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Konzept zur Förderung der basalen Fähigkeiten
1. Ausgangslage 2. Forderungen des Schulgesetzes und der Richtlinien 3. Zielgruppen 4. Zielsetzung 5. Inhalte 6. Stundenplan/ Zeitansatz 7. Personal
8. Förderumgebung 9. Materialien 10. Fortbildung 11. Umsetzung 12. Kooperationspartner
1. Ausgangslage
Die basalen Fähigkeiten beschreiben die Voraussetzungen, die ein Kind für ein ungestörtes schulisches Lernen mitbringen sollte. Durch die frühe Überprüfung der Ausprägung der
allgemeinen basalen Fähigkeiten bei der Anmeldung zur Schule im Oktober des jeweiligen Vorjahres wird deutlich, dass viele Kinder in einem oder mehreren der überprüften Bereiche Defizite aufweisen. Über
diese Defizite erhalten die Eltern detaillierte Hinweise mit der Bitte, in Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte an der Beseitigung dieser Defizite zu arbeiten. Diese Aufarbeitung gelingt bei nicht
bei allen Kindern. Als Folge stellen sich sehr bald nach Schuleintritt Probleme in den Lernbereichen ein, die eine ausreichende Ausprägung der basalen Fähigkeiten voraussetzen. Zu den basalen Fähigkeiten
gehören:
- integrierte Wahrnehmungsfähigkeit - allgemeiner psychischer Entwicklungsstand - soziale Kompetenzen - Grob- bzw. Feinmotorik - Konzentration - Ausdauer
- Sprachentwicklung - logisches Denken - Gedächtnisleistungen
Die Ausprägung dieser basalen Fähigkeiten hat Auswirkung auf:
- das Erlernen des Lesens - das Erlernen des Schreibens - die Aneignung mathematischer Fähigkeiten
Nach dem Übergang obliegt es der Schule, die Kinder in den Bereichen zu fördern, in denen sie noch Defizite aufweisen. Je besser diese Förderung gelingt, umso weniger Probleme wird es
bei einer ganzheitlichen Entwicklung der Kinder geben.
Bei der Qualität der Förderung gibt es einen unmittelbaren Zusammenhang mit
- den Kompetenzen und der Motivation der Lehrkräfte - ausreichenden personellen wie zeitlichen Ressourcen - einer qualitativ hochwertigen Förderdiagnose
- sinnvoll aufgebauten Förderplänen - räumlichen und sächlichen Gegebenheiten
Im Sinne einer Qualitätsentwicklung wird in der Herseler-Werth-Schule eine Optimierung in allen Bereichen angestrebt.
2. Forderungen des Schulgesetzes und der Richtlinien
Das Schulgesetz fordert die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes. Diese Forderung wird von den Richtlinien aufgegriffen und präzisiert. Dabei wird jedem Kind – dem
leistungsschwachen wie dem leistungsstarken – ein Anrecht auf individuelle Förderung zuerkannt.
Die Lehrkräfte der Herseler-Werth-Schule stehen hinter dieser Forderung und unternehmen alle Anstrengungen, jedem Kind die Förderung zukommen zu lassen, die ihm gemäß seinen
Möglichkeiten Lernfortschritte ermöglichen.
Während die Förderung der leistungsstarken Kinder überwiegend im Rahmen des Regelunterrichts und in den Klassenräumen erfolgt, werden die leistungsschwächeren Kinder - einschließlich
der Kinder im GU - im Rahmen unterschiedlicher Zeitkontingente auch in äußeren Differenzierungsmaßnahmen im Rahmen des Lernstudios in einem speziellen Förderbereich individuell gefördert.
3. Zielgruppen
Unmittelbar vor dem Schuleintritt werden die bei der Anmeldung gewonnen Erkenntnisse und Daten gesichtet und in einer Klassenübersicht zusammengestellt. Auf der Basis dieser
Zusammenstellung erfolgt eine intensive Beobachtung während der ersten Schulwochen. Hierzu gehören die allgemeine Beobachtung im Unterricht wie auch eine gezielte Überprüfung in den Bereichen:
Graphomotorik, mathematische Grundlagen und phonologische Bewusstheit. Dabei wird überprüft, inwieweit sich Veränderungen gegenüber der Anmeldung feststellen lassen. Für die Kinder, die weiterhin
gravierende Defizite aufweisen, wird eine Förderdiagnose erstellt. Diese Förderdiagnose bildet die Grundlage für die Erstellung von individuellen Förderplänen. Auf der Basis dieser Förderpläne erfolgt
eine gezielte Förderung durch die Klassenlehrerin, die durch eine Sozialpädagogin gemäß den Richtlinien für das Lernstudio unterstützt wird. Diese Richtlinien gestatten eine
- flexible Gruppenzusammensetzung - flexible zeitliche Dauer sowie eine - flexible Raumwahl.
