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Als Stichtag für die Einschulung gilt:
Kinder die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, werden im entsprechenden Jahr zum Schuljahresbeginn am 01.08. (nicht Unterrichtsbeginn) schulpflichtig.
Kinder die nach dem 30.09. geboren sind, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen.
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