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Die Erziehungsberechtigten werden hiermit gebeten, ihre zum 01.08.2012 schulpflichtig werdenden Kinder in der für den Wohnsitz zuständigen
GGS Herseler-Werth-Schule, Rheinstr. 166, 53332 Bornheim
anzumelden.
Auch wenn Sie nicht im Einzugsbereich der Herseler-Werth-Schule wohnen, kann Ihr Kind diese Schule besuchen.
Zum 01.08.2012 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.10.2005 bis 30.09.2006 geboren sind.
Des Weiteren können Kinder, die nach dem 30.09.2006 geboren sind, auf Antrag der Erziehungsberechtigten angemeldet und in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen.
Vor der Einschulung werden alle Kinder auf die Ausprägung ihrer Schulfähigkeit hin überprüft. Dazu wird die Schule in der Woche vom 14. - 18.11.2011 Termine anbieten.
Alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind anmelden müssen oder wollen, werden gebeten, zu einem Informationsabend in die Herseler-Werth-Schule zu kommen:
Dienstag, 18. Oktober 2011, 20 Uhr, im Forum des Hauptgebäudes
An diesem Abend werden die Daten des Kindes aufgenommen. Außerdem erhalten Sie wichtige Informationen, und Sie müssen Ihr Kind in eine der aushängenden Listen
zu einem von Ihnen gewünschten Überprüfungstermin (“Unterrichtsspiel”) eintragen.
Für Kinder, die nicht aus einem EU-Staat stammen, muss eine Aufenthaltsberechti-
gung nachgewiesen werden. Dazu reicht eine Meldebescheinigung der Behörde aus. Den Zeitpunkt der schulärztlichen Untersuchung der Schulanfänger erhalten Sie bei der Anmeldung
in der Schule.
Auch wenn Sie für Ihr Kind die Anmeldung an einer anderen Grundschule in Erwägung ziehen, ist eine Benachrichtigung der Herseler-Werth-Schule unbedingt
erforderlich.
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