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In früherer Zeit war die Schule meist eine Ansammlung von Einzelkämpfern, die nach eigenem Gutdünken festlegten, was sie unter Unterrichtsqualität verstanden. Gemeinsame
Vereinbarungen existierten kaum bis gar nicht. Gravierende Unterschiede z.B. bei den Jahrgangsklassen waren die Regel.
Inzwischen versteht sich Schule als ein einheitliches Organ mit weit reichenden Vereinbarungen, die der Schule eine Identität nach außen verschaffen. Vereinbarungen und
Beschlüsse werden zur Information der Beteiligten veröffentlicht. Wenn von der Schule XY die Rede ist, sollte man verlässlich wissen, womit man es zu tun hat und worauf man sich verlassen
kann.
Vereinbarungen und Beschlüsse werden in Konzepten dargelegt, in den Gremien beraten, in der Schulkonferenz beschlossen und dann in das Schulprogramm aufgenommen.
Vereinbarungen und Beschlüsse sind dann für jedes Kollegiumsmitglied bindend und schränken bewusst und aus gutem Grund die individuellen Spielräume ein.
Auf den Unterseiten sind Konzepte dargestellt, die beschreiben, was in der Herseler-Werth-Schule im engeren wie im weiteren Sinne unter individueller Förderung
in unterschiedlichen Bereichen verstanden wird.
Die nachfolgend aufgeführten Konzepte werden Zug um Zug auf Unterseiten detailliert dargestellt.
I. Konzepte im direkten Zusammenhang mit der individuellen Förderung
„Kooperation mit den KITA“
Die Grundschule baut auf den Vorerfahrungen der Kinder auf. Da die überwiegende Zahl der zukünftigen Grundschulkinder eine Kindertagesstätte besucht, sind die Kita
unmittelbar an Bildung und Ausbildung der Kinder beteiligt. Abgebende wie aufnehmende Einrichtung müssen u.a. ein hohes Interesse daran haben, den Übergang für die Kinder so problemlos wie
möglich zu gestalten. Das Konzept beschreibt die Zusammenarbeit beider Einrichtungen und stellt die miteinander getroffen Vereinbarungen dar.
“Allgemeines Förderkonzept”
Das schulinterne Förderkonzept beschreibt die Grundlagen und Vereinbarungen zur Umsetzung der individuellen Förderung.
„Förderung der basalen Fähigkeiten“
Erfolgreiches Lernen in der Grundschule ist nur dann möglich, wenn das Kind bis zum Alter von 6 Jahren Fähigkeiten erworben hat, die in diesem Zeitraum erworben werden.
Leider gibt es Kinder, die diese Fähigkeit nicht oder nicht in ausreichen dem Maße erworben haben. Das Konzept „Förderung der basalen Fähigkeiten“ beschreibt die Vereinbarungen, die
zur Unterstützung der betroffenen Kinder getroffen wurden.
“Gemeinsamer Unterricht”
Nicht jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss eine Förderschule besuchen. Viele Kinder können durchaus in der Regelschule angemessen gefördert werden. Ist
eine Schule eine GU-Schule, muss sie Vereinbarungen bezüglich des Gemeinsamen Unterrichts treffen.
„Lerndokumentation“
Eltern haben ein Anrecht, über die Lernentwicklung ihres Kindes informiert zu werden. Dabei ist es von Vorteil, wenn ein Dokument diese Entwicklung über einen Zeitraum von
zwei Schuljahren detailliert und übersichtlich darstellt.
„Mein Grundschulbuch“
Im Zusammenhang mit der Dokumentation der Lernentwicklung eines Kindes ist es sinnvoll, die Lernentwicklung des Kindes durch ausgewählte Dokumente zu belegen. Im
Grundschulbuch werden diese Dokumente chronologisch gesammelt.
„LRS – Förderung“
Hinsichtlich des Umgangs mit der Problematik LRS bestehen bei den Eltern sehr diffuse Auffassungen. Sie gipfeln in einer subjektiven Interpretation des LRS-Erlasses. Ein
schulinternes Konzept verschafft den Eltern Klarheit, wie die Schule sich dieser Problematik annimmt.
„Leseförderung“
Seit vielen Jahren ist zu beobachten, dass die Leseleistungen der Kinder nicht zufrieden stellend genug ausgeprägt sind. Selbst als lesestark eingeschätzte Kinder bedürfen
bei der Informationsentnahme aus Sachtexten zusätzlicher Förderung und Übung. Das Konzept Leseförderung stellt dar, wie die Schule diese Förderung organisiert und umsetzt.
„Migrantenförderung“
Ca. 10% der Kinder, die die Herseler-Werth-Schule besuchen, haben einen Migrationshintergrund. Wenn sich diese Kinder in der deutschen Sprache auch verständlich ausdrücken
können, haben sie dennoch einen Förderbedarf im Wortschatz und in der Grammatik.
