HWS_logo_Breite190px07

Aufnahme in den GU

Impressum | SiteMap

Startseite
Integration
AO-SF-Antrag
GU in Bornheim
Aufnahme in den GU
Meinungen zum GU
Fragen zum GU
Lehrerinterview

 

  Aufnahme in den GU

Die Bedingungen für die Aufnahme in den GU sind seit dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen neu festgelegt worden.

Bevor ein Kind in den GU aufgenommen werden kann, muss vom Schulamt im Bescheid als geeigneter Förderort neben der Förderschule auch der Gemeinsame Unterricht benannt worden sein. Fehlt der Förderort GU, ist eine Aufnahme grundsätzlich nicht möglich. Das Kind muss dann eine Förderschule besuchen.

Ist der GU als möglicher Förderort benannt worden, erfolgt die Aufnahme nach folgenden Kriterien:

Rangplatz 1:

Kinder, die bereits die gewünschte GU-Schule (z.B. die Herseler-Werth-Schule) besuchen, deren Förderbedarf aber erst im Verlauf der Grundschulzeit festgestellt wurde.

Rangplatz 2:

Schulneulinge, die im unmittelbaren Schulumfeld (innerhalb der ehemaligen Schulbezirksgrenzen z.B. in Hersel, Uedeorf oder Widdig ) wohnen.

Rangplatz 3:

Kinder aus anderen Schulbezirken (z.B. in Waldorf oder aber auch in Bonn), deren Schwester oder Bruder die gewünschte GU-Schule (z.B. die Herseler-Werth-Schule) bereits besuchen.

Rangplatz 4:

Kinder, die in der gleichen Stadt (z.B. in den anderen Ortschaften Bornheims) wohnen, in der die gewünschte GU-Schule liegt.

Rangplatz 5:

Kinder, die in einer anderen Stadt wohnen (z.B. in Bonn)

Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter entsprechend der Rangliste und den zur Verfügung stehenden Plätzen.

Vor der Aufnahmeentscheidung werden erst alle Anträge entgegengenommen. Eine Zusage erfolgt zunächst nicht. Wenn davon auszugehen ist, dass alle Aufnahmewünsche in der Schule eingetroffen sind, wird die Rangliste erstellt. Entsprechend den zur Verfügung stehenden Plätzen erhalten die Eltern von
Rangplatz 1 beginnend die Aufnahmezusage.

Die Anzahl der Plätze im Gemeinsamen Unterricht (GU) ist beschränkt.

Um die Klassenlehrerin bei der Förderung der GU-Kinder zu unterstützen, arbeite seit Beginn des GU 1996 in der Herseler-Werth-Schule eine Sonderpädagogin. Das Stundenkontingent unserer Kollegin Sylvia Buhr umfasst 28 Wochenstunden und entspricht damit dem Kontingent einer Grundschullehrerin, die mit voller Stundenzahl an der Herseler-Werth-Schule arbeitet. Im Rahmen dieses Stundenkontingentes können nur ca. 10 Kinder in den GU aufgenommen werden.

Um mehr Plätze für den GU zur Verfügung stellen zu können, müsste eine weitere Sonderpädagogin in der Herseler-Werth-Schule arbeiten. Wegen eines sehr unbefriedigenden Berechnungsmodus würden wir dann aber eine Grundschulkollegin verlieren. Da wir aber auf keinen Fall auf eine Grundschullehrkraft verzichten möchte, habe wir die Einstellung einer weiteren Sonderpädagogin abgelehnt. Diese Einstellung vertreten auch viele Schulleitungskolleginnen und -kollegen in anderen GU-Schulen.

Es ist wesentlich sinnvoller, wenn möglichst mindestens zwei weitere Grundschulen in Bornheim auch GU-Schulen mit jeweils einer Sonderpädadgogin würden. Damit würden die Aufgaben verteilt, und die Kinder könnten zusätzlich zur Integration in der Regelschule auch in ihrem Wohnumfeld verbleiben. Ob sich andere Grundschulen in Bornheim entschließen in den GU einzusteigen, wird sich zeigen. Stellen für Sonderpädagogen sind derzeit vorhanden.

Wenn kein Platz im GU frei ist, muss das Kind die Förderschule besuchen.