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Kooperationsvereinbarung zwischen den Kindertagesstätten AWO, Buschdorf (ev), St. Aegidius und Widdig und
der Herseler-Werth-Schule

 

1. Ausgangslage
2. Gesetzliche Grundlage
3. Bereiche der Zusammenarbeit
4. Personal
5. Zielgruppen
6. Zielsetzung
7. Förderbereiche
8. Diagnostisches Verfahren (Unterrichtsspiel)
9. Kooperationsmaßnahmen
9.1 Konferenzen der Leitungen
9.2 Hospitationen
9.3 Sprachstandsfestestellung
9.4 Umgang mit dem Ergebnis des Unterrichtsspiels
9.5 Einschulungskonferenz
9.6 Patenschaft Schulkinder – Schulneulinge
9.7 Fortbildungsveranstaltungen
9.8 Informationsabend für die Eltern der 4-Jährigen
10. Evaluation

 

1.Ausgangslage

Die Kindertagesstätten ergänzen den den Eltern obliegenden Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie stehen in einer Kontinuität des Bildungsprozesses, der im frühen Kindesalter beginnt. Laut Bildungsauftrag soll jedes Kind in ganzheitlicher Weise gefördert und gefordert werden. Als Grundlage entwickeln die Einrichtungen ein einrichtungsspezifisches Bildungskonzept.

Da neben der Kindertagesstätte auch die Grundschule in der Kontinuität begonnener Bildungsprozesse steht, sind beide Einrichtungen aufgefordert, zusammenzuarbeiten und gemeinsam Verantwortung für die beständige Bildungsentwicklung und den Übergang in die Grundschule zu übernehmen.

2. Gesetzliche Grundlage

Gesetzlich geregelt ist die Zusammenarbeit in §11, Abs.1 des Schulgesetzes: „Die Grundschule arbeitet mit den Eltern, den Tageseinrichtungen für Kinder und den weiterführenden Schulen zusammen“ sowie in §15 des Kinderbildungsgesetzes „Zusammenarbeit mit der Grundschule“.

3. Bereiche der Zusammenarbeit

In der Bildungsvereinbarung NRW werden nachfolgende Bereiche der Zusammenarbeit aufgeführt:
- kontinuierliche gegenseitige Information über die Bildungsinhalte, -methoden und       -konzepte in beiden Institutionen
- regelmäßige gegenseitige Besuche und Hospitationen
- Benennung fester Ansprechpartner in beiden Institutionen
- gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern
- gemeinsame Weiterbildungen der pädagogischen Kräfte der Tageseinrichtungen und   der pädagogischen Kräfte der Grundschule
- gemeinsame Einschulungskonferenzen zur Gestaltung des Übergangs
- Sprachstandsfeststellung

Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können die von der Kindertagesstätte erstellten und gepflegten Bildungsdokumentationen sowie die Ergebnisse der Überprüfung bei der Schulanmeldung bei Beratungen herangezogen werden. Die Kindertagesstätten wie auch die Grundschule bemühen sich um eine Schweigepflichtsentbindung durch die Eltern. Um diese Schweigepflichtsentbindung werden die Eltern beim Anmeldeabend in der Grundschule gebeten. Sie dokumentieren ihr Einverständnis auf einem Formular.

Verantwortlich für die Koordination der Bereiche der Zusammenarbeit ist die Schulleitung der Grundschule.

4. Personal

In der Herseler-Werth-Schule arbeiten sowohl eine Sozial- als auch eine Sonderpädagogin in der Schuleingangsphase. Während die Sozialpädagogin die Kinder unter den Bedingungen und nach den Richtlinien für das Lernstudio fördert, fördert die Sonderpädagogin die Kinder im Gemeinsamen Unterricht nach den Richtlinien der entsprechenden Förderschule bzw. nach den Richtlinien der Grundschule. Als Fachkräfte, die in der Schuleingangsphase überwiegend an einer Steigerung der basalen Fähigkeiten arbeiten, sind sie neben dem Schulleiter die wichtigsten, ständigen Kooperationspartner.

Im Auftrag des Schulleiters der Grundschule koordiniert Frau Beutgen (Sozialpädagogin) alle Kooperationsmaßnahmen.

Weitere - temporäre - Kooperationspartner sind die Kolleginnen/ Kollegen, die voraussichtlich die schulpflichtigen Kinder als Klassenlehrerinnen übernehmen.
Kooperationspartner bei der Sprachstandsfeststellung sind von Seiten der Grundschule die Kolleginnen Beutgen, Buhr und Nietzel.

Da in den Kindertagesstätten sowohl die 4-jährigen als auch die schulpflichtigen Kinder auf alle Gruppen verteilt sind, sind neben der Leiterin alle Erzieherinnen Kooperationspartner.

5. Zielgruppen

Neben den nach individueller Vereinbarung zu treffenden Kooperationen in den Bereichen der Zusammenarbeit sind Grundschullehrkräfte beauftragt, einmal jährlich eine Sprachstandsfeststellung bei den 4-jährigen Kindern durchzuführen.

