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Konzept zur Lehramtsanwärterausbildung
1. Empfang und Erstgespräch 1.2 Anlagen zum Erstgespräch 2. Rundgang durch die Schulgebäude 3. Stundenplan der LA 4. Teilnahme an Konferenzen
5. Aufklärung über rechtliche Fragen 6. Informationsfluss an der Schule 7. Aufteilung der Ausbildungsfächer und des selbstständigen Unterrichtes auf die Lerngruppen
8. Aufgabe der Mentorinnen 9. Mitschnitt von unterrichtspraktischen Tätigkeiten 10. Aufgabe der AKO 11. Unterrichtsbesuche 12. Teilnahme an Nachbesprechungen 13. Teilnahme an Elternabenden
14. Teilnahme an Elternsprechtagen 15. Teilnahme an Schulpflegschaft und Schulkonferenz 16. Teilnahme an Klassenfahrten
1. Empfang und Erstgespräch
Die Schule lädt die Referendarin frühzeitig zu einem Empfang im Kollegium in Verknüpfung mit einem Erstgespräch mit dem Rektor und der AKO - oder in Vertretung mit einer vorgesehenen
Mentorin - ein.
1.1 Anlagen zum Erstgespräch:
Die Referendarin erhält zum Vorgespräch in der Schule folgende Unterlagen in einem Ordner:
• Konzept zur Lehramtsanwärterausbildung • Wegweiser für LAA • Stundenplan für die Hospitationsphase (“Kompaktwochen”) mit Zuordnung zu den Klassen/
OGS-Gruppen • Ausbildungsplan mit Namen der Mentoren/ Klassen • Leerformular des Stundenplans mit genauen Zeitangaben über Stundenbeginn, OGS etc. • Aufsichtsplan
• Grundsätze der Aufsicht • OGS-Vertretungsplan • interner Terminplan • Raumbelegungspläne • Listen mit Kontaktdaten des Kollegiums und der Schule (Adresse, ggf. Fax, Tel.) • Schulordnung
• Liste mit Kindern der Ausbildungsklassen mit wichtigsten Daten (Namen, Wohnort, Telefonnummern) • Übersicht der abgeschlossenen und laufenden Konzeptarbeiten
• Beobachtungsbogen zur Dokumentation der Lernentwicklung von Kindern • Pausenzeiten des Hausmeisters • Kopiercode
Die LAA erhält zum Vorgespräch einen Hinweis auf ihr Ablagefach.
2. Rundgang durch die Schulgebäude
Am Tag des Erstgespräches, zumindest aber vor Beginn der Kompaktwoche führt der Schulleiter die LA durch die Räumlichkeiten der Schule.
3 . Stundenplan der LAA
Die LAA gestaltet in Absprache mit den Mentorinnen ihren Stundenplan. Mit Ausnahme des Seminartages verteilt die LAA ihren Unterrichtseinsatz auf die übrigen vier Unterrichtstage.
Im Stundenplan der LAA und der AKO wird nach Möglichkeit des Gesamtstundenplanes der Schule ein Zeitraum für eine feste Wochenstunde für ausbildungsbezogene Gespräche berücksichtigt.
Änderungen bei ihrem Unterrichtseinsatz teilen die LAA unverzüglich auch dem Schulleiter schriftlich mit.
4. Teilnahme an Konferenzen
Die LAA nimmt an den wöchentlich freitags stattfindenden Konferenzen teil. Als Mitglied des Kollegiums übernimmt sie auch die Erstellung des Protokolls entsprechend der festgelegten
Reihenfolge.
5. Aufklärung über rechtliche Fragen
Die LAA werden über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen durch den Schulleiter/ Sicherheitsbeauftragten der Schule informiert. Dies soll in einem Einzelgespräch innerhalb der ersten
beiden Schulwochen geschehen.
Wichtige Inhalte sind:
• Verhalten gegenüber den Kindern • Aufsichtspflicht • Verbandsbuch • Sicherheit im Sportunterricht (z.B. für Vertretungsfälle) • Mehrarbeit und deren Ausgleich
Ggf. werden hierzu bereits vorhandene Unterlagen der Schule nachgereicht.
