|
Konzept zum Gemeinsamen Unterricht
1. Ausgangslage 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Zielgruppen 4. Inhalte 4.1 Förderschwerpunkte 4.2 Elternarbeit 4.3 Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
4.4 Die Vorteile des Gemeinsamen Unterrichts für alle Kinder 5. Personal 6. Stundenplan 7. Rahmenbedingungen 7.1 Räumlichkeiten 7.2 Eingesetzte diagnostische Verfahren 7.3 Förderplanung
8. Zielsetzung 9. Fortbildung
1. Ausgangslage
Die Erfahrungen vieler Länder zeigen, dass die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen am besten in Schulen gelingt, die für alle Kinder einer Gemeinde da sind. Unter
solchen Bedingungen können Kinder mit Beeinträchtigungen die besten Lernfortschritte machen und ein hohes Maß an sozialer Integration erreichen.
Im Gemeinsamen Unterricht – kurz: GU - lernt ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule
Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für das Kind. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig
die Lernfortschritte des Kindes.
Die Schulgemeinschaft der Herseler-Werth-Schule bekennt sich seit dem Schuljahr 1996/97 zum Gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder und ist bereit, Kinder mit
einem sonderpädagogischen Förderbedarf nach einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der schulischen Ressourcen im Gemeinsamen Unterricht zu fördern. Die grundsätzliche Einstellung für die Arbeit
im GU ist bei allen Kollegen und der Schulleitung positiv. Zurzeit besuchen die Herseler-Werth-Schule knapp 300 Schülerinnen und Schüler. Davon haben zehn Kinder einen sonderpädagogischen
Förderbedarf.
2. Gesetzliche Grundlagen
Die Salamanca-Erklärung der UNESCO bekräftigt das Recht jedes Menschen auf Bildung und beschreibt die positiven internationalen Erfahrungen der integrativen Beschulung.
Sonderpädagogische Förderung erhält ein Kind in Nordrhein-Westfalen, wenn es in der allgemeinen Schule in seiner persönlichen Entwicklung und seinen Leistungen nicht hinreichend
gefördert werden kann. Festgestellt wird dieser sonderpädagogische Förderbedarf durch ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Wie dieses Verfahren im Einzelnen abläuft, ist in der „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“(Ausbildungsordnung gemäß
§52 SchulG - AO-SF vom 29. April 2005 geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2005) geregelt.
Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können in NRW an einer Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt oder an einer Allgemeinen Schule im Gemeinsamen
Unterricht oder in einer integrativen Lerngruppe beschult werden (§ 20 Abs. 1 SchulG).
3. Zielgruppen
Der Antrag auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs kann von den Eltern, der Schule oder (so sollte es die Regel sein) gemeinsam von Eltern und Allgemeiner Schule
gestellt werden.
Dies kann erforderlich sein,
- wenn das Kind bereits eine Frühfördereinrichtung besucht - wenn die Eltern vor Einschulung des Kindes Anhaltspunkte dafür haben, dass es besondere Unterstützung zum
Lernen und zu seiner Entwicklung braucht - wenn sich bei der Einschulung des Kindes in die Grundschule (z.B. beim Schulspiel)
Anhaltspunkte dafür zeigen, dass es sonderpädagogische Förderung benötigt - wenn die Lehrkräfte während der Schulzeit des Kindes Anhaltspunkte dafür haben, dass es
sonderpädagogische Förderung benötigt.
Bevor ein Kind in den GU aufgenommen wird, erfolgt eine aufwändige Einzelfallprüfung gemäß AO-SF (Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung). Die Grundschullehrkraft erstellt
gemeinsam mit der Förderschullehrkraft ein Gutachten über das Kind. Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, Ärzten, Therapeuten etc. werden miteinbezogen. Dabei wird geprüft,
- ob das Kind tatsächlich einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, - ob die Eltern einen Platz im GU wünschen,
- ob dem Kind in der Herseler-Werth-Schule geholfen werden kann, - ob in der Herseler-Werth-Schule ein Platz im GU frei ist, -ob bei Bedarf eine ständige Begleitung zur Verfügung steht,
- ob das Lernen der übrigen Kinder nicht über Gebühr beeinträchtigt wird.
Werden alle Bereiche bejaht, kann das Kind am GU in der Herseler-Werth-Schule teilnehmen. Das Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis trifft darüber abschließend die formale Entscheidung.
