungsmaßnahme handelt, an der die Teilnahme in das Belieben der Eltern gestellt ist. Um sinnvolle außerunterrichtliche Aktivitäten der
Kinder (z.B. Instrumentenunterricht, Training im Sportverein) nicht vollkommen zu verhindern, wurde den Eltern die Möglichkeit gewährt, ihr Kind an einem vorher festgelegten
festen Tag pro Woche vorzeitig aus der OGS zu nehmen. Darüber hinaus dürfen die Kinder in äußerst begrenzter Anzahl an Kindergeburtstagen vor 16 Uhr teilnehmen.
Leitfragen sind:
- Halten die Eltern die Teilnahmeverpflichtung ein? - Welche Maßnahmen ergreifen wir, die Teilnahmeverpflichtung durchzusetzen, falls Eltern
diese Verpflichtung nicht wahr haben wollen? - Sind die Formulierungen im Vertrag eindeutig?
3. Erfüllung des Vertrages – Abmeldung – unterjährige Anmeldung
Vor der Teilnahme an der OGS müssen die Eltern einen Vertrag mit dem Förderverein als Träger der Einrichtung eingehen. Dieser Vertrag hat im Regelfall eine
Laufzeit von einem Jahr.
Leitfragen sind:
- Gibt es Probleme bei der Erfüllung der Verträge? - Wie hoch ist die Anzahl der vorzeitigen Kündigungswünsche? - Bestehen Bedingungen, unter denen die
Eltern unterjährig aus dem Vertrag entlassen werden können? - Besteht Platz für unterjährige Neuaufnahmen?
4. Das Essen
Das Essen wird von der Fa. Theisen täglich frisch zubereitet geliefert. Aus einem vorgegebenen reichhaltigen Angebot kann die Schule einen langfristigen,
ausgewogenen Speiseplan individuell zusammenstellen. Die Bezahlung des Essens erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Anzahl der verzehrten Essen. Es wird per Bankeinzug von
den Eltern erhoben.
Leitfragen sind:
- Funktioniert die Zahlung der Beiträge (Betreuung und Essen) störungsfrei? - Entspricht die Qualität des Essens den Vorstellungen?
- Wird eine ausreichende Menge geliefert? - Erfolgt die Anlieferung pünktlich? - Schmeckt das Essen den Kindern?
5. Der Ablauf des Mittagessens
Alle Kinder essen gemeinsam in der Zeit zwischen 13.45 – 14.15 Uhr. Am Essen nehmen nicht nur Kinder der OGS sondern auch einige Kinder der MB teil.
Leitfragen sind: - Hat sich der Zeitraum von 13.45 – 14.15 Uhr für den Mittagstisch bewährt? - Gibt es Probleme mit der Großgruppe?
- Welche Regeln gelten beim Mittagessen? - Werden die Regeln von den Kindern eingehalten? - Sind evtl. Änderungen beim Mittagessen erforderlich, wenn die Gruppe wesentlich
größer werden sollte? - Was muss geändert werden, wenn die Gruppe wesentlich größer wird? - Welche Möglichkeiten der Umsetzung bestehen bei evtl. erforderlichen
Änderungen?
6. Die Lernzeit
Jedes Kind nimmt der OGS muss an der einstündigen täglichen Lernzeit teilnehmen. Dort werden in erster Linie unter Anleitung die Hausaufgaben angefertigt.
Anschließend erhält das Kind, das die Hausaufgaben fertig gestellt hat, zusätzliche Förderangebote.
Leitfragen sind:
- Welche maximale Gruppengröße ist im Hinblick auf individuelle Förderung noch vertretbar? - Wie fühlen sich die Kinder in der Lernzeit? -
Können die Kinder die Hausaufgaben in der zur Verfügung stehenden Zeit anfertigen? - Sind die Hausaufgaben dem individuellen Leistungsvermögen der Kinder
angepasst? - In welchem Umfang ist individuelle Hilfestellung möglich? - Halten die Kinder ein Mindestmaß an Disziplin ein? (Gang zur Lernzeit/
Verhalten während der Lernzeit/ Reaktionen auf ungebührliches Verhalten/ Verhalten beim Verlassen der Lernzeit/ u.ä.m)
- Gibt es einheitliche Disziplinregeln in allen Gruppen? - Welche Maßnahmen wurden bisher angewandt? - Welche Maßnahmen haben sich bewährt?
- Bestehen gravierende Probleme?
