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I. Erziehung braucht Zeit (Teil 1)
Schlagen Sie doch einmal Ihre Samstagszeitung auf, den Stellenmarkt. Und lesen Sie, was moderne Arbeitgeber und unsere Gesellschaft
von Ihren Sprösslingen so alles erwarten. Von Kooperationsbereitschaft ist da die Rede, von Kollegialität, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamorientierung,
Motivationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Eigeninitiative und Eigenverantwortung, von sozialer Kompetenz und emotionaler Intelligenz usw. Nicht nur
Wissensvermittlung, die Vermittlung handwerklicher, technischer und intellektueller Fertigkeiten gehören zum Bildungsauftrag von Schule: Wichtiger denn je ist auch die Vermittlung
von Verhaltensfähigkeiten und - selbst wenn es etwas altmodisch klingen mag - von Werten und Tugenden. Denn wir sind nicht - wie man derzeit betont - nur eine Wissensgesellschaft;
wir sind auch eine Verhaltensgesellschaft, eine Gesellschaft aus sozialen und charakterlichen Wesen, aus Persönlichkeiten.
Diese zu fördern und zu entwickeln, sie auf ihrem Weg zu begleiten, gehört zur Erziehung, nicht nur in der Schule, auch zu Hause.
Aber ERZIEHUNG BRAUCHT ZEIT! Und da muss man sich fragen: Haben wir heute noch Zeit für Erziehung?
Leicht machen es einem die modernen Lebensumstände dabei gewiss nicht. Das gilt für die privaten Lebensgemeinschaften genauso wie für
den schulischen Alltag. Die Herausforderungen und Leistungsanforderungen an das Individuum, Eltern wie Lehrerinnen und Lehrern, sind gewachsen und zunehmend wird es schwieriger,
Zeit zu finden und sich Zeit zu nehmen für Beziehung, für Hilfe zur Lebens-Bewältigung, Hilfe zum Sich-selbst-erziehen der Kinder.
Dennoch: Es lohnt es sich, Zeit in die Erziehung zu investieren. Nicht umsonst fordert die moderne Wirtschaft eine hohe soziale
Kompetenz von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie weiß: Nur in einem sozial intakten, gemeinschaftlichen Umfeld können auch herausragende Leistungen erbracht werden. Das
Team und seine Leistungen stehen heute im Vordergrund: Miteinander statt gegeneinander. Dies kann und sollte in der Schule bereits grundgelegt werden. Nur so wird aus der
Unterrichtsstätte ein, die moderne Gesellschaft spiegelnder, Lebens- und Erfahrungsraum. Nur so kann sich bei den Kindern Gemeinschaftssinn und Teamgeist herausbilden. Und das
zahlt sich im Lernalltag aus. Dies haben wir an der Herseler-Werth-Schule erkannt und in unserem Schulprogramm verankert.
Es gibt viele Möglichkeiten, Erziehung im Schulalltag umzusetzen und, aufbauend auf dem Wissen um Lern- und Entwicklungsphasen, durch
die Art der Gestaltung des Unterrichts und des Kassenraums Beziehungen zu fördern, Hilfe zu geben für die kindliche Lebens-Bewältigung und das Sich-selbst-erziehen. Beispielsweise
sind regelmäßige Erzählkreise geeignet, die Kommunikationsfähigkeit auszubauen, sich im Erzählen wie im Zuhören zu üben und eigene Erfahrungen einzubringen. In der Gemeinschaft
fühlen sich die Kinder geborgen und in ihren Wünschen, Ideen und Vorstellungen ernst genommen. Partner- oder Gruppenarbeit geben den Kindern Gelegenheit, miteinander zu lernen,
aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich gegenseitig zu helfen und ihr Wissen miteinander zu teilen. Sie lernen, sich zu einigen und Kompromisse zu finden, Konflikte zu bewältigen
oder sogar zu vermeiden. Das stärkt ihr Selbstbewusstsein. Dabei helfen auch Rollenspiele und die gemeinsame Erarbeitung alternativer Lösungswege, die dann Verhaltensregeln für
die Zukunft implizieren können. Die gemeinsame Erarbeitung solcher Regeln fördert die Bereitschaft, diese auch einzuhalten. Tages- und Wochenplanarbeit geben den Kindern Raum, den
verantwortlichen Umgang mit der Zeit zu lernen und ihre Arbeit eigenständig zu organisieren. Klassendienste fördern die soziale Einsatzbereitschaft und die Zuverlässigkeit im
Dienste der Gemeinschaft. Noch viel mehr ist möglich. Die Lehrerin muss dabei aber individuell auf die Kinder eingehen können, deren persönliches Arbeitstempo und ihre
Entwicklungsphasen berücksichtigen. Sie muss in der Lage sein, auch einmal loszulassen und die Kinder ihrem eigenen Rhythmus zu überantworten. ’Kinder und Uhren dürfen nicht
beständig aufgezogen werden, man muss sie auch gehen lassen’, sagt Jean Paul. All dies erfordert Geduld und Gelassenheit und natürlich mehr Zeit als ’Unterricht von
der Stange’. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich in einer intakten Klassengemeinschaft wesentlich effektiver lernen und arbeiten lässt.