Für die Förderung werden bereits seit geraumer Zeit die räumlichen und sächlichen Gegebenheiten des ehemaligen Schulkindergartens intensiv genutzt.
Da die Kinder im Gemeinsamen Unterricht (Integration) meist unausgeprägte basale Fähigkeiten aufweisen, gelten auch für sie die zuvor dargestellten Bedingungen.
4. Zielsetzung
Mit den oben beschriebenen Maßnahmen soll erreicht werden, dass Defizite in den basalen Fähigkeiten so weit behoben werden, dass ein Kind mindestens auf der Basis von Grundanforderung
sowohl prozess- als auch inhaltsbezogene Kompetenzen erwerben kann. Anders ausgedrückt soll ein Kind in einer Klasse die Kompetenzen erwerben, die ein erfolgreiches Lernen in der nächst höheren Klasse
ermöglichen.
5. Inhalte
- Förderung der Wahrnehmung - Förderung der Motorik - Förderung der Orientierung im Rahmen der Umwelt - Förderung im Sozialverhalten - Förderung der Emotionalität
- Förderung des Lern- und Arbeitsverhaltens - Förderung der Kognition und des Denkens - Förderung im Sprach- und Kommunikationsverhalten - Förderung der phonologischen Bewusstheit
- Förderung der Graphomotorik - Förderung basaler Fertigkeiten im Bereich Mathematik - Förderung musischer und ästhetisch-kreativer Fähigkeiten und Fertigkeiten
In welchen Bereichen ein Kind einer besonderen Förderung bedarf, wird durch eine gezielte Förderdiagnose ermittelt.
6. Stundenplan/ Zeitansatz
Anwendung finden die Regelungen zum Lernstudio (s. Punkt 11). Um fehlende basale Fähigkeiten aufzuarbeiten, ist ein flexibler Zeitansatz erforderlich. Je nach dem Grad der Defizite
schwankt die individuelle Förderzeit zwischen einer Stunde und mehreren Stunden pro Woche. Die Förderung vollzieht sich dabei sowohl während des Regelunterrichts als auch in zusätzlichen
außerunterrichtlichen Maßnahmen. Die zeitliche Dauer kann sich über einige Wochen bis über das ganze Schuljahr hinweg erstrecken. Der Bezug zur Lerngruppe bleibt dabei kontinuierlich bestehen.
7. Personal
Individuelle Förderung obliegt allen Lehrkräften der Herseler-Werth-Schule. Unterstützung erhalten die Kolleginnen in der Schuleingangsstufe durch eine Sozialpädagogin. Die
Kolleginnen der Integrationsklassen erhalten Unterstützung durch eine Sonderpädagogin.
Sozial- wie Sonderpädagogin helfen
- bei der Erstellung von Förderdiagnosen - bei der Erstellung von Förderplänen - bei der Durchführung der als notwendig erachteten Fördermaßnahmen
- bei der Beratung der Eltern - bei der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie z.B. Jugendhilfeeinrichtungen.
8. Förderumgebung
Während viele Fördermaßnahmen im Klassenraum durchgeführt werden können, erfordert der Einsatz spezifischer Medien einen Lernortwechsel, da aus ökonomischen Gründen nicht alle
spezifisch nutzbaren Medien in allen Klassen vorhanden sein können. Erfordert eine spezifische Fördermaßnahme ein spezifisches Medium bzw. eine besondere räumliche Situation, wird sowohl die Sozial- wie
auch die Sonderpädagogin mit den Kindern den spezifisch ausgestatteten Förderbereich der Schule aufsuchen.
