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Bausteine beschlossen

 

Das Steuerungsteam hat den Qualitätsstandard Mobilitätserziehung fertig gestellt. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgerufen, sich mit den Ausführungen zu befassen und ggf. Eingaben einzureichen.

 

19. Mobilitätserziehung

In unserer Gesellschaft spielt die Mobilität eine zunehmend wichtige Rolle. Die Ver- kehrsdichte hat zugenommen und wird auch in Zukunft weiter zunehmen. Daraus er-
geben sich für die Kinder vielfältige Probleme: z.B. Gefährdungen im Straßenverkehr, Bewegungseinschränkungen, Belastungen durch Schadstoffe in der Umwelt, Lärm, Reizüberflutung. Bedingt durch die verschiedenartigen Problembereiche wurde der Begriff „Verkehrserziehung“ durch den umfassenderen Begriff „Mobilitätserziehung“ ersetzt.

19.1 Pädagogische Zielsetzungen

Kinder müssen befähigt werden, sich im Straßenverkehr sachgerecht und mitverant- wortlich zu verhalten. Dabei geht es um die fünf Säulen der Mobilitätserziehung:
- Sicherheitserziehung: Die Kinder sollen alle Fähigkeiten erwerben, die sie für ein   sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen.
- Bewegungserziehung: Die Kinder sollen motorisch und sensorisch die Fähigkeit   erwerben, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen.
- Sozialerziehung: Die Kinder sollen situationsorientiertes flexibles Verhalten,   Rücksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie die Antizipation der Handlungen   anderer lernen.
- Gesundheitserziehung: Die Kinder sollen die Einschränkungen einer gesundheits-   bewussten Lebensführung durch Lärm und Stress im Straßenverkehr erkennen. Sie   sollen befähigt werden, durch die Wahl geeigneter Verkehrsmittel diese Ein-   schränkungen zu reduzieren.
- Umwelterziehung: Die Kinder sollen verschiedene Faktoren von Umweltbelastungen   durch den Verkehr kennen lernen, ihr eigenes Verhalten und das anderer Ver-   kehrsteilnehmer kritisch reflektieren und Alternativen zum Verkehrsverhalten und   zur Verkehrsgestaltung entwickeln.

19.2 Mittel und Wege zur Erreichung der Zielsetzungen

19.2.1 Verkehrserziehung/ Sicherheitserziehung

19.2.1.1 Schulwegtraining

Der Schulweg soll bereits vor Schuleintritt mit den Kindern geübt werden. Nicht der kürzeste, sondern der sicherste Schulweg steht dabei im Vordergrund. Die Eltern er-halten für das Schulwegtraining einen Schulwegeplan, in dem die sichersten Wege gekennzeichnet sind.
In Zusammenarbeit mit den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei werden den Kin- dern kurz nach Schuleintritt potentielle Gefahrenstellen auf dem Schulweg gezeigt und das richtige Verhalten eingeübt.
Kinder, deren Schulweg durch den Fabriweg, die Siegstraße oder den Weingarten führt, sind durch Elterntaxen einem größeren Gefährdungsrisiko ausgsetzt. Um die Sicherheit aller Kinder zu erhöhen, verlassen die Kinder, die mit einem PKW zur Schule gebracht werden, an der Bushaltestelle an der Rheinstraße das Fahrzeug. Umgekehrt gilt, dass die Kinder zu Stoßzeiten (z.B. freitags zwischen 11.45 Uhr und 12.00 Uhr) nicht auf dem Parkplatz vor dem Schulgelände abgeholt werden.
Kinder, die mit dem Schulbus zur Schule kommen, werden künftig in einer Busschule über das richtige Verhalten an der Schulbushaltestelle und im Schulbus unterwiesen. Auch hier sind die Eltern gefragt, den Weg zur Haltestelle mit ihren Kindern vor Schul-eintritt zu üben.

19.2.1.2 Radfahrausbildung

Die eigentliche Radfahrausbildung findet in den Klassen drei und vier statt. Jedoch kann bereits in den Klassen eins und zwei ein Radfahrtraining mit schuleigenen Rädern durchgeführt werden. Dabei geht es vor allem darum, dass die Kinder Sicherheit im Umgang mit dem Fahrrad gewinnen. Im dritten Schuljahr wird ein Geschicklichkeitsparcours auf dem Schulhof aufgebaut, in dem Fähigkeiten zur Bewältigung realer Verkehrssituationen trainiert werden. Die Radfahrausbildung im vierten Schuljahr umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. In der Theorie werden Grundlagen geschaffen, z.B. das Kennenlernen von Verkehrsschildern, Verkehrsregeln oder Bestandteilen des verkehrssicheren Fahrrads. Die praktische Ausbildung findet in der Verkehrswirklichkeit statt und wird von einem Verkehrssicherheitsberater der Polizei begleitet. Sie endet mit einer Abschlussfahrt, bei der die Kinder erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Dabei werden die Eltern mit einbezogen. Die Eltern erhalten Informationen über eventuelle Schwächen ihrer Kinder, an denen vor einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr von Seiten der Eltern noch gearbeitet werden muss.

19.2.1.3 Gefahren durch den Rhein

Dadurch, dass unsere Schule in unmittelbarer Rheinnähe liegt, müssen die Kinder über die Gefahren des Flusses informiert sein, damit Unfälle durch Leichtsinn vermieden werden können. Seit einigen Jahren kooperiert unsere Schule mit der Wasserschutzpolizei Bonn und dem DLRG, die in den dritten Klassen über die Gefahren des Stroms aufklären.

19.2.2 Bewegungs- und Gesundheitserziehung

Da Bewegung an der frischen Luft gerade am Morgen gut tut kommen die Kinder wenn möglich zu Fuß zur Schule.
Auch durch Bewegungsspiele im Unterricht und im Sportunterricht werden Fähigkeiten trainiert, die auch zu einer sicheren Teilnahme am Straßenverkehr beitragen, z.B.:
- Gleichgewichtsübungen (Balancieren)
- Übungen mit dem Rollbrett (Rollbrettführerschein)
- Bewegungslandschaften, die die Geschicklichkeit fördern
- Übungen zum Richtungshören
- Rechts- Links Orientierung etc.
Zudem werden die Kinder dafür sensibilisiert, dass auch Lärm zu Stress und somit zu Unwohlsein führen kann. Die Kinder werden durch verschiedenste Maßnahmen zu einem ruhigen Umgang miteinander angehalten (Stillezeichen, Lärmampel etc).

19.2.3 Sozialerziehung

Siehe Punkt 15 „Soziales Lernen“.

19.2.4 Umwelterziehung

Durch unterschiedliche Themen im Sachunterricht werden die Kinder an umweltbewusstes Verhalten herangeführt. So wird ihnen u.a. deutlich, dass das das Fahren kurzer Strecken mit dem Auto negativen Einfluss auf die Umwelt hat.