Schule ist ein Teil des kindlichen und jugendlichen Lebens. Sie kann ihren Beitrag zur Erziehung leisten, und sie muss dies auch tun.
Dafür sollte sie sich Zeit nehmen. Dafür muss, bei all der notwendigen aktuellen Diskussion über individuelle Leistung und Effizienzsteigerung des Lernens aber auch Zeit
eingeräumt werden. Nur dann kann Schule ihren Erziehungsauftrag ehrlich erfüllen und ihre Verantwortung in der modernen Gesellschaft wahrnehmen.
Nun besteht das Leben - zum Glück - nicht nur aus Schule. Der Erziehungsverantwortung dürfen sich auch die privaten
Lebensgemeinschaften nicht entziehen. Hier sind andere Beziehungen und Bezugspersonen wichtig. Auch dafür muss Zeit sein. Nur Hand in Hand und mit den sich ergänzenden
Anstrengungen von Eltern, Kindergarten, Schule und Gesellschaft - dann, wenn alle an einem Strang ziehen - kann Erziehung erfolgreich gelingen.
In unserer Zeit der Zeitlosigkeit, wird die Bereitschaft ’sich Zeit zu nehmen’, aber auch einmal geduldig ’Zeit zu
lassen’ für die Erziehung, der wohl entscheidende Faktor bleiben.
’Wachsen braucht Ruhe. Auf einem Saatfeld, das täglich umgepflügt wird, gedeiht kein Weizen.’
II. Erziehung braucht Zeit (Teil 2)
„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Erziehung setzt meist mehr oder weniger kurze Zeit nach der Geburt eines
Menschen ein. Bereits das Baby muss erfahren, dass nicht nur es selber, sondern auch seine Eltern berechtigte Bedürfnisse haben. Während des Aufwachsens erfahren Kinder in immer
stärkerem Maße, dass sie auf die Bedürfnisse anderer Rücksicht nehmen müssen. Wird dieses Prinzip während des Schulvormittags verletzt, kommt es oft zu Auseinandersetzungen, die
in der Schule aufgearbeitet werden.
Dazu wird zunächst versucht heraus zu arbeiten, was tatsächlich vorgefallen war. Es dürfte nicht überraschen, dass sich der
Sachverhalt im Verlaufe der Erörterung, die immer wieder an ein Gerichtsverfahren - Schilderung des Sachverhaltes, Rechtfertigung des „Beklagten“, Äußerungen von Zeugen,
Konsequenzen - erinnert, anders darstellt, als es zunächst den Anschein hatte. Oft dauert eine solche „Verhandlung“ mehr als 30 Minuten, wodurch sich zwei Fragen aufwerfen:
1. Warum ein solch hoher Zeitbedarf?
Ausgangspunkt solcher Erörterungen – gleichgültig ob sie durch Klassenlehrerin oder Schulleiter – durchgeführt werden,
ist immer ein Fehlverhalten eines oder mehrerer Kinder. Fehlverhalten aber bedeutet, dass ich schuldig geworden bin. Das ist äußerst unangenehm und das nicht allein, weil
möglicherweise eine Strafe droht. Wenn ich Schuld auf mich lade, stehe ich zumindest vorübergehend außerhalb der Gemeinschaft und muss einige unangenehme Schritte unternehmen, um
in die Gemeinschaft zurückkehren zu können: - Schuld zugeben - um Verzeihung bitten - Wiedergutmachung leisten. Dieser Dreischritt fällt den meisten Kindern äußerst
schwer, und sie versuchen, sich davor zu drücken. Je mehr aber die Kinder diesen Dreischritt verinnerlichen und entsprechend handeln, umso schneller lassen sich Konflikte
bereinigen und vermeiden.
2. Sollte die begrenzte Unterrichtszeit nicht besser zum Erlernen des Lesens, Schreibens, Rechnens verwendet werden?
Hauptaufgaben der Schule sind Unterricht und Erziehung. Aufarbeitung von Konflikten um langfristig Konflikte zu minimieren, ist
Erziehung. Der dafür notwendige Zeitbedarf ist im Zeitbudget der Schule enthalten. Je nachdem auf welcher Erziehungsstufe sich die Kinder befinden, benötigt man mehr oder weniger
Zeit.