6. Informationsfluss an der Schule
Um für die Lehramtsanwärter/ innen aber auch jede Kollegin gleichermaßen einen bestmöglichen Informationsfluss zu gewährleisten, werden Elternbriefe nur in Form von Klassensätzen an
die Klassenlehrerinnen überreicht. Exemplare für Lehrkräfte und Lehramtsanwärter/ innen werden direkt in die Ablagefächer im Lehrerzimmer gelegt.
7. Aufteilung der Ausbildungsfächer und des selbstständigen Unterrichtes auf die Lerngruppen
Die von den LAA unterrichteten Fächer sollten mit ausgewogener Stundenzahl auf beide vorhandenen Lerngruppen verteilt werden, d.h. 5/7 oder 6/6.
In Fächern, die in geringerer Stundenzahl innerhalb einer Klasse unterrichtet werden - z.B. Musik, Religion, Kunst, Sport - bedarf die Aufteilung einer gründlichen Vorüberlegung.
Es sollte gewährleistet sein, dass Mentorin und LAA mindestens zweimal in der Woche zu einer gemeinsamen Unterrichtsstunde (angeleitet oder Teamteaching) zusammentreffen, damit eine
Grundlage für Planungs- und Reflexionsgespräche gegeben ist.) Der selbstständige Unterricht der LAA sollte daher gleichzeitig
- nicht die gesamten Fachstunden einer Klasse abdecken - genügend zeitlichen Freiraum für eigenständige Unterrichtsdurchführungen der LAA lassen
Über alle Ausbildungsabschnitte hinweg kann eine/ ein LA bis zu 9 Stunden im selbstständigen Unterricht eingesetzt werden. Es obliegt der Schule, wie die Stunden auf die einzelnen
Ausbildungsabschnitte verteilt werden. Die Verteilung erfolgt in der Herseler-Werth-Schule nach folgenden Grundsätzen:
- Im ersten Ausbildungsabschnitt erfolgt kein Einsatz im selbstständigen Unterricht. - In den Ausbildungsabschnitten 3 und 4 kann die/ der LAA bis zu 9 Stunden eingesetzt
werden, wenn dafür aufgrund der Lehrerbesetzung ein Bedarf besteht. Besteht dafür keine Notwendigkeit, beschränkt sich der Einsatz auf maximal 6 Stunden (möglichst
jeweils 3 in jeder Ausbildungsklasse) - Im Ausbildungsabschnitt 4 (Prüfungsabschnitt) erfolgt nur dann ein Einsatz im selbstständigen Unterricht, wenn dafür aufgrund der
Lehrerbesetzung ein Bedarf besteht. Der Gesamtumfang von 9 Stunden wird dabei nicht überschritten. - Es steht der/ dem LAA frei, um einen Einsatz im selbstständigen Unterricht im vollen
Umfang zu ersuchen. - Wird der Umfang von 9 Stunden im selbstständigen Unterricht unterschritten, so geschieht das im Einvernehmen mit der/ dem LAA
8. Aufgabe der Mentorinnen
Den Mentorinnen obliegt die praktische Ausbildung der LAA. Die Mentorinnen betreuen die LAA bestmöglich hinsichtlich Unterricht, Erziehung und Elternberatung. Dazu gehören u.a.:
- Führung einer Klasse - Planung einer Unterrichtsreihe mit Zusammenstellung der Themen - Unterrichtsplanung gemäß Schema des Seminars
- Differenzierung und Individualisierung - Medienauswahl - Umsetzung eines zurückhaltenden Lehrerverhaltens - geschickte Impulstechnik (Wortwahl/ Satzbau/ Aussprache/ Sprechtempo/ Mimik/
Gestik) - Bewertung von Schülerleistungen - Erledigung von Formalia (Lehrbericht/ Versäumnisliste)
Auch wenn die LAA im Laufe der Zeit immer selbstständiger ihre Aufgaben in Angriff nimmt, stehen Mentorinnen und AKO auf Wunsch beratend und helfend zur Verfügung.
9. Mitschnitt von unterrichtspraktischen Tätigkeiten
Um ihr Verhalten als Lehrerin selbst beobachten und Hinweise der Mentorin besser einschätzen zu können, sollte die LAA von Zeit zu Zeit von ihrem Unterricht Mitschnitte anfertigen. In
der Schule steht dazu eine Videokamera zur Verfügung. Die Eltern werden über die Mitschnitte in schriftlicher Form informiert und um ihr Einverständnis gebeten.