7. Das Personal in der Lernzeit
Die Schule hat festgelegt, die vom Land zur Verfügung gestellten Stellenanteile für die OGS nicht zu kapitalisieren, damit die Kinder in der Lernzeit nur von
Lehrerinnen betreut werden können. Da die schulischen Stellenanteile in Anbetracht einer sinnvollen Gruppengröße nicht ausreichen, werden die fehlenden Stellenanteile durch den
Förderverein finanziert. Mit diesen Mitteln werden ebenfalls Lehrerinnen bezahlt. So ist es möglich, die Gesamtgruppe der OGS-Kinder in 5 Teilgruppen mit jeweils ca. 11 Kindern zu
gliedern.
Leitfragen sind:
- Hat sich der ausschließliche Einsatz ausgebildeter Lehrerinnen bewährt? - Sind auf Dauer genügend Kolleginnen zur Durchführung der Lernzeit freiwillig
bereit? (Wenn die Anzahl der Kinder in der OGS z.B. auf ca. 75 wächst, werden ca. 10 Kolleginnen für jeweils 3 Stunden benötigt) - Welche Maßnahmen
können ergriffen werden, damit immer genügend Lehrerinnen zur Verfügung stehen? - Kann der Einsatz von Lehrerinnen in der Lernzeit evtl. finanziell entlohnt werden?
- Wie empfinden die Lehrerinnen den Einsatz in der Lernzeit? - Welche Maßnahmen können helfen, den Einsatz am Nachmittag möglichst wenig belastend zu gestalten?
8. Die Vertretung in der Lernzeit
Wenn Personal in der Lernzeit ausfällt, muss es vertreten werden.
Leitfragen sind:
- Wie lässt sich die Vertretung in der Lernzeit verträglich und zuverlässig regeln?
- Gibt es Kolleginnen, die für einen festen Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen? - Kann Vertretungspersonal finanziert werden?
- Kann eine Vertretung durch Dienstausgleich honoriert werden?
9. Einsatz in der Lernzeit – Teilnahme an Konferenzen
Die Konferenzen beginnen in der Herseler-Werth-Schule um 14.30 Uhr. Diese Regelung wurde getroffen, um weiter weg wohnende Kolleginnen/ Kollegen von einer
Rückkehr in die Schule am späten Nachmittag bzw. am Abend zu entlasten. Diese Regelung kollidiert mit der OGS-Lernzeit von 14.30 – 15.30 Uhr.
Leitfragen sind:
- Welche Lösung gibt es, Konferenzen und Lernzeit einvernehmlich durchzuführen? - Können die Kolleginnen ihre Verpflichtung in der Lernzeit erfüllen und
später zur Konferenz hinzu stoßen? - Können Kolleginnen, die am Konferenztag in der Lernzeit eingesetzt sind, vertreten werden?
- Welches qualifizierte Personal steht für die Vertretung zur Verfügung? - Können im Ausnahmefall Gruppen zusammengelegt werden?
10. Kommunikation zwischen Lernzeit und Unterricht am Vormittag
Durch den Einsatz von Lehrerinnen in der Lernzeit ist eine unmittelbare Rückmeldung über Erfolge/ Probleme in der Lernzeit möglich.
Leitfragen sind:
- Besteht ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch zwischen Kollegin am Vormittag und Kollegin am Nachmittag?
11. Die Angebote der OGS
Auch außerhalb der Lernzeit sollen die Kinder gefördert werden. Dazu erhalten die Kinder Angebote aus unterschiedlichen Bereichen: musisch-künstlerische
Angebote, werken mit Holz und Metall, musikalische Angebote, wissenschaftliche Angebote, sportliche Angebote, Spielangebote, Angebote zur Ausbildung von PC-Kompetenzen.
Leitfragen sind:
- Treffen die Angebote die Interessen der Kinder? - Erhalten die Kinder genügend Angebote? - Wie verhalten sich die Kinder bei den Angeboten?
- Welche Möglichkeiten haben die älteren Kinder im Anschluss an die späte Lernzeit?
- Steht genügend Personal für die Angebote außerhalb der Lernzeit zur Verfügung? - Welche Regelungen bestehen bei krankheitsbedingten Ausfällen?
12. Die Ferienbetreuung
Mit der Einrichtung der OGS erhalten die Eltern auch die Möglichkeit, die Kinder in den Ferien betreuen zu lassen.
Leitfragen sind:
- Wie wird das Angebot angenommen? - Welche Eltern nehmen das Angebot an? - Wie stehen die Eltern zum Kostenbeitrag?
- Treffen die Betreuungszeiträume die Bedürfnisse der Eltern? - Welche Angebote erhalten die Kinder im Rahmen der Ferienbetreuungs- maßnahmen? - Steht für die
Ferienbetreuungsmaßnahmen genügend geeignetes Personal zur Verfügung? - Welche Regelungen bestehen bei krankheitsbedingten Ausfällen des
Betreuungspersonals? - Steht geeignetes Personal für die Küche zur Verfügung? - Welche Regelungen bestehen bei krankheitsbedingten Ausfällen des
Küchenpersonals?
13. Veränderungen bei der Anzahl der an der OGS und MB teilnehmenden Kinder
Die OGS an der Herseler-Werth-Schule nahm ihren Betrieb nach den Sommerferien 2006 mit 55 Kindern auf. Da viele Kinder in die OGS wechselten, sank die Anzahl
der in der Mittagbetreuung (Schule von acht bis eins) angemeldeten Kinder auf ca. 30. Das hohe Interesse der Eltern der kommenden Schulneulinge zur Teilnahme an einem
Informationsabend lässt absehen, dass die Anzahl der an der OGS teilnehmenden Kinder wachsen wird. Unter Einbeziehung evtl. Abmeldungen von Viertklässlern ist dennoch davon
aus-zugehen, dass nach den Sommerferien 2007 mit ca. 70 – 80 zu betreuenden Kindern zu rechnen ist. Unter Einrechnung der in der MB betreuten Kinder wird die Gesamtzahl der
zu betreuenden Kinder bei ca. 100 liegen.
Leitfragen sind:
- Wie viele Kinder können maximal in der Herseler-Werth-Schule am Nachmittag betreut werden? - Haben die an der OGS teilnehmenden Kinder ein
Vorrecht auf Aufnahme gegenüber den in der MB betreuten Kindern? - Wird die MB im Extremfall zugunsten der OGS geschlossen? - Ist bereits jetzt geeignetes
Personal bekannt, dass für die Mitarbeit in der OGS gewonnen werden kann? - Welche Maßnahmen können getroffen werden, damit in der Lernzeit auch bei ca.
75 Kindern ausschließlich ausgebildete Lehrerinnen zur Verfügung stehen? (Nach bisherigem Standard müssen dann 7 – 8 Gruppen gebildet werden, für
die 35 bis 40 Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden müssen. Der vom Land NRW zur Verfügung gestellte Stellenanteil von 0,6 entspricht nur ca. 18
Stunden. Je nach Gruppenanzahl fehlen dann noch 17 bis 22 Stunden.) - Sollte bei der zukünftigen Klassenzusammensetzung eine Teilnahme an der OGS
Berücksichtigung finden (OGS-Klassen), wenn die Anzahl der OGS-Kinder innerhalb eines Jahrgangs eine Klassenbildung ermöglicht? - Welche Vorteile
ergeben sich aus OGS-Klassen, so dass eine Abkehr vom bisherigen Klassenzusammensetzung nach Wohngebiet gerechtfertigt werden kann? - Kann das bisherige
einheitliche Mittagessen aller Kinder auch bei einem Anwachsen der Teilnehmerzahl beibehalten werden? - Welche Bedingungen müssen geschaffen bzw. was muss beachtet
werden, wenn das Mittagessen zukünftig in zwei unterschiedlichen Zeiträumen eingenommen werden muss? - Welche Konsequenzen hat ein getrenntes
Mittagessen für das Zeitraster von OGS und MB? 11.45 – 12.15 Uhr Mittagessen Gruppe 1 (Jahrgänge 1 und 2)
12.15 – 12.30 Uhr Bewegungspause für die Jahrgänge 1 und 2 12.30 – 13.30 Uhr Lernzeit für die Jahrgänge 1 und 2
13.30 – 16.00 Uhr Teilnahme der Jahrgänge 1 und 2 an den Angeboten
13.45 – 14.15 Uhr Mittagessen Gruppe 2 (Jahrgänge 3 und 4) 14.15 – 14.30 Uhr Bewegungspause für die Jahrgänge 3 und 4
14.30 – 15.30 Uhr Lernzeit für die Jahrgänge 3 und 4 15.30 – 16.00 Uhr Teilnahme der Jahrgänge 3 und 4an den Angeboten
14. Das Personal
Mit der Einrichtung der OGS haben sich die Arbeitsbedingungen für das Personal verändert. Endete der Dienst in der MB täglich um 14 Uhr nach einer Dienstzeit
von 2 Stunden, so arbeiten Teile des Personals nun bis 16 Uhr nach einer Dienstzeit von 4 Stunden. Da der Arbeitgeber sowohl für die OGS als auch für die MB der schulische
Förderverein ist, gibt es keine Konflikte bei einrichtungsübergreifender Arbeit.
Leitfragen sind:
- Gibt es Probleme mit den veränderten Arbeitsbedingungen? - Wie hoch ist die Zufriedenheit in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit?