Übersteigt die Anzahl der Teilnahmewünsche die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, regelt ein Kriterienkatalog (s. Anhang 1), welches Kind aufgenommen wird. Kinder die im
direkten Einzugsbereich der Schule wohnen, werden bevorzugt aufgenommen. Gleiches gilt für Geschwisterkinder.
Da in der Herseler-Werth-Schule nur eine Sonderpädagogin arbeitet, stehen je nach Förderschwerpunkten bis zu 11 Plätzen im Gemeinsamen Unterricht zur Verfügung.
Im Einzelnen werden den Kindern folgende Stundenkontingente zugeordnet:
|
geistige Entwicklung (GE)
|
4,56 Stunden/ Woche/ Kind
|
|
Lernentwicklung (LE)
|
2,62 Stunden/ Woche/ Kind
|
|
Sprachentwicklung (SE)
|
3,20 Stunden/ Woche/ Kind
|
|
emotional-soziale Entwicklung. (ES)
|
3,51 Stunden/ Woche/ Kind
|
|
Nach diesem Schema können z.B. nur 6 Kinder mit Förderschwerpunkt GE, aber knapp 11 Kinder mit Förderschwerpunkt LE aufgenommen werden. Die Erfahrung zeigt, dass durch
die Mischung der Förderschwerpunkte ca. 8 – 10 Kinder am GU teilnehmen können.
Am Ende eines jeden Jahres wird geprüft, inwieweit sich der sonderpädagogische Förderbedarf verändert hat, weiterhin besteht oder nicht mehr besteht. Das Ergebnis wird
dem Schulamt mitgeteilt, das dann den zukünftigen Förderort für das Kind festlegt.
4. Inhalte
Wurde bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt und hat es einen Platz im GU an der Herseler-Werth-Schule bekommen, wird für das Kind ein individuelles
Lernprogramm entwickelt und Lernfortschritte regelmäßig dokumentiert. Je nach individuellem Förderbedarf und Unterrichtsinhalt kann die Förderung folgendermaßen ablaufen:
Die Klassenlehrerin spricht mit der Sonderpädagogin regelmäßig die kommenden Unterrichtsinhalte ab. Gemeinsam wird überlegt welche Methoden und Sozialformen sich
am besten eignen, um die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglichst stark zu integrieren. Offene Unterrichtsmethoden (wie Wochenplan, Projekte oder
Werkstattarbeiten) sind sehr naheliegend, weil sie in der Regel ein hohes Maß an individuellem Arbeiten ermöglichen. Es sollen ja nicht nur die Integrationskinder individuell
gefördert werden. Die Sonderpädagogin berät die Integrationskinder in ihrer Auswahl und unterstützt sie bei Bedarf. Ist sie nicht in der Klasse übernimmt diese Funktion die Klassenlehrerin.
Manchmal arbeiten die Integrationskinder auch im Klassenverband im gleichen Lernbereich aber an einem unterschiedlichen Inhalt (z.B. kleines Einmaleins und schriftliche
Multiplikation mit großen Zahlen). Hier werden dann beispielsweise für alle die gleichen Medien angeboten (Arbeitsblätter, Lernprogramme am Computer, Arbeiten mit
Freiarbeitsmaterialien). Für viele Kinder ist es ein gutes Training auch im Bereich der Sozialkompetenz, wenn sie schwächeren Kindern helfend zur Seite stehen.
Muss ein bestimmter Lerninhalt oder Förderbereich intensiv gefestigt werden, so werden die Integrationskinder immer wieder auch außerhalb des Klassenverbandes durch die
Sonderpädagogin gefördert. Oft profitieren auch Kinder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf von solchen Maßnahmen. Das Arbeiten in der Kleingruppe hat den Vorteil dass
die Methoden genau auf das lernende Kind zugeschnitten werden können. Hier können sich die Kinder in der Regel besser konzentrieren, sind weniger abgelenkt, zeigen häufig mehr
Mut zum selbstständigen Denken, aber auch Fragen zu stellen und haben keine Möglichkeiten sich zurückzuziehen, wenn es mal anstrengend wird.
Wenn es der Stundenplan erlaubt, bietet die Sonderpädagogin in der Regel auch noch zusätzlichen Förderunterricht für die Integrationskinder an. Hier dürfen ebenfalls andere
Kinder teilnehmen, wenn sie in diesem Bereich ähnliche Schwierigkeiten haben. Dies sind häufig sehr spezifische Inhalte, die auf den sonderpädagogischen Förderbedarf
zugeschnitten werden (Sprachförderung, Wahrnehmungsschulung, Soziales Lernen, Spezielle Förderprogramme zum Schrift-Spracherwerb).
