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Anzahl der Plätze im Gemeinsamen Unterricht (GU) beschränkt
Um die Klassenlehrerin bei der Förderung der GU-Kinder zu unterstützen, arbeit seit Beginn des GU 1996 in der Herseler-Werth-Schule eine Sonderpädagogin. Das
Stundenkontingent unserer Kollegin Sylvia Buhr umfasst 28 Wochenstunden und entspricht damit dem Kontingent einer Grundschullehrerin, die mit voller Stundenzahl an der Herseler-Werth-Schule
arbeitet. Im Rahmen dieses Stundenkontingentes können nur ca. 10 Kinder in den GU aufgenommen werden.
Um mehr Plätze für den GU zur Verfügung stellen zu können, müsste eine weitere Sonderpädagogin in der Herseler-Werth-Schule arbeiten. Wegen eines sehr unbefriedigenden
Berechnungsmodus würden wir dann aber eine Grundschulkollegin verlieren. Da ich aber auf keinen Fall auf eine Grundschullehrkraft verzichten möchte, habe ich die Einstellung einer weiteren
Sonderpädagogin abgelehnt. Diese Einstellung vertreten auch viele Schulleitungskolleginnen und -kollegen in anderen GU-Schulen.
Ich halte es für wesentlich sinnvoller, wenn möglichst mindestens zwei weitere Grundschulen in Bornheim auch GU-Schulen mit jeweils einer Sonderpädadgogin würden. Damit
würden die Aufgaben verteilt, und die Kinder könnten zusätzlich zur Integration in der Regelschule auch in ihrem Wohnumfeld verbleiben. Ob sich andere Grundschulen in Bornheim entschließen in
den GU einzusteigen, wird sich zeigen. Stellen für Sonderpädagogen sind derzeit vorhanden.
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