Da ehemals in den Räumlichkeiten der Herseler-Werth-Schule der Schulkindergarten der Stadt Bornheim beheimatet war, verfügt die Herseler-Werth-Schule über Räume, die nicht für die
Jahrgangsklassen ge-nutzt werden müssen. Diese Räume liegen im Untergeschoss des Nebengebäudes und werden seit der Auflösung des Schulkindergartens bereits als Förderbereich genutzt. Die damit vorhandene
Infrastruktur soll durch Umbaumaßnahmen optimiert werden.
Da die Weiterentwicklung einer Schule in vielen Fällen einhergeht mit einer Optimierung der Infrastruktur wurde bereits beim Einstieg in die Erstellung des Schulprogramms ein entsprechender Qualitätsstandard aufgenommen:
Schulische Infrastruktur Viele Stunden des Vormittages verbringen unsere Kinder auf dem Schulgelände und in den dort errichteten Gebäuden. Über die Klassenräume hinaus benötigt
unsere Schule eine reichhaltige Infrastruktur (z.B. unser neu gestalteter Schulhof), deren Zustand und Aussehen das Lernklima und die Atmosphäre positiv beeinflussen. Pädagogische Zielsetzungen -
Die Schulgemeinschaft der Herseler-Werth-Schule will die gegebenen Möglichkeiten weiterentwickeln und optimieren und bei Bedarf neue bauliche Projekte in Angriff nehmen.
Im Zusammenhang mit der Optimierung der Förderung und der Schwerpunktsetzung im Bereich der Naturwissenschaften wird eine Optimierung der Infrastruktur erforderlich und soll
angegangen werden. Vorstellungen für die Umgestaltung sind im Anhang dargestellt.
9. Materialien
Im derzeit für die äußere Differenzierung genutzten Förderbereich werden bereits viele Fördermaterialien aufbewahrt und genutzt. Eine Medienecke mit vier vernetzten PC, die auf
Lernprogramme des Schulservers zugreifen können, ist in einem kleinen Nebenraum untergebracht.
Die vorhandene Lernmaterialsammlung soll noch ergänzt werden durch Materialien zur Förderung in den zuvor genannten Bereichen.
- der visuellen und der auditiven Wahrnehmung - der Feinmotorik - der Orientierung im Rahmen der Umwelt - des Sozialverhaltens - der Kognition und des Denkens
- des Sprach- und Kommunikationsverhaltens - der Lesefähigkeit - der Rechtschreibsicherheit - mathematischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
- musischer und ästhetisch-kreativer Fähigkeiten und Fertigkeiten
Wünschenswerte weitere Materialien sind in einer Übersicht im Anhang beigefügt.
Die Sammlung der in diesen Bereichen einsetzbaren Lernprogramme ist sehr umfangreich und kann als ausreichend betrachtet werden.
10. Fortbildung
Individuelle Förderung basiert auf einer möglichst präzisen Diagnose der Lernausgangslage. Das erfordert eine hohe diagnostische Kompetenz der Lehrkräfte. Da die diagnostische
Kompetenz nicht im erforderlichen Umfang bei allen Lehrkräften vorhanden ist und um diese sicherzustellen, bildet der Ausbau der diagnostischen Kompetenz mit Schwerpunkt in den Bereichen Sprache und
Mathematik einen Schwer-punkt in der Fortbildungsplanung der Herseler-Werth-Schule.
Im Laufe des Schuljahres 2008/ 2009 erfolgt der Einstieg im Fach Mathematik. Kontakte mit dem Kompetenzteam des Rhein-Sieg-Kreises haben ergeben, dass ein Angebot in diesem Bereich
als kollegiumsinterne Fortbildungsmaßnahme abgerufen werden kann. Ein Termin wurde mit der Moderatorin abgesprochen.
Die Fortbildung soll die diagnostische Kompetenz in folgenden Bereichen – mit Schwerpunkt in der Schuleingangsphase – stärken und erweitern:
- Probleme in der Ausprägung der basalen Fähigkeiten (Erwerb von der Geburt bis zum Schuleintritt) - Probleme bei der Orientierung im Zahlenraum bis 20 bzw. bis 100
- Probleme bei Addition und Subtraktion im Zahlbereich bis 20 bzw. bis 100 - Probleme bei der Wiedergabe der Zahlensätze des kleinen Einspluseins - Probleme beim schnellen Kopfrechnen - Probleme
im Bereich von Raum und Form (Orientierung im Raum - ebene Figuren - Körper) - Probleme beim Umgang mit Geld und der Geldwerte - Probleme im Umgang mit der Uhr und den Uhrzeiten
- Probleme im Bereich des Messens und den Maßeinheiten - Probleme beim Erkennen und Lösen mathematischer Problemstellungen in Sachaufgaben
Aufbauend auf den diagnostischen Kompetenzen müssen die Kompetenzen beim Zusammenstellen geeigneter Fördermaßnahmen im Rahmen der Fortbildung gestärkt und erweitert werden.
Im Anschluss an die Fortbildung im Bereich Mathematik erfolgen Fortbildungen im Bereich Sprache mit Schwerpunkten in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben und Sprachgebrauch.
11. Umsetzung
Ein erster Eindruck von der Ausprägung der basalen Fähigkeiten ergibt sich während der Überprüfung der Schulneulinge bei der Anmeldung im Oktober des Jahres vor der Einschulung. Im
Rahmen eines „Unterrichtsspiels“ werden folgende Bereiche überprüft:
- Selbstbildnis - Kenntnisse aus dem sozialen Umfeld - Feinmotorik - Grobmotorik - Logik und Sprache - Umgang mit Mengen - visuelle Wahrnehmung - Merkfähigkeit
- auditive Wahrnehmung - phonematische Wahrnehmung - Arbeits- und Sozialverhalten
Das Unterrichtsspiel umfasst ca. zwei Zeitstunden. Zu dieser Veranstaltung werden immer bis zu 16 Kinder eingeladen. Während der Durchführung beobachtet eine Kollegin zwei Kinder in
ihrem Verhalten und erfasst die Beobachtungen in einem Protokollbogen (Anlage). Nach Auswertung der Beobachtungen und der Schülerdokumente erhalten die Eltern ein Dokument mit einer Zusammenfassung der
Ergebnisse und Hinweise für Fördermöglichkeiten (Anlage).
Vor dem Schuleintritt werden die Ergebnisse der Kinder einer Klasse in einer Übersichtsmatrix zusammengefasst (Anlage) und dienen der Klassenlehrerin als Beobachtungsgrundlage.
Innerhalb der ersten 6 Wochen nach Schuleintritt werden die Kinder daraufhin beobachtet und überprüft, inwieweit sich Veränderungen gegenüber den Beobachtungen beim Unterrichtsspiel
im Oktober des Vorjahres zeigen. Sind bei einem Kind weiterhin auffällige Defizite in den basalen Fähigkeiten feststellbar, wird für dieses Kind ein individueller Förderplan erstellt. Bei der Erstellung
dieses Förderplans wie auch bei der Umsetzung erhält die Klassenlehrerin Unterstützung durch die Sozialpädagogin und ggf. zusätzlich durch eine Sonderpädagogin, wenn ein Kind einen sonderpädagogischen
Förderbedarf hat.
Die Förderung des Kindes erfolgt sowohl im Klassenverband durch die Klassenlehrerin als auch im Lernstudio durch die Sozialpädagogin. Wie viel Zeit das Kind im Lernstudio verbringt,
ergibt sich aus dem Grad des Förderbedarfs. Sie kann schwanken zwischen einer Stunde pro Woche für die Dauer eines Schulhalbjahres bis hin zu zwei Stunden täglich für die Dauer eines ganzen Schuljahres.
In jedem Fall muss beim Umfang der Förderung im Lernstudio gewährleistet sein, dass das Kind den Bezug zu seiner Lerngruppe nicht verliert.
12. Kooperationspartner
Viele Kinder treten spätestens mit Vollendung des dritten Lebensjahres in eine KITA ein. Grundlegende Aufgabe einer KITA ist es, die basalen Fähigkeiten eines Kindes zu stärken und
weiter auszubilden. Wünschenswert aus schulischer Sicht ist ein Höchstmaß an basalen Fähigkeiten, auf dem ein erfolgreiches schulisches Lernen aufgebaut werden kann.
Aus den genannten Gründen ist es wünschenswert, dass KITA und Schule eng miteinander kooperieren. Die Grundlagen dieser Kooperation sind im Konzept „Kooperation mit den KITA“
dargelegt.
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