Neben dieser Gruppe liegt das Hauptaugenmerk auf den Schulneulingen des jeweils kommenden Schuljahres.

6. Zielsetzung

Damit das Lernen in der Grundschule weitgehend störungsfrei gelingen kann, muss die Schulfähigkeit jedes Kindes in einem bestimmten Umfang ausgeprägt sein. Aufgabe der Tageseinrichtungen ist es, alle Kindern so individuell zu fördern, dass sie ein Höchstmaß an Schulfähigkeit erwerben können.

Auf diesen Grundlagen baut die Grundschule ihre individuelle Förderung auf und führt die Kinder am Ende der Grundschulzeit zu einer den individuellen Begabungen entsprechenden weiterführenden Schule.

Durch die Kooperation erhalten alle Beteiligten Einblicke und Verständnis in die Bildungsarbeit der beteiligten Einrichtungen.

7. Förderbereiche

Sofern die Eltern ihr Einverständnis erklären, können die beauftragten Grundschullehrkräfte mit den Erzieherinnen über die Lernentwicklung der Kinder in der Kindertagesstätte beraten. Da auch die Grundschule über erste Beobachtungen zum Entwicklungstand der Kinder – gewonnen bei der Überprüfung bei der Schulanmeldung – verfügt, kann darüber beraten werden, welche Kinder im Hinblick auf das schulische Lernen einer gezielten individuellen Förderung bedürfen. Im Blick sind dabei die basalen Fähigkeiten, also die Fähigkeiten, die ein Kind in seinen ersten 6 Lebensjahren durch die Förderung im Elternhaus sowie in der Kindertagesstätte erwirbt. Dazu gehören die Bereiche

- soziales Verhalten
- Kooperationsfähigkeit
- Arbeitsverhalten
- Konzentrationsfähigkeit
- Gedächtnis
- Sprache und Ausdrucksfähigkeit
- Erkennen von Zusammenhängen/ Logik
- visuelle Wahrnehmung
- auditive Wahrnehmung
- Feinmotorik
- Grobmotorik
- Umgang mit Mengen

Neben Beratungen über die Entwicklungsstände der Kinder, ist eine vorbereitende Zusammenarbeit mit den Eltern der zukünftigen Schulneulinge in Einzelfällen sinnvoll und notwendig. Insbesondere betrifft das die Familien, deren Kind besondere, das schulische Lernen beeinflussende Auffälligkeiten zeigt, bzw. bei deren Kind sich ein sonderpädagogischer Förderbedarf andeutet. Durch die Einbeziehung der Grundschulpädagogen hilft es den Familien evtl., die Bedeutsamkeit der Problematik als wichtig einzuschätzen, Experten einzubeziehen und spezifische Förderung einzuleiten.

8. Diagnostisches Verfahren (Unterrichtsspiel)

Im Rahmen der individuellen Förderung führt die Grundschule mit allen angemeldeten Kindern Ende Oktober/ Anfang November des Vorjahres ein diagnostisches Verfahren (Unterrichtsspiel) zur Ermittlung des Lern- und Entwicklungsstandes durch. Während des Unterrichtsspiels werden die unter Pkt. 6 genannten Förderbereiche auf ihre Ausprägung hin überprüft. Über das Ergebnis erhalten alle Eltern eine detaillierte Information, in der angegeben ist, in welchen Bereichen die Kinder aufgrund des Ergebnisses Förderbedarf haben.

Es obliegt den Eltern,

- wie sie mit dem Ergebnis umgehen,
- welche Schlussfolgerungen sie ziehen
- wem sie das Ergebnis zeigen und sich beraten und
- ob sie ggf. spezifische Fördermaßnahmen einleiten bzw. die Tageseinrichtung um   gezielte Fördermaßnahmen bitten.

Die Eltern werden ausdrücklich gebeten, mit dem Personal der Tagesstätten darüber zu beraten, ob das Kind in den Bereichen mit Auffälligkeiten tatsächlich einen Förderbedarf hat oder ob das Kind

- an diesem Tag
- in diesem Zeitrahmen

zur Bewältigung der gestellten Anforderungen nicht leistungsfähig genug war, sie ansonsten aber problemlos bewältigen kann.

Auf Wunsch gewährt die Grundschule den Erzieherinnen Einblicke in den Ablauf des Verfahrens, die Aufgabenstellungen und die verwendeten Materialien. Erzieherinnen werden allerdings bewusst nicht zu Hospitationen während des Verfahrens eingeladen, da hierdurch die Ergebnisse beeinflusst werden können. Über begründete Ausnahmen kann im Einzelfall beraten und entschieden werden.

9. Kooperationsmaßnahmen

9.1 Konferenzen der Leitungen

Die Leitungen der Einrichtungen treffen sich regelmäßig viermal pro Schuljahr:

- erstes Treffen ca. 4 Wochen nach Schulbeginn
- zweites Treffen Anfang Dezember
- drittes Treffen Mitte März
- viertes Treffen ca. 4 Wochen vor dem Ende des Schuljahres

Die Treffen finden jeweils dienstags in der Zeit von 9 – 11 Uhr statt. Gastgeber und Konferenzort wechseln. Die genauen Termine werden mit Beginn des neuen Schuljahres von der Leitung der Grundschule im Voraus festgelegt und allen Beteiligten unmittelbar mitgeteilt. Die Einladung erfolgt durch die Grundschule. Die Tagesordnung wird mit allen Beteiligten im Einvernehmen abgesprochen. Kolleginnen aus den jeweiligen Einrichtungen können bei Bedarf an den Konferenzen teilnehmen.

