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Integration in der Herseler-Werth-Schule

Seit dem Schuljahr 1996/ 97 hat sich die Schulgemeinschaft der Herseler-Werth-Schule bereit erklärt, Kinder mit Lernbeeinträchtigungen in den Grundschulunterricht zu integrieren. Dabei wird die Klassenlehrerin durch eine Sonderpädagogin unterstützt. Welche Kinder und wie viele am Gemeinsamen Unterricht (GU) teilnehmen können, hängt
- von der Art und vom Grad ihrer Beeinträchtigung,
- den Möglichkeiten der Schule und
- dem Umfang der Unterstützung durch die Sonderpädagogin ab.

Evtl. erfordert der Grad der Beeinträchtigung den ständigen Einsatz einer Betreuungsperson (z.B. beim Förderschwerpunkt geistige Entwicklung u.U. auch bei Einschränkungen in der körperlichen Entwicklung).

Bevor ein Kind in den GU aufgenommen wird, erfolgt eine aufwändige Einzelfallprüfung gemäß AO-SF (Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung). Dabei wird geprüft,
- ob das Kind tatsächlich einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat,
- ob die Eltern einen Platz im GU wünschen,
- ob dem Kind in der Herseler-Werth-Schule geholfen werden kann,
- ob in der Herseler-Werth-Schule ein Platz im GU frei ist,
- ob bei Bedarf eine ständige Begleitung zur Verfügung steht und
- ob das Lernen der übrigen Kinder nicht über Gebühr beeinträchtigt wird.
Werden alle Bereiche bejaht, kann das Kind am GU in der Herseler-Werth-Schule teilnehmen. Das Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis trifft darüber abschließend die formale Entscheidung.

Übersteigt die Anzahl der Teilnahmewünsche die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, regelt ein Kriterienkatalog, welches Kind aufgenommen wird. Kinder die im direkten Einzugsbereich der Schule wohnen, werden bevorzugt aufgenommen. Gleiches gilt für Geschwisterkinder.

Da in der Herseler-Werth-Schule nur eine Sonderpädagogin arbeitet, stehen je nach Förderschwerpunkten bis zu 10 Plätzen im Gemeinsamen Unterricht zur Verfügung. Diese Zahl verringert sich, wenn die Förderbedarfe eine erhöhte Zuwendung durch die Sonderpädagogin erfordern.

Um den GU möglichst effizient zu gestalten, wird pro Jahrgang nur eine GU-Klasse eingerichtet. Damit werden die zur Verfügung stehenden Stunden der Sonderpädagogin in einer Klasse pro Jahrgang gebündelt. Die betroffenen Kinder können dann allerdings nicht immer in den Klassen unterrichtet werden, die ihrem Wohngebiet entsprechen. Es gibt keine Festlegung auf eine bestimmte Klasse. Welche Klasse Integrationsklasse sein wird und welche Lehrerin diese Klasse übernimmt, entscheidet sich jährlich bei der Einrichtung der Klassen in der Schuleingangsstufe.

In einer Integrationsklasse unterrichtet zu werden, hat für alle Kinder dieser Klasse Vorteile:
- Wenn die Sonderschullehrkraft auch überwiegend den Integrationskindern zur Seite steht,
  so wird sie ihre Hilfe den anderen Kindern bei Bedarf phasenweise nicht verweigern.
  Das trifft besonders in offenen Unterrichtsformen zu.
- Fällt die Klassenlehrerin z.B. wegen Krankheit aus, wird die Sonderpädagogin einen   großen Teil des erforderlichen Vertretungsunterrichts übernehmen.
- Die betroffenen Kinder können in einer Regelschule unterrichtet werden.
- Die nichtbetroffenen Kinder lernen frühzeitig den Umgang mit Menschen mit   Beeinträchtigungen.
Da der Unterricht grundsätzlich in allen Klassen leistungsmäßig differenziert durchgeführt wird, hat kein Kind der Klasse einen Nachteil. Weder werden die betroffenen Kinder überfordert noch die nichtbetroffenen unterfordert. Jedem Kind werden die Leistungen abverlangt, die es erbringen kann, und es wird zu den Zielen geführt, die seinem Leistungsniveau entsprechen.

Die Herseler-Werth-Schule verfügt nun über viele Jahre Erfahrung im Umgang mit Integrationskindern. Sie hat sich dieser Aufgabe gerne und bereitwillig gestellt und wird sich auch in Zukunft dieser Aufgabe gewissenhaft annehmen. Wir sind bereit, jedem Kind zu helfen. Wir sind uns aber auch darüber bewusst, dass wir nicht jedem Kind helfen können und der Besuch einer Sonderschule je nach dem Grad der Beeinträchtigung sinnvoller sein kann. Fast immer haben die betroffenen Eltern die Grenzen der Integration erkannt und entsprechende Wünsche gegenüber dem Schulamt geäußert.

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