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Integration an der Herseler-Werth-Schule 15 Fragen an den Schulleiter Herrn Rauh von Dagmar Schruf
Seit wann gibt es an der Herseler-Werth-Schule den Gemeinsamen Unterricht?
Mit Beginn des Schuljahres 1996/ 1997, dem Schuljahr, als ich die Leitung der Herseler-Werth-Schule übernommen habe.
Gibt es in jedem Jahrgang eine integrative Klasse?
Um die Kraft der Sonderpädagogin zu konzentrieren, gibt es in jedem Jahrgang immer nur eine Integrationsklasse. In diesem Schuljahr sind das die
Klassen 1c, 2b, 3b und 4b.
Wie viele Integrationskinder werden momentan an der Schule unterrichtet und welche unterschiedlichen
Beeinträchtigungen liegen bei ihnen vor?
Förderschwerpunkt Lernen (5), Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (1), Förderschwerpunkt Sprachliche Entwicklung (3), Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung (1)
Wie viele Kinder mit Förderbedarf können an unserer Schule maximal in den Grundschulunterricht integriert
werden?
Je Förderschwerpunkt ergibt sich ein bestimmtes Stundenkontingent. Dieses Stundenkontingent richtet sich nach der Schüler-Lehrer-Relation der
entsprechenden Förderschule:
Lernen 1 zu 10,9 - entspricht 2,57 Stunden/Woche/Kind
Sprache 1 zu 8,7 - entspricht 3,22 Stunden/Woche/Kind
emotionale/soziale Entwicklung 1 zu 8,1 - entspricht 3,46 Stunden/Woche/Kind
Geistige Entwicklung 1 zu 6,1 - entspricht 4,59 Stunden/Woche/Kind Zur Unterstützung der Klassenlehrerinnen
steht unsere Sonderpädagogin mit insgesamt 28 Stunden/ Woche zur Verfügung. Diese Stunden verteilen sich auf die Kinder im Gemeinsamen Unterricht. Dieses Stundenkontingent beschränkt
gleichzeitig die Anzahl der Kinder, die in den GU aufgenommen werden können. Wären es ausschließlich Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, könnten maximal ca. 11 Kinder aufgenommen werden,
wären es ausschließlich Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, hätten wir maximal ca. 6 Plätze.
Wer entscheidet, ob ein Kind an der Herseler-Werth-Schule in eine Integrationsklasse aufgenommen wird?
Welchen Förderschwerpunkt ein Kind hat, entscheidet das Schulamt in Siegburg auf der Grundlage eines Gutachtens einer Sonderpädagogin und einer Grundschullehrkraft, die bei der Erstellung ein gleichberechtigtes Team bilden. Die Herseler-Werth-Schule hat auf die Entscheidung des Förderschwerpunktes keinen Einfluss.
Wenn ein Kind in den GU aufgenommen werden soll, muss vom Schulamt der GU als möglicher Förderort neben einer Förderschule bestimmt werden. Unabdingbare Voraussetzung für eine Aufnahme in
den GU ist also die Entscheidung, dass der GU ein möglicher Förderort ist. Unter dieser Voraussetzung können die Eltern ihr Kind an einer GU-Schule anmelden. Ob das Kind aber aufgenommen
werden kann, hängt davon ab, ob innerhalb des zur Verfügung stehenden Kontingentes noch Plätze frei sind. Stehen noch freie Plätze zur Verfügung, kann ein Kind aufgenommen werden.
Übersteigt die Nachfrage das Angebot, werden bei der Vergabe bestimmte Kriterien herangezogen. Dabei haben z.B. Kinder aus dem unmittelbaren Einzugsbereich der Herseler-Werth-Schule
(ehemaliger Schulbezirk) immer Vorrang vor Kindern aus dem Einzugsbereich einer anderen Grundschule. Ebenso haben Kinder, deren Schwester oder Bruder bereits die Herseler-Werth-Schule
besuchen, Vorrang. Anhand dieser Kriterien entscheide ich als Schulleiter darüber, ob ein Kind in eine Integrationsklasse an unserer Schule aufgenommen wird.
Ist es einer Schule frei gestellt, Gemeinsamen Unterricht zu praktizieren oder wird dies vom Schulamt
vorgegeben?
Grundsätzlich ist jede Grundschule eine GU-Schule. Da aber nicht genügend Sonderpädagogen für den Einsatz in den Grundschulen zur Verfügung
stehen, kann dieser Grundsatz derzeit nicht flächendeckend umgesetzt werden. Als im Jahre 1996 die Entscheidung anstand, welche Grundschule im Bornheimer Stadtgebiet eine GU-Schule werden
soll, hat sich die Herseler-Werth-Schule freiwillig zu dieser Aufgabe entschlossen. Da nicht genügend Sonderpädagogen zur Verfügung stehen, sind wir bis heute die einzige Schule geblieben.
Für wie viele Schulstunden pro Klasse steht die unterstützende Sonderpädagogin, der Klassenlehrerin zur Seite?
Je höher die Anzahl der GU-Kinder in einer Klasse und je höher das Stundenkontingent eines Kindes ist, umso mehr Stunden steht die Unterstützung
der Sonderpädagogin innerhalb einer Klasse zur Verfügung. Derzeit (Schuljahr 2007/ 2008) haben wir folgende Verteilung: Klasse 1c 2 Kinder 8 Stunden
Klasse 2b 3 Kinder 7 Stunden Klasse 3b 4 Kinder 10 Stunden Klasse 4b 1 Kind 2 Stunden Eine Stunde der
Sonderpädagogin wird zu Beratungen mit den Klassenlehrerinnen verwendet.
Stehen ihr weitere unterstützende Lehrkräfte zur Verfügung?