Erziehung ist aber nicht ausschließlich Aufgabe der Schule. Die Hauptverantwortung bei der Erziehung trägt das Elternhaus. Alle
Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zu wertvollen Mitgliedern unserer Gesellschaft zu erziehen. Leider ist zu beobachten, dass Eltern diese Pflicht sehr unterschiedlich
erfüllen. Die dadurch entstehenden Defizite verursachen u.a. erhebliche Probleme in der Schule. Die Schule kann diese Defizite aber nur unvollkommen auffangen, denn von den ca.
8800 Stunden eines Jahres verbringen die Kinder nur ca. 1200 in der Schule. Der Schule steht damit nur ca. ein Siebtel des Gesamtzeitbudgets für Erziehung und Unterricht zur
Verfügung, man erwartet und verlangt von ihr aber die Übernahme eines wesentlich höheren Anteils an Verantwortung bei der Erziehung.
Leider entsteht oft ein Bruch in der Erziehung, wenn die Kinder am Mittag nach Hause zurück kehren. Viele sind sich selbst überlassen
oder können tun und lassen, was sie wollen. Wer will es ihnen verübeln, wenn sie sich dann mit anregungs- und vielfach auch bewegungsarmen Beschäftigungen die Zeit vertreiben. Das
Lustprinzip verbunden mit passivem Konsum führt zu Antriebslosigkeit und Schlaffheit, was sich auch bei der Erziehung auswirkt. Wem die Eltern wenig Grenzen setzen - was für
Eltern oberflächlich betrachtet bequem ist, weil es im Elternhaus Konflikte zu reduzieren scheint - , dem kann es umso schwerer fallen, auf Bedürfnisse anderer Rücksicht zu
nehmen.
III. Auge um Auge, Zahn um Zahn
Im Schulprogramm wird sehr detailliert beschrieben, welche Erziehungsziele wir anstreben und welche Verhaltensweisen wir auf keinen
Fall dulden wollen. Sehr deutlich wird das noch einmal in der Schulordnung dargestellt. Bei den allgemeinen Regeln heißt es u.a. - Keiner tut einem anderen weh.
- Keiner beleidigt einen anderen durch Worte oder Zeichen.
Immer wieder werden die Kinder aller Klassen mit diesen Grundsätzen der Schulordnung konfrontiert, wenn nach der Pause Streitereien
im Unterricht aufgearbeitet werden. Obwohl die Kinder mehr oder weniger täglich an die Erziehungsziele erinnert werden, kommt es dennoch immer wieder zu groben
Fehlverhaltensweisen, woraus eindeutig erkennbar ist, dass der Appell an die Einsicht nur bedingt Verhaltensänderungen hervorruft. Dennoch ist es oberstes Ziel, Einsicht in
erwünschte Verhaltensweisen zu erzeugen.
Soziale Verhaltensweisen verlangen von allen Menschen Rücksichtnahme unter Zurückstellung eigener Interessen und Wünsche. Besonders
schwierig wird es, im Streit soziale, defensive Verhaltensweisen zu zeigen, ist es doch viel einfacher, zurück zu treten, zurück zu schlagen, ebenfalls den „Stinkefinger“ zu
zeigen, seinerseits Schimpfwörter zu benutzen usw.
Dieses Verhalten nennt die Bibel im Alten Testament „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Gleiches mit Gleichem vergelten war ein
Verhaltensmuster, dass Gott im Chaos des Auszuges aus Ägypten duldete, aber sicherlich nicht gerne sah, wissen wir doch alle, dass dieses Verhaltensmuster fast immer eskaliert,
also keine Probleme löst, sie nur verschärft. Das Verhaltensmuster „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ist unbrauchbar und wird daher in der Herseler-Werth-Schule nicht geduldet.
Durch Jesus hat Gott ein anderes, sehr viel schwieriger umzusetzendes Verhaltensmuster eingeführt: Wer dich auf die rechte Wange
schlägt, dem halte auch die linke hin. Damit wird das krasse Gegenteil des ehemaligen Verhaltensmusters gefordert: Nicht zurücktreten, sondern noch einmal treten lassen.
Als Jesus in der Bergpredigt die Umkehr auf die neue Verhaltensweise forderte, war er sich der menschlichen Unzulänglichkeiten
sicherlich bewusst. Ihm war bewusst, dass es uns äußerst schwer fällt, nach der neuen Regel zu handeln und wir immer wieder in die alte verfallen. Sicherlich will Jesus nicht,
dass wir uns wehrlos verprügeln lassen. Selbstverständlich dürfen wir uns wehren, wir sollen uns bei unserer Zurwehrsetzung aber nicht von Rache leiten lassen. Jesus erwartet von
uns intelligente Formen der Streitschlichtung, die dem Schuldigen nicht die geringste Möglichkeit einer Rechtfertigung eröffnen nach dem Muster: „Der hat ja auch getreten.“
Unser Ziel ist es, mit den Kinder intelligente Formen der Streitschlichtung zu erarbeiten und auf ihrer Anwendung zu bestehen. Es
wäre sehr hilfreich, wenn die Eltern in diesem Sinne die Kolleginnen bei dieser mühseligen Aufgabe unterstützen.