Lernen in einer integrativen Klasse bedeutet für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf individuelles aber natürlich auch erfolgsorientiertes und fortschreitendes
Lernen.
4.1 Förderschwerpunkte
Die schulische Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen kann nicht an einem einzigen, isolierten „Behinderungsbild“ festgemacht werden.
Fördernotwendigkeiten in den einzelnen Entwicklungsbereichen bestimmen den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf. Dieser bezieht sich meistens auf mehrere
Entwicklungsbereiche und wird in Förderschwerpunkten gebündelt. Soweit keine besonderen Räumlichkeiten, spezielles Mobiliar, technische Hilfsmittel oder
eine Intensivbetreuung erforderlich sind, ist die Herseler-Werth-Schule offen für alle Förderschwerpunkte – immer vorausgesetzt, dass das Lernen der anderen Kinder nicht
beeinträchtigt wird. In manchen Bereichen ist es auch möglich, von der entsprechenden Förderschule Unterstützung zu erhalten. Einige Förderschwerpunkte sollen hier kurz vorgestellt werden:
Förderschwerpunkte im Bereich des Sehens
Kinder mit einer Sehschädigung können ihre Umwelt nur eingeschränkt wahrnehmen. Beim Lernen sind sie häufig auf optische Hilfsmittel angewiesen.
Die Förderung von Kindern mit einer Sehschädigung hat ihre Schwerpunkte in der Erschließung der Umwelt und in der Entwicklung von Orientierungsstrategien. Die
Förderung des Gehörs und des Tastsinns als Alternative zum Sehen bildet einen Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit.
Förderschwerpunkte im Bereich des Hörens
Kinder mit einer Hörschädigung nehmen Geräusche ihrer Umwelt nicht oder verändert wahr. Dieses wirkt sich auf ihre Orientierung, auf ihren Spracherwerb und auf ihre
psychosoziale Entwicklung aus. Die Förderung von Kindern mit einer Hörschädigung soll, soweit möglich, zu einer verständlichen Lautsprache unter Einbeziehung des Resthörvermögens führen.
Förderschwerpunkte im Bereich des Lernens
Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen brauchen strukturierte Lernsituationen. Elementare Bereiche, wie die Förderung der Wahrnehmung, der Motorik, der
Aufmerksamkeit, des Arbeitsverhaltens und der sprachlichen Kommunikation bilden den Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit. Kinder mit einem Förderschwerpunkt im Bereich
des Lernens werden im GU häufig in den Kernfächern zieldifferent gefördert, d.h., dass sie nicht die gleichen Lern- und Leistungsanforderungen erfüllen müssen, wie ihre Mitschüler.
Förderschwerpunkte im Bereich Sprache
Kinder mit sprachlichen Defiziten haben oft Schwierigkeiten mit anderen sprachlichen Kontakt aufzunehmen, Gedanken, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Die
Förderung bezieht sich auf die Sprachverwendung und das Sprachverstehen und ist mehrdimensional angelegt, um der Komplexität der Entstehungsbedingungen von Sprach-
und Kommunikationsstörungen gerecht zu werden. Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache werden im GU zielgleich gefördert.
Förderschwerpunkte im emotional-sozialen Bereich
Kinder mit Beeinträchtigungen im Verhalten haben meistens Schwierigkeiten, sich in eine Gruppe einzugliedern, sich an Regeln zu halten und ihre Gefühle zu kontrollieren. Häufig
liegt dabei eine Störung des Selbstwertgefühls vor. Die Förderung strebt bei einem hohen Maß an Verständnis, persönlicher Zuwendung, aber auch klaren Grenzen und Konsequenz
mit einer pädagogisch-psychologischen Unterstützung einen Aufbau von Grundverhaltensweisen an.
Förderschwerpunkte im Bereich der geistigen Entwicklung
Kinder mit einer geistigen Behinderung haben einen Förderbedarf in verschiedenen Entwicklungsbereichen wie Wahrnehmung, Kognition, Sprache und Motorik. Die Förderung
steht im lebenspraktischen Bezug und bietet Lern- und Strukturierungshilfen für eine aktive Lebensbewältigung.
Kinder mit einem Förderschwerpunkt im Bereich der geistigen Entwicklung werden in der Regel zieldifferent gefördert.