Die LAA verpflichtet sich, die Mitschnitte ausschließlich für ihre Ausbildung zu verwenden und sie keinesfalls unbeteiligten Dritten zugänglich zu machen.
10. Aufgabe der AKO
Die AKO gewährt der LAA Hilfe in allen die Ausbildung betreffenden Belangen. Sie sollte möglichst nicht parallel als Mentorin tätig sein.
Während die direkte Ausbildung in der Hand der Mentorinnen liegt, trägt die AKO dafür Sorge, dass die im Konzept dargelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Sollte es zu Konflikten kommen, die von den Beteiligten (z.B. LAA und Mentorin) nicht zufriedenstellend allein gelöst werden können, schaltet sich die AKO vermittelnd ein. Um ihren
Aufgaben gerecht werden zu können, vereinbaren AKO und LAA einen festen wöchentlichen Beratungstermin.
Die AKO hält engen Kontakt zu den Mentorinnen und informiert sich regelmäßig über den Stand der Ausbildung und berät ggf. mit den Mentorinnen bei Problemen.
11. Unterrichtsbesuche
Unterrichtsbesuche erfordern unter Umständen Veränderungen des Stundenplanes am Tag des Besuches. Vertretungen, Aufteilungen der Klassen, Verschieben oder Tauschen von Fachstunden,
Umdisponierung auf Klassenunterricht etc. können die Konsequenz sein.
Die Termine der Besuche werden im Lehrerzimmer in einer Tabelle an der Mitteilungstafel eingetragen.
Frühzeitig - ca. 1 Woche im Voraus – sollte eine Notiz bei der für die Vertretung verantwortlichen Lehrkraft eingehen. Darauf sollte mitgeteilt werden:
- Datum - Uhrzeit - beteiligte Lerngruppen - betroffene Kollegen/ innen mit der Angabe des ggf. unterrichteten Faches (z.B. Schmitz, MU oder Meier,
Klassenunterricht)
12. Teilnahmen der Mentorinnen an den Nachbesprechungen
Die Mentorinnen nehmen auf Wunsch der LAA im Umfang von einer Unterrichtsstunde an den Nachbesprechungen der Unterrichtsbesuche teil. Die mit der Vertretungsregelung betraute
Lehrkraft kümmert sich um die Vertretung während dieser Zeit.
13. Teilnahme an Elternabenden
Die LAA nehmen abwechselnd an den Elternabenden der Ausbildungsklassen teil. Damit sich die LAA auf Elternabenden sinnvoll einbringen können, erhalten sie eine mit der Mentorin
abgesprochene festgelegte Aufgabe. Diese Aufgabe beschränkt sich zunächst auf den Teil der Pflegschaftssitzungen, der in den Klassenverbänden stattfindet. Er kann auf freiwilliger Basis später auf die
Eröffnungsphase mit der gesamten Elternschaft der Stufe ausgeweitet werden.
Die LAA kann z.B.
- über vorgesehene Inhalte in einem von ihr unterrichteten Fach informieren - über besondere Veranstaltungen, z.B. den Besuch eines außerschulischen Lernortes berichten
- spezielle Materialien vorstellen - eine besondere Methode darstellen - etc.
14. Teilnahme an Elternsprechtagen
Elternberatung ist eine wesentliche Aufgabe der Lehrerin/ des Lehrers. Um Erfahrungen in der Beratungstätigkeit zu gewinnen, nimmt die/ der LAA an den Elternsprechtagen verteilt auf
beide Ausbildungsklassen teil. Die LAA kann sich nach Vorabsprache in die Beratungen einbringen.
15. Teilnahme an Schulpflegschaft und Schulkonferenz
Um die Arbeit von Schulpflegschaft und Schulkonferenz kennen zu lernen, nimmt die/ der LAA im ersten Ausbildungsabschnitt jeweils an mindestens einer Sitzung der beiden
Gremien teil
16. Teilnahme an Klassenfahrten
Ist für eine Ausbildungsklasse eine Klassenfahrt geplant, nimmt die LAA nach Absprache mit und Genehmigung durch das Studienseminar daran teil. Näheres regelt die Ausbildungsordnung
für den Vorbereitungsdienst. Kosten entstehen ausschließlich für die eigene Verpflegung.
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