9.2 Hospitationen

Hospitationen der Erzieherinnen in der Grundschule bzw. der Lehrerinnen in den Kindertagesstätten sind nach Absprache jederzeit möglich.

Die Kolleginnen, die im neuen Schuljahr voraussichtlich eine Klasse 1 übernehmen, besuchen die zukünftigen Schulkinder ca. 4 Wochen vor den Sommerferien in den Kindertageseinrichtungen. Die Lehrerinnen nehmen selbstständig zwecks Terminabsprache Kontakt mit den Einrichtungen auf. Dabei erhalten sie u.a. Informationen über Rituale, die sie beim Schulbeginn aufgreifen und ggf. fortführen.

Die zukünftigen Schulkinder besuchen die Grundschule innerhalb der letzten 4 Schulwochen vor den Sommerferien. Der jeweilige Termin für die einzelnen Einrichtungen wird vom Schulleiter zu Schulbeginn nach den Sommerferien festgelegt und unmittelbar mitgeteilt. Der Besuch erfolgt in der 2. und 3. Unterrichtsstunde in der Zeit von 9 – 11 Uhr. In diesem Zeitrahmen nehmen die Kinder auch an der großen Pause auf dem Schulhof teil.

9.3 Sprachstandsfeststellung

Der Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung wird vom Schulministerium in Düsseldorf vorgegeben. Innerhalb dieses Zeitrahmens vereinbaren die beteiligten Lehrkräfte Individualtermine mit den Tageseinrichtungen.

9.4 Umgang mit dem Ergebnis des Unterrichtsspiels

Bei besonders gravierenden Auffälligkeiten werden die Eltern von der Schulleitung zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Dabei werden ihnen die Einzelergebnisse und die dazugehörenden Dokumente, die das Kind erstellt hat, präsentiert und erläutert. Wenn die Eltern es wünschen, kann eine Erzieherin der Tagesstätte an dieser Beratung teilnehmen. Evtl. wird auch die Lehrerin, die das Kind während des Unterrichtspiels beobachtet hat, zu den Beratungen gebeten.

9.5 Einschulungskonferenz

Ca. 3 Wochen vor den Sommerferien lädt die Grundschule das Personal der Tageseinrichtungen zu einer gemeinsamen Einschulungskonferenz ein. Über die Thematik und den Veranstaltungszeitpunkt wird im Verlaufe der ersten Leitungskonferenzen beraten.

9.6 Patenschaft Schulkinder – Schulneulinge

Die Kinder des Jahrgangs 3 übernehmen eine Patenschaft für die Schulneulinge. Jedes neue Kind erhält eine Patin/ einen Paten, die/ der es in den ersten Schulwochen in der neuen Einrichtung betreut. Alle Paten stellen sich mit einem persönlichen Brief den Schulneulingen vor.

9.7 Fortbildungsveranstaltungen

Pro Schuljahr treffen sich das Personal der Tageseinrichtungen und das Personal der Grundschule zu einer gemeinsamen einrichtungsinternen Fortbildungsveranstaltung. Thematik und Zeitpunkt werden auf der ersten Leitungskonferenz festgelegt. Vorschläge des Personals sind ausdrücklich erwünscht.

Kosten für evtl. einzuladende außerschulische Experten können in einem noch näher zu bestimmendem Rahmen aus dem Fortbildungsetat der Grundschule beglichen werden.

Veranstaltungsort ist die Grundschule. Damit das Personal der Tageseinrichtungen an der Maßnahme teilnehmen kann, wird der Beginn auf 16.30 Uhr terminiert. Ein Zeitrahmen von ca. 2 Stunden soll möglichst nicht überschritten werden.

Die Vorbereitung erfolgt durch ein Team, gebildet aus jeweils einem Personalmitglied aus den vier Einrichtungen. Die Koordination wird von dem Personalmitglied der Grundschule übernommen. Für den Zeitbedarf der notwendigen Teamsitzungen werden die Mitglieder von ihren sonstigen Tätigkeiten befreit. Die Teamsitzungen werden in Absprache mit den Leitungen der Einrichtungen terminiert.

9.8 Informationsabend für die Eltern der 4-Jährigen

Der vom Gesetzgeber vorgegebene Informationsabend für die Eltern der 4-jährigen Kinder wird jährlich als zentrale Veranstaltung des Schulträges in Kooperation mit ein bzw. zwei Grundschulschulleitungen durchgeführt.

10. Evaluation

Diese Kooperationsvereinbarung wird jährlich auf der ersten Leitungskonferenz evaluiert und ggf. geändert, mit dem Ziel, die Kooperation zu optimieren.