Förderschwerpunkte im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung Die Förderung der Kinder mit motorischen Einschränkungen ist auf die Ausweitung der
Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit, die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten, die selbstständige Bewältigung alltäglicher Verrichtungen, den Aufbau sozialer Beziehungen
und die Selbsteinschätzung und Akzeptanz der eigenen Leistungsmöglichkeiten ausgerichtet.
In den meisten Fällen sind jedoch spezielle Hilfsmittel, sowie besonderes Mobiliar zur Förderung unabdingbar. Daher ist für viele Kinder mit Beeinträchtigungen im motorischen
Bereich der GU nicht der optimale Förderort.
4.2 Elternarbeit
Damit ein Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im GU erfolgreich lernen kann, ist ein intensiver Austausch mit den Eltern von großer Bedeutung. Regelmäßige Treffen
dienen dazu
- Eltern über die Lernfortschritte oder –hemmnisse ihres Kindes zu informieren - Informationen der Eltern über die Entwicklung ihres Kindes in die Förderplanung mit
einzubeziehen - mit den Eltern Fördermaßnahmen abzusprechen, die evt. auch im häuslichen Bereich fortgesetzt werden - evt. Eltern in ihrem Erziehungsverhalten zu beraten
- Weitere Maßnahmen (z.B. Therapien) zu besprechen
4.3 Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
In manchen Fällen kann die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen sehr wichtig sein. Nach der Entbindung von der Schweigepflicht durch die
Erziehungsberechtigten, findet ein sporadischer in Einzelfällen auch regelmäßiger Austausch mit Ergotherapeuten, Logopäden, Kinderärzten, Kinderpsychologen oder
–psychiatern über das Kind statt, um auch deren Erkenntnisse und Diagnosen in die Förderplanung mit einzubeziehen.
4.4 Die Vorteile des Gemeinsamen Unterrichts für alle Kinder
In einer Integrationsklasse unterrichtet zu werden, hat für alle Kinder dieser Klasse Vorteile:
Für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist es vor allem die Realisierung einer wohnortnahen sozialen Integration. Sie können in ihrem vertrauten räumlichen und
sozialen Rahmen verbleiben. Freundschaften aus Kindergarten und Schule haben weiterhin Bestand. Vielfach bleiben den Kindern lange Schulwege zu speziellen Förderschulen erspart.
Die Notwendigkeit zu differenziertem und individualisiertem Unterricht ist in einer GU-Klasse noch größer als in Regelklassen. Dies kommt natürlich allen Kindern zugute,
auch den Leistungsstärkeren.
Ein wesentlicher Bestandteil des GU ist die Arbeit im Team. Es besteht eine ständige Kooperation zwischen Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft in der Planung und
Durchführung des Unterrichts. Wenn die Förderschullehrkraft auch überwiegend den Integrationskindern zur Seite steht, so wird sie ihre Hilfe den anderen Kindern bei Bedarf
phasenweise nicht verweigern. Das trifft besonders in offenen Unterrichtsformen zu.
Fällt die Klassenlehrerin z.B. wegen Krankheit aus, wird die Förderschullehrkraft einen großen Teil des erforderlichen Vertretungsunterrichts übernehmen.
Die betroffenen Kinder können in einer Regelschule unterrichtet werden. Die nichtbetroffenen Kinder lernen frühzeitig den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen.
Da der Unterricht grundsätzlich in allen Klassen leistungsmäßig differenziert durchgeführt wird, hat kein Kind der Klasse einen Nachteil. Weder werden die betroffenen Kinder
überfordert noch die nichtbetroffenen unterfordert. Jedem Kind werden die Leistungen abverlangt, die es erbringen kann, und es wird zu den Zielen geführt, die seinem Leistungsniveau entsprechen.
5. Personal
Um die Klassenlehrerin bei der Förderung der GU-Kinder zu unterstützen, arbeitet seit Beginn des GU 1996 in der Herseler-Werth-Schule eine Sonderpädagogin. Das
Stundenkontingent der derzeitigen Kollegin umfasst 28 Wochenstunden und entspricht damit dem Kontingent einer Grundschullehrerin, die mit voller Stundenzahl an der
Herseler-Werth-Schule arbeitet. Im Rahmen dieses Stundenkontingentes können ca. 10 Kinder in den GU aufgenommen werden. Unterstützt wird ihre Arbeit zusätzlich von einer
Sozialpädagogin, die sich in ihrem Lernstudio und in der Arbeit in den Klassen 1 und 2 auch den Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf widmet.
6. Stundenplan
Um den GU möglichst effizient zu gestalten, wird pro Jahrgang nur eine GU-Klasse eingerichtet. Damit werden die zur Verfügung stehenden Stunden der Sonderpädagogin in
einer Klasse pro Jahrgang gebündelt.
Die Sonderpädagogin erstellt ihren Stundenplan in Absprache mit den KlassenlehrerInnen der GU-Klassen selbst. Hierbei werden die Anzahl der sonderpädagogisch zu fördernden
Kinder und deren Förderschwerpunkte berücksichtigt. In der Regel ist es möglich auch zusätzliche Förderstunden für Integrationskinder der Klassen 1 und 2 in der fünften Stunde
sowie der Integrationskinder der Klassen 3 und 4 in der sechsten Stunde einzurichten.
7. Rahmenbedingungen
7.1 Räumlichkeiten
Im Untergeschoss des Nebengebäudes werden zwei Räume für die Förderung der basalen Fähigkeiten und für die sonderpädagogische Förderung genutzt. Die Räume sind mit einer
Zwischentür miteinander verbunden und werden schulintern Lerninsel genannt.
7.2. Eingesetzte diagnostische Verfahren
Zur Diagnose und zur Erstellung eines Gutachtens werden sowohl standardisierte Testverfahren, als auch selbst hergestelltes Material genutzt:
- zur Ermittlung der kognitiven Fähigkeiten: - K-ABC (Kaufman Assessment Battery for Children) - CFT-1 und CFT-20
- Mann-Zeichen-Test (Entwicklungsalter) - Orientierungs- und Gedächtnisfragebogen nach Eggert (zur Ermittlung des allgemeinen
Wissen und zur Emotionalität) - zur Wahrnehmung - Frostigs Entwicklungstest der visuellen Wahrnehmung
- Die Abenteuer der kleinen Hexe (Wahrnehmung und Motorik) - Diagnostik mit Pfiffigunde • Grobmotorik
- LOS KF 18 - Lincoln-Oseretzky-Skala Kurzform (Klassifikation der motorischen Entwicklung) • Sprache
- Lautprüfbogen nach Frank/Grziwotz (zum Stand der Lautbildung) - Hamburger Schreib-Probe (zum Stand der Rechtschreibung)
- DP-1 (Differenzierungsprobe zu den individuellen Voraussetzungen zur Lese-Rechtschreibfähigkeit)
- Der Rundgang durch Hörhausen (Erhebungsverfahren zur phonologischen Bewusstheit - Dysgrammatiker Prüfmaterial nach Frank und Grziwotz
7.3 Förderplanung
Nach einer Beobachtungsphase von mindestens drei Monaten erstellt die Sonderpädagogin mit der Klassenlehrerin eine Beobachtungsdiagnose. Hier wird das Kind in allen Förder- und
Lernbereichen beschrieben. Zusätzlich wird versucht Erklärungen und Ursachen für Schwierigkeiten und Defizite zu finden. Darauf aufbauend entsteht der Förderplan, der dann
alle drei bis vier Monate überarbeitet wird.
Die Förderplanung läuft dann aber nicht stur nach Plan ab, sondern auch individuell und spontan je nach Tagesform des Kindes und Unterrichtsinhalten der Klasse.
8. Zielsetzung
Im Gemeinsamen Unterricht geht es nicht darum, dass sich Kinder mit Behinderungen an Werte und Normen der Kinder ohne Behinderungen anpassen. Andererseits sollen aber
auch keine objektiven Defizite und Schwächen verleugnet werden. Es geht um eine angstfreie und konkurrenzfreie Auseinandersetzung mit sich selbst und in der
Gemeinschaft. Die Stärken und Schwächen eines jeden (egal ob behindert oder nicht) müssen akzeptiert werden, weil sie ein Teil seiner Wirklichkeit sind. Dieser natürliche
Umgang mit dem „Anderssein“ stellt die Voraussetzung für ein vorurteilfreies miteinander Leben und Lernen.
Die Zielsetzung für den Gemeinsamen Unterricht besteht darin, jedes Kind seinen Lernvoraussetzungen entsprechend so optimal wie möglich zu fördern. In vielen Fällen wird
dabei die Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs angestrebt, so dass das Kind im Idealfall nach Abschluss der Grundschulzeit eine Regelschule besuchen kann.
9. Fortbildung
In halbjährlichen Abständen treffen sich Arbeitskreise bestehend aus Sonderpädagogen, die im Gemeinsamen Unterricht tätig sind zum Austausch und zu Fortbildungen.
Fortbildungen für Sonderpädagogen und Grundschullehrkräften, die in einer Integrationsklasse unterrichten werden in regelmäßigen Abständen besucht. Dazu kommen
Fortbildungen zu speziellen Themen zur Arbeit mit Kindern mit Beeinträchtigungen.
Anhang 1
Kriterien zur Aufnahme in den GU an der Herseler-Werth-Schule
Die Bedingungen für die Aufnahme in den GU sind seit dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen neu festgelegt worden.
Bevor ein Kind in den GU aufgenommen werden kann, muss vom Schulamt im Bescheid als geeigneter Förderort neben der Förderschule auch der Gemeinsame Unterricht benannt
worden sein. Fehlt der Förderort GU, ist eine Aufnahme grundsätzlich nicht möglich. Das Kind muss dann eine Förderschule besuchen. Ist der GU als möglicher Förderort benannt
worden, erfolgt die Aufnahme nach folgenden Kriterien:
Rangplatz 1:
Kinder, die bereits die die Herseler-Werth-Schule besuchen, deren Förderbedarf aber erst im Verlauf der Grundschulzeit festgestellt wurde.
Rangplatz 2:
Schulneulinge, die im unmittelbaren Schulumfeld (innerhalb der ehemaligen Schulbezirksgrenzen Hersel, Uedeorf oder Widdig) wohnen.
Rangplatz 3:
Kinder aus anderen Schulbezirken (z.B. in Waldorf oder aber auch in Bonn), deren Schwester oder Bruder die Herseler-Werth-Schule bereits besuchen.
Rangplatz 4:
Kinder, die in der gleichen Stadt (in den anderen Ortschaften Bornheims) wohnen.
Rangplatz 5:
Kinder, die in einer anderen Stadt wohnen (z.B. in Bonn)
Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter entsprechend der Rangliste und den zur Verfügung stehenden Plätzen.
Vor der Aufnahmeentscheidung werden erst alle Anträge entgegengenommen. Eine Zusage erfolgt zunächst nicht. Wenn davon auszugehen ist, dass alle Aufnahmewünsche in der
Schule eingetroffen sind, wird die Rangliste erstellt. Entsprechend den zur Verfügung stehenden Plätzen erhalten die Eltern von Rangplatz 1 beginnend die Aufnahmezusage.
Die Anzahl der Plätze im Gemeinsamen Unterricht (GU) ist beschränkt.
Anhang 2
Einige Beispiele aus der Praxis
Sandra, Förderschwerpunkt sprachliche Entwicklung
Sandra (Name geändert) besuchte bereits vor der Schule einen integrativen Kindergarten. Die Überprüfung fand vor Schuleintritt statt, so dass Sandra von Anfang an am
Gemeinsamen Unterricht teilnehmen konnte.
Sandra war für Fremde kaum zu verstehen. Die s-Laute konnte sie gar nicht artikulieren und mit vielen Konsonantenverbindungen hatte sie große Schwierigkeiten. Auch ihr Gehör
war leicht eingeschränkt. Sandra bekam außerhalb der Schule noch eine logopädische Therapie.
Sandras offene und herzliche Art führte dazu, dass die anderen Kinder sie annahmen, wie sie war und sie bald besser verstehen lernten, als ihre Lehrerinnen.
Im Unterricht im Klassenverband erhielt Sandra vor allem viel Unterstützung beim Leselernprozess. Die Klassenlehrerin nahm sich immer viel Zeit, um sie zu verstehen und
ihr die Möglichkeit zu geben, langsam und artikuliert zu sprechen. Für ihre Mitschüler war es selbstverständlich auf Sandra zu warten, wenn sie Schwierigkeiten hatte, etwas
sprachlich auszudrücken. In zusätzlichen Förderstunden mit der Sonderpädagogin machte sie mundmotorische Übungen und erlernte Atemtechniken. Zeitweise nahm an dieser
Fördermaßnahme auch noch ein anderes Kind teil.
Sandra entwickelte einen großen Ehrgeiz. Sie übte viel zu Hause und fühlte sich angespornt durch die positiven Vorbilder in ihrer Umgebung. Nach zwei Jahren gelang es Sandra auch
beim spontanen Sprechen alle Laute klar und verständlich zu artikulieren. Die logopädische Therapie wurde beendet. Bei der nächsten jährlichen Überprüfung wurde beschlossen,
dass Sandra keine sonderpädagogische Förderung mehr brauche. Das Schulamt stimmte dem Vorschlag zu und der sonderpädagogische Förderbedarf wurde aufgehoben.
Es kann nur spekuliert werden, ob Sandra sich an einer Sprachheilschule auch so gut entwickelt hätte. Tatsache ist jedoch, dass sie durch die Kinder in ihrer Klasse ohne
sprachliche Defizite angespornt wurde.
Tanja, Förderschwerpunkt Lernen
Tanja (Name geändert) war bereits im Schulkindergarten, weil die Schulärztin sie für noch nicht schulreif einschätze. Sie wurde dann ins erste Schuljahr eingeschult. Nach wenigen
Schulwochen fiel bereits auf, dass Tanja große Probleme hatte mit dem Leselernprozess, kaum einen Zugang zu Mengen und Zahlen entwickelte und sich, obwohl sie bereits ein Jahr
älter war als ihre Mitschüler, noch sehr kleinkindhaft ausdrückte und verhielt. Es fiel ihr sehr schwer, sich zu konzentrieren und sich ausdauernd mit einer Tätigkeit zu beschäftigen.
Die Klassenlehrerin stellte nach Absprache mit den Eltern und der Förderschulkollegin, die auch in dieser Klasse unterrichtete, einen Antrag auf Überprüfung eines
sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das Gutachten, dass die Grundschullehrerin gemeinsam mit der Förderschullehrerin erstellte, ergab, dass bei Tanja eine
Entwicklungsverzögerung vorliegt und eine damit verbundene Lernbehinderung. Das Schulamt entschied, dass Tanja im GU gefördert werden kann. Das bedeutete für sie, dass
sie nicht einmal die Klasse wechseln musste.
Tanja wurde nun zieldifferent gefördert. Im zweiten Schuljahr wurde der Zahlenraum bis 20
mit ihr intensiv erarbeitet. Das Lesen kleiner Texte gelang ihr im dritten Schuljahr. Vorher fanden intensive Hörübungen statt. Tanja lernte sehr langsam. Sie brauchte viel
Wiederholungen und anschauliches Material. Oft saß die Förderschullehrerin neben ihr und unterstützte sie im Unterricht (z.B. im Sachunterricht). Im Deutsch- und Mathematikbereich
wurde sie in einer Kleingruppe oder allein gefördert. Diese Stunden genoss Tanja sehr. In den Stunden, in denen die Sonderpädagogin nicht da war, erhielt sie von der
Klassenlehrerin adäquate Arbeitsaufträge. Zusätzliche Hilfen erhielt sie dann oft von anderen Schülern. Der Druck des ersten Schuljahres war von ihr gewichen. Sie wurde
selbstbewusster. Tanja fand es schön, in Kunst, Musik, Religion und Sport das „gleiche“ zu machen wie ihre Mitschüler.
Am Ende der Klasse vier konnte Tanja im Zahlenraum bis 1000 rechnen. Sie konnte leichte Texte (etwa 2. Schuljahrniveau) gut lesen und verstehen. Ihr Wortschatz hatte sich
verbessert. Sie konnte sich besser konzentrieren und ihre Ausdauer reichte nun auch für längere Arbeitsphasen. Für die Hauptschule waren ihre Leistungen noch zu schwach. Tanja
ging zur Verbundschule nach Uedorf. Sie fühlt sich da sehr wohl. Sie hatte ein gutes Polster mitgebracht, um sich dort auf den Hauptschulabschluss vorzubereiten.
Simon, Förderschwerpunkt Sehen
Simon (Name geändert) kam mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im ersten Schul-jahr direkt in den Gemeinsamen Unterricht. Er hat einen Nystagmus, d.h. dass er seine
Augen nicht auf einen bestimmten Punkt fixieren kann, und eine deutlich eingeschränkte Sehfähigkeit. Die Förderschule für Sehbehinderte und Blinde in Köln betreute Simon mit.
D.h. sie veranstaltete Fortbildungen, an denen Simons Klassenlehrerin und die Sonderpädagogin teilnahmen. Eine Kollegin der Förderschule besuchte Simon regelmäßig
im Unterricht und war ebenfalls Ansprechpartnerin für seine Mutter.