Viele Eltern geben ihren Kindern den Rat: „Wenn dir einer was tut, wehr dich!“ Diese Aufforderung ist nicht grundsätzlich zu
kritisieren, erfolgt aber keine Anleitung und Aufforderung, defensiven Verteidigungsmechanismen anzuwenden, verfallen die meisten Kinder in das Muster „Auge um Auge, Zahn um
Zahn“. Damit initiieren die Eltern bewusst oder unbewusst, direkt oder indirekt einen Verstoß gegen einen elemantaren Grundsatz unserer Schulordnung: Keiner tut einem
anderen weh! Wendet das Kind bei seiner Verteidigung nicht akzeptable Mittel an, wird es selbst zum Schuldigen und muss damit rechnen, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Immer
wieder erleben Kinder, dass sie bestraft werden, obwohl sie sich „nur - allerdings falsch - gewehrt“ haben.
Schulische Erziehungsgrundsätze lassen sich leichter erfolgreich umsetzen, wenn sie von den Eltern mitgetragen und auch in den
Familien praktiziert werden. Wenn vielfach Klage über rüpelhaftes, auf Streit angelegtes, von körperlicher Gewalt begleitetes Verhalten der Kinder in den Pausen geführt wird, so
hat das Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ daran einen erheblichen Anteil. Wir müssen diesen Kreis aus Aggression und Gegenaggression gemeinsam durchbrechen, indem wir die
Kinder immer wieder auf defensive Verteidigungsmechanismen hinweisen und sie auch von ihnen einfordern.
Lassen sie uns gemeinsam an einem Strick ziehen, vorzugsweise am gleiche Ende des Strickes.
IV. Verantwortung übernehmen für das eigene Tun
Vollkommene Gerechtigkeit? Kann es die geben?
Seit der Einführung der Schulordnung in unserer Schule wird selbstverständlich deren Einhaltung auch eingefordert, und bei Verstößen
dagegen werden Maßnahmen ergriffen.
Wird nun also ein Kind bei dem einen oder anderen Fehlverhalten ertappt, so ertönt nicht selten – manchmal fast automatisch
– die Ausrede: „Der und der hat das auch gemacht! Und wenn der nicht erwischt und bestraft wird, kann ich ja wohl auch nicht bestraft werden.“
Erstaunlich ist es, dass häufig sogar Eltern diese Haltung unterstützen und es ebenfalls als höchst ungerecht empfinden, wenn
ausgerechnet ihr Sprössling eine Strafe auf sich nehmen muss, wo doch die anderen auch..... Dabei müsste doch jedem bei näherer Betrachtung der oben beschriebenen Einlassung rasch
klar werden, dass sie nur einer erheblichen Schieflage des Rechtsempfindens entspringen kann. Wird denn ein Unrecht dadurch in irgendeiner Weise richtig, dass es mit Häufigkeit begangen wird? Ja wohl kaum!!
Auch im außerschulischen Leben bleibt z.B. ein Diebstahl immer ein Vergehen, selbst wenn täglich millionenfach gestohlen wird, und
eine Gewalttätigkeit wird in keiner Weise dadurch legalisiert, dass vielerorts Gewalt ausgeübt wird.
Dies muss auch unseren Kindern immer wieder klar gemacht und vor Augen geführt werden, wenn sie sich bei offensichtlichem eigenen
Fehlverhalten blitzschnell auf Nebenschauplätze begeben und aufzählen, was andere alles falsch gemacht haben.
Lassen wir uns auf eine solche Argumentation ein, schaden wir unseren Kindern, denn wir verhindern ein Sichauseinandersetzen mit der
persönlichen Handlungsweise. Wir verhindern das Übernehmen von Verantwortung für das eigene Tun sowie das Erkennen und Annehmen von Schuld und letztlich auch die Heranbildung
eines Gewissens.
Stattdessen sollte es unser Ziel sein, zu Einsichtigkeit und Eigenverantwortung zu erziehen. Das Gespür unserer Kinder für Recht und
Unrecht muss mit unserer Hilfe geweckt und immer wieder geschärft werden. Nur so werden sie zu mutigen und aufrechten Menschen, die sich auch zu Fehlverhalten bekennen können und
es sich gar nicht erst angewöhnen, sich in der Masse verstecken zu wollen. Auch das Nichtentdecktwerden anderer Täter enthebt niemanden der eigenen Verantwortung und schützt auch
in keiner Weise vor Strafe.
Oder stellen Sie sich einmal ernsthaft vor, Sie würden einem Verkehrsrichter klar machen wollