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Die Lernzeit

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Ein wesentliches Element der OGS ist die Lernzeit, an der alle Kinder verpflichtend teilnehmen müssen. Bedingt durch das Ende des Unterrichts am Vormittag beginnt die Lernzeit zu unterschiedlichen Zeiten getrennt nach den Jahrgängen 1 + 2 und 3 + 4. Mindestverweildauer ist für alle Kinder 45 Minuten.

In erster Linie dient die Lernzeit der Anfertigung der Hausaufgaben unter kompetenter Hilfestellung. Hat ein Kind seine Hausaufgaben vor Ablauf von 45 Minuten erledigt, erhält es weitere Förder- bzw. Forderangebote. Ein Verlassen der Lernzeit ist frühestens nach Ablauf von 45 Minuten und nach vollständiger Anfertigung der Hausaufgaben möglich.

Hat der Zeitrahmen von 45 Minuten nicht gereicht, um die Hausaufgaben anzufertigen, kann die Lernzeit für dieses Kind um bis zu 15 Minuten verlängert werden. Sind die Hausaufgaben auch dann noch nicht vollständig erledigt, erfolgt ein Hinweis an die Eltern und die Klassenlehrerin.

Näheres ist in den “Regeln für die Lernzeitkräfte” und dem “Mitteilungsblatt für die Eltern” dargelegt.

Damit die Lernzeit für alle Beteiligten störungsfrei verlaufen kann, wurden “Regeln für das Verhalten in der Lernzeit” erstellt.