„Sportförderunterricht“
Seit Jahren bietet die Schule Sportförderunterricht für gezielt ausgewählte Kinder aus allen Klassen an. Das Angebot an die Kinder unterliegt nicht der Beliebigkeit der
unterrichtenden Lehrerin, sondern beinhaltet Elemente, die auf die spezifischen Probleme der Kinder eingehen. Da er sich grundlegend vom üblichen lehrplangemäßen Sportunterricht
unterscheidet, ist eine Darlegung der Elemente und Strukturen in einem Konzept erforderlich.
„Begabtenförderung“
Die Grundschule besuchen Kinder aller Begabungsrichtungen und Begabungsausprägungen. Darunter verbergen sich auch Kinder mit hohen Begabungen. Diese Kinder haben das
Recht, dass ihre höhere bzw. hohe Begabung erkannt und angemessen gefördert wird. Da diese Kinder in allen Klassen zu finden sind, muss in einem Konzept allgemeingültig dargelegt werden,
wie die Schule sich diesen Kindern annimmt.
„Geschlechterförderung“
Durch Beobachtungen und Untersuchungen ist in den vergangenen Jahren immer deutlicher geworden, dass sich Mädchen und Jungen in ihrer Schullaufbahn trotz vergleichbarer
Begabungen nicht gleichmäßig vorteilhaft entwickeln. Gerade in der Grundschule entwickeln sich teilweise gravierende Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen im Sozial- und Arbeitsverhalten
mit gravierenden Unterschieden in den messbaren Leistungen mit deutlichen Nachteilen auf der Seite der Jungen.
In einem Konzept legt die Schule dar, wie sie diesem Phänomen entgegen wirken will.
„Förderung der musikalischen Kompetenzen“
Im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung muss auch die Förderung musikalischer Kompetenzen eine angemessene Berücksichtigung finden.
“Maßnahmenkatalog zur Qualitätsentwicklung”
Der vom QE-Team entwickelte Maßnahmenkatalog beinhaltet eine ganzheitliche Sicht der QE-Entwicklung. Viele der darin aufgeführten Maßnahmen werden durch die
Konzeptentwicklung präzisiert. Viele Vorschläge bedürfen keiner besonderen vorbereitenden Maßnahmen, es muss nur ein Zeitpunkt für den Beginn der Umsetzung festgelegt werden.
II. Konzepte im Zusammenhang mit der allgemeinen Qualitätsentwicklung
„Förderung der Naturwissenschaften und der Technik“
Dem Rückgang für die Begeisterung der Naturwissenschaften muss durch eine verstärkte Aufnahme in den Unterricht der Grundschule begegnet werden. Im Vordergrund stehen
dabei die Behandlung von Phänomenen aus den Bereichen Physik, Chemie und Technik durch Experimente und Anwendungen.
„Umgestaltung Untergeschoss Nebengebäude“
Zur Optimierung der Behandlung naturwissenschaftlicher Phänomene ist es günstig und sinnvoll, geeignete spezifisch eingerichtete Räumlichkeiten nutzen zu können. Diese
Möglichkeiten sollen durch eine Umgestaltung des Untergeschosses des Nebengebäudes geschaffen werden.
„Kooperation mit der GGS Sürster Weg“
Als Modellschule hat die GGS Sürster Weg in Rheinbach einen Vorsprung im Bereich der Förderung der Naturwissenschaften und der Technik. Durch eine Kooperation wollen wir
an diesem Vorsprung an den Erfahrungen partizipieren.
„Kooperation mit der Europaschule“
Neben einer Kooperation der Grundschule mit den Kita sollen die Grundschulen auch mit weiterführenden Schulen kooperieren. Als ortsansässigen weiterführende Schule, zu der
Kinder der Herseler-Werth-Schule nach ihrer Grundschulzeit wechseln, die bedingt durch ihre Schülerschaft eine breit gefächerte Förderung umsetzt, bietet sich die Europaschule Bornheim als
Kooperationspartner an. Als spezielle Bereiche einer Kooperation bieten sich die Naturwissenschaften sowie standardisierte PC-Kompetenzen auf der Basis des IC3, der demnächst auch für
Grundschüler angeboten wird, an.
“Verhinderung von Kindeswohlgefährdung“
Viele Kinder erfahren leider heute nicht mehr die Förderung, Zuwendung und Erziehung, die zu einer gesunden Entwicklung nötig wäre. Vernachlässigte Kinder finden sich in
allen Schulformen. Das Konzept beschreibt Verfahren, mit denen einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung begegnet werden soll.
„Lehramtsanwärterausbildung“
Die Herseler-Werth-Schule versteht sich als Ausbildungsschule für den Lehrer-nachwuchs. Grundlage einer optimierten Ausbildung sind Vereinbarungen über die Grundsätze der
schulischen Ausbildung.
„Vertretungsunterricht“
Es kommt immer wieder einmal vor, dass eine Kollegin kurz- oder langfristig durch Krankheit fehlt. In diesem Fall benötigt die Schule auf ihre Möglichkeiten zugeschnittene
Regelungen für die Vertretung.
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