In den Klassen 1c und 3b werden Referendarinnen ausgebildet und stehen im Rahmen ihrer Stundenkontingente im Teamteaching der Klassenlehrerin
zur Seite. Bedingt durch die derzeitige Lehrerbesetzung ist eine weitere Lehrerin in den Klassen 2b und 3b mit je einer Stunde/ Woche ebenfalls im Teamteaching eingesetzt.
Nach welchen Kriterien wird die Klassenlehrerin einer integrativen Klasse ausgewählt?
Bei den Planungen zum neuen Schuljahr berate ich mit den für den Einsatz in den neuen Klassen 1 geplanten Kolleginnen, wer die Leitung der
GU-Klasse – wenn sie denn bereits in Klasse 1 eingerichtet werden muss – übernimmt. Bislang hat sich immer eine Kollegin freiwillig dieser Aufgabe angenommen.
Welche formalen Voraussetzungen muss sie erfüllen?
Diese Kollegin muss keinerlei besondere formale Voraussetzungen erfüllen. Jede Kollegin, die ihr unterrichtliches Handeln an den Forderungen des
Schulgesetzes, der Richtlinien und der Lehrpläne ausrichtet und dementsprechend arbeitet, erfüllt alle Voraussetzungen für die Arbeit im GU. Da sie nicht die Spezialistin für sämtliche
Förderschwerpunkte sein kann – was auch keiner von ihr verlangt – erhält sie die Unterstützung der Sonderpädagogin, die aufgrund ihrer Ausbildung spezielle Kenntnisse mitbringt
und im Bedarfsfall die Klassenlehrerin entsprechend berät. So werden die Förderpläne der GU-Kinder durch die Sonderpädagogin erstellt. Diese Pläne dienen auch der Klassenlehrerin als
Arbeitsgrundlage. Selbstverständlich informieren sich die Klassenlehrerinnen im Bedarfsfall auch in der einschlägigen Fachliteratur und erarbeiten sich unter Einbeziehung der Erfahrungen in
der Unterrichtspraxis im Laufe der Zeit solide Kompetenzen im Umgang mit den GU-Kindern und den unterschiedlichen Förderschwerpunkten.
Ergeben sich zusätzliche bürokratische Aufgaben im Schulalltag für diese Klassenlehrerin?
Nein. Arbeiten, die man als bürokratisch betrachten könnte, wie das Erstellen einer eingehenden Förderdiagnose, die Erstellung und
Fortschreibung von Förderplänen, sowie die Erstellung der jährlichen Überprüfung, ob der Förderbedarf auch noch im nächsten Jahr besteht, übernimmt die Sonderpädagogin.
Ist die maximale Schülerzahl in einer integrativen Klasse vorgegeben? Wie viele Kinder haben diese Klassen in
der Regel an unserer Schule?
Es gibt keine starre maximale Begrenzung im Hinblick auf die Anzahl der GU-Kinder innerhalb einer Klasse. Es muss bei Bedarf immer im Einzelfall
entschieden werden, wie viele GU-Kinder in einer Klasse gefördert werden können. Bislang haben wir maximal 4 GU-Kinder in einer Klasse gefördert. Die Frage, ob mehr als 4 GU-Kinder in eine
Klasse hätten aufgenommen werden sollen, hat sich bislang noch nicht gestellt.
Verbringen die meisten Integrationskinder ihre komplette Grundschulzeit an unserer Schule?
Eine genaue Statistik haben wir darüber nicht geführt. Ich kann allerdings sagen, dass nur sehr wenige Kinder vor Beendigung der Grundschulzeit
in eine Förderschule gewechselt sind. Kollegium und Schulleitung der Herseler-Werth-Schule vertreten die Auffassung, dass die Integration Grenzen hat. Wenn wir zu der Auffassung gelangt
sind, dass der GU nicht mehr weiter ein geeigneter Förderort ist, bringen wir das auch im Rahmen der jährlichen Überprüfung deutlich zum Ausdruck und drängen darauf, dass das Kind spätestens
mit Beginn des nächsten Schuljahres eine Förderschule besucht. Davon unberührt bleibt unsere grundsätzlich positive Einstellung zum GU. Wir stehen seit 12 Jahren zum GU und werden auch
weiterhin positiv zum GU stehen, aber nur in den Fällen, in denen der GU tatsächlich ein möglicher geeigneter Förderort ist und das Kind in eine Klassengemeinschaft integriert werden kann.
Wie viele Integrationskinder können nach Abschluss der Grundschulzeit eine Regelschule besuchen?
Jedes Jahr wird überprüft, ob der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht. Bei einer erheblichen Zahl von Kindern konnte/ kann er noch
während der Grundschulzeit meist nach Ende der Klasse 3 bzw. der Klasse 4 aufgehoben werden. Die Kinder, deren Förderbedarf spätestens zum Ende der Klasse 4 aufgehoben wird, wechseln
unproblematisch in eine weiterführende Schule. Bei einigen wenigen Kindern wurde/ wird der Förderbedarf am Ende der Klasse 4 zunächst auf Probe aufgehoben. Die endgültige Entscheidung
wurde/ wird dann nach einem halben Jahr in der weiterführenden Schule getroffen. Wie diese Entscheidungen ausgegangen sind bzw. ausgehen, weiß ich nicht.
Gibt es in Bornheim weiterführende Schulen mit Gemeinsamem Unterricht?
Leider nicht! Da es in den Städten in unserem näheren Umfeld meines Wissens nach nur in Bonn einige wenige Integrationsplätze in den
weiterführenden Schulen gibt, ist die Integration am Ende der Grundschulzeit für die meisten Kinder, deren Förderbedarf nicht und auch nicht auf Probe aufgehoben werden kann, beendet.
Spätestens dann müssen die meisten eine Förderschule besuchen.
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