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Nach Familienjahresbruttoeinkommen sozial gestaffelte Beiträge zur OGS
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Bei einem Jahresbruttoeinkommen
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Monatlicher Beitrag (ohne Mittagessen)
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bis 15.500 €
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25.00 €
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bis 25.000 €
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50,00 €
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bis 35.000 €
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60,00 €
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bis 45.000 €
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84,00 €
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bis 55.000 €
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116,00 €
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über 55.000 €
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150,00 €
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Monatlicher Beitrag
Der monatliche Beitrag ist ein Durchschnittsbetrag und muss 12 Monate gezahlt werden. In diesen Kosten sind die Kosten für eine evtl. Ferienbetreuung nicht enthalten. Die angegebenen Beträge gelten für eine tägliche Betreuungszeit bis 16 Uhr.
Wird eine Betreuung bis 17 Uhr gewünscht, muss evtl. ein Aufpreis gezahlt werden. Die Höhe ist erst kalkulierbar, wenn der Bedarf feststeht. Da
in jedem Fall mindestens zwei Betreuer/ -innen anwesend sein müssen, wird der Zuschlag erst bei einem relativ hohen Bedarf erträglich.
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Geschwisterrabatt
- Kind 1 und Kind 2 voller Beitrag - Kind 3 frei
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Familienjahresbruttoeinkommen
Das Familienjahresbruttoeinkommen darf um zwei Positionen “bereinigt” werden:
- allgemeine Werbungsosten (ggf. Pauschbetrag von ca. 900 €) - Abzug eines Kinderfreibetrages von 5808 € pro Kind ab dem 3. Kind.
Beispiel: Eine Familie hat 3 Kinder, dann wird einmal der Betrag von 5808 € vom Familienjahresbruttoeinkommen abgezogen, bei 4 Kindern
zweimal usw.
Außerdem entlastet die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bei der Lohnsteuer-/ Einkommensteuererklärung im folgenden Jahr.
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Unterstützung
Keinem Kind soll aus finanziellen Gründen die Teilnahme an der OGS verwehrt bleiben. Familien, die ihr Kind gerne betreuen lassen möchten, aber nur über unzureichende
finanzielle Mittel verfügen, können um Unterstützung beim Jugendamt der Stadt Bornheim nachfragen.
Die Kosten des Mittagessens müssen jedoch alle Familien für Ihre Kinder selbst übernehmen. Über das Programm “Kein Kind ohne Mahlzeit” können im Bedarfsfall
Zuschüsse beantragt werden.
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Mittagessen
Die Kosten für das Mittagessen betragen 2,90 Euro pro Tag pro Kind. Bezahlt werden müssen nur die Tage, an denen OGS und MB geöffnet sind.
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Betreuung in den Ferien
Die Betreuung in den Ferien ist eine zusätzliche Maßnahme, die in erster Linie den Kindern der OGS und der MB, im Grundsatz aber allen Kindern der Schule offen steht. Es ist ein eigener Kostenbeitrag zu leisten. Die Höhe kann erst kalkuliert werden, wenn der konkrete Bedarf vorliegt. Es gilt: Je mehr Kinder teilnehmen, um so geringer die Belastung für die einzelne Familie. Auch bei dieser Maßnahme müssen mindestens zwei Betreuer/ -innen angemessen finanziert werden können.
Der Bedarf und die voraussichtlichen Kosten werden auf der Unterseite “Ferienbetreuung” laufend aktualisiert.
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