- Wie hoch ist die Zufriedenheit in Bezug auf die Entlohnung? - Wie hoch ist die Zufriedenheit im Team aller Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter? - Steht das bisherige Personal im
Bedarfsfall für längere Arbeitszeiten zur Verfügung?
15. Die Leitung
- Wie haben sich die Leitungsaufgaben verändert? - In welchem Umfang sind Leitungsaufgaben zu erledigen? - Werden die Leitungsaufgaben, die außerhalb der
Dienstzeit in der Schule anfallen, angemessen gewürdigt und entlohnt? - Wie sollten die Zeitkontingente für Leitung – Lernzeit – Betreuung von Angeboten
sinnvoll verteilt werden? - Verläuft die Zusammenarbeit mit dem MB-/ OGS-Personal zufrieden stellend?
- Verläuft die Zusammenarbeit mit der Schulleitung zufrieden stellend? - Verläuft die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zufrieden stellend?
- Verläuft die Zusammenarbeit mit den Eltern zufrieden stellend?
16. Räume
Für die OGS und die MB müssen die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden: Räume für die Lernzeit, Räume für die
Einnahme des Mittagessens, Räume für die Erfordernisse rund um das Mittagessen, Räume für die Angebote außerhalb der Lernzeit. Die nachfolgenden Leitfragen beziehen sich auf die
Zeit nach dem vollständigen Ausbau der Räumlichkeiten im Souterrain des Hauptgebäudes.
Leitfragen sind:
- Stehen Räume in ausreichender Anzahl zur Verfügung? - Wie viele Kinder können in den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten maximal betreut
werden? - Reicht das Raumangebot für die Durchführung der Lernzeit auch für 7 – 8 Gruppen? - Erfüllen alle Räume die in sie gesetzten Erwartungen?
- Ist das Mobiliar in den Räumen ausreichend und zweckmäßig? - Sind insgesamt gesehen Verbesserungen erforderlich?
17. Die Küche
Um ein Mittagessen anbieten zu können, wurde in den Räumlichkeiten der OGS die Küche auf einen zeitgemäßen Stand gebracht.
Leitfragen sind:
- Steht genügend geeignetes Personal für die Arbeiten rund um das Mittagessen zur Verfügung?
- Gibt es Regelungen für krankheitsbedingte Ausfälle des Küchenpersonals? - Sind dem Personal die Hygienestandards bekannt?
- Werden die Hygienestandards beachtet und eingehalten? - Werden die notwendigen Protokolle geführt? - Entspricht die Sauberkeit in der Küche den Erfordernissen?
- Steht für die Reinigung geeignetes Personal zur Verfügung? - Sind die Einrichtungsgegenstände zweckmäßig?
18. Finanzierung
Der Förderverein finanziert sowohl die OGS wie auch die MB. Dazu erhält er für die Durchführung der OGS einen nach sozialen Kriterien gestaffelten
Kostenbeitrag von den Eltern und eine festen Beitrag pro Kind vom Land NRW. Derzeit stehen für jedes Kind in der OGS durchschnittlich ca. 140 Euro pro Monat zur Verfügung. Für
die Durchführung der MB erhält der Förderverein von den Eltern einen festen Kostenzuschuss in Höhe von 50 Euro pro Kind. Das Land NRW beteiligt sich mit einem jährlichen Fixbetrag
von ca. 5.000 Euro an den Kosten der MB und zwar unabhängig von der Anzahl der Kinder. Das Geld erhält der Schulträger, der in eigener Entscheidung über die Höhe der Zuweisung an
die einzelnen MB in seinem Einzugsbereich entscheiden kann. Da in den Schulen unterschiedliche viele Kinder in den MB betreut werden, wird der FV der Herseler-Werth-Schule
möglicherweise nicht den vollen Landeszuschuss erhalten.
Leitfragen sind:
- Steht die Finanzierung von OGS und MB auf einer soliden Basis? - Steht ein finanzielles Polster zur Finanzierung krankheitsbedingter Vertretungen
zur Verfügung? - Müssen evtl. Kosten gesenkt werden? - Wie können zusätzliche Mittel beschafft werden? - Stehen Mittel für Sachanschaffungen zur Verfügung?
- Wie können evtl. bestehende Probleme gelöst werden? - Verläuft der Einzug der Elternbeiträge reibungslos?
- Bewegt sich der Verwaltungsaufwand in einem vertretbaren Zeitrahmen?
19. Datenerhebung
Um die Arbeit in der OGS und das Umfeld evaluieren zu können, müssen Daten erhoben werden. Die Datenerhebung erfolgt am einfachsten über Fragebögen, die den
betroffenen Personen mit der Bitte um Beantwortung übergeben werden. Die Fragebögen werden auf der Basis der o.a. Problemstellungen erstellt.
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