Simon erhielt einen Platz vor der Tafel auf der linken Seite, da es ihm leichter fiel nach rechts zu sehen. Die Hefte, die er benutzte waren besonders kontrastreich. Außerdem
erhielt er eine Lampe, die er bei Bedarf jederzeit anmachen konnte. Simon bekam schnell Kopfschmerzen, wenn er seine Augen überanstrengte. Daher wurde sein Arbeitspensum
zeitlich begrenzt. Simon hatte außerdem eine Lupe auf seinem Tisch. Schnell stellte sich heraus, dass er trotz seines Handicaps eine hohe kognitive Begabung besitzt. Nach
Absprache mit allen Beteiligten entschied die Klassenkonferenz, dass Simon eine Klasse überspringen sollte. Er ging also von Klasse 1 in die Integrationsklasse der Stufe 3. Er fand
schnell Anschluss an die Lerninhalte. Er erhielt zusätzliche Angebote und weiterführendes Material, um ausreichend gefordert werden zu können. Er nahm am Forderunterricht
„Mathematik“ teil und vertrat die Schule auf der Bildungsmesse „Didakta“, um den Besuchern das Internetportal „Antolin“ vorzuführen.
Bei Simon bestand der pädagogische Anspruch darin, ihn entsprechend seinen Fähigkeiten zu fordern, aber dabei immer seine Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Simon wurde
auf eigenen Wunsch auch immer wieder trainiert ohne bestimmte Hilfsmittel zu lernen. So gelang es ihm irgendwann einen Straßenbahnplan ohne Lupe zu lesen.
Nach der vierten Klasse ging Simon zum Gymnasium. Er wird auch dort von der Förderschule für Sehbehinderte unterstützt und regelmäßig besucht.
Lukas, Förderschwerpunkt: Soziale und emotionale Entwicklung
Lukas (Name geändert) zog mit seiner Familie nach Hersel und sollte in die dritte Klasse gehen. Lukas hatte bereits einen sonderpädagogischen Förderbedarf und kam von einer
anderen integrativen Grundschule.
Bereits vor seinem ersten Schultag an der Herseler-Werth-Schule fand ein Gespräch statt zwischen der Sonderpädagogin, der neuen Klassenlehrerin, Lukas’ Mutter und der
Sonderpädagogin der alten Schule. Hier konnten direkt im Vorfeld Erfahrungen, potentielle Probleme und Fördermöglichkeiten, die sich bereits bewährt hatte, ausgetauscht werden.
Lukas hat AD(H)S und bekam Ritalin. Parallel zur sonderpädagogischen Förderung wurde er an der Uniklinik in Köln therapiert. Es fand ein regelmäßiger Austausch zwischen Schule
und Klinik statt. Meistens konnte Lukas dem Unterricht folgen, war freundlich und umgänglich. Es gab aber immer wieder Phasen, in denen er seine Gefühle nicht
kontrollieren konnte. Er wurde dann sehr aggressiv, schlug um sich und schmiss Gegenstände herum. Die Anforderungen an die Klassengemeinschaft und an die
Lehrerinnen waren sehr hoch. Die Kinder gingen ihm zunehmend aus dem Weg, weil sie Angst vor ihm hatten. Lukas nahm die Klassenlehrerin als seine erste Bezugsperson an. Die
Sonderpädagogin stand ihr unterstützend und beratend zur Seite. Die Klassenlehrerin war häufig die einzige Person, die er an sich heran ließ. So dass die Sonderpädagogin die
Klasse unterrichtete, während die Klassenlehrerin mit Lukas sprach. Mit Lukas wurde ein Verhaltensplan erarbeitet, und es fand jeden Tag ein Gespräch mit ihm statt, wie der
Schultag verlaufen war. Lukas lernte schnell, wie er seinem Ärger Luft machen konnte und schaffte es zunehmend, nachdem er einen Wutanfall hatte, selbstständig wieder zur Ruhe
zu kommen und dem Unterricht weiter zu folgen. Manchmal konnte er sich entschuldigen und Dinge wieder gut machen.
Lukas fühlte sich geborgen in seiner Klasse. Er wusste, dass er hier nicht allein gelassen wird mit seinem Problem. Aus dieser Sicherheit heraus konnte er diese Fortschritte
machen, die ihn dann nach Klasse vier auch dazu befähigten eine Regelschule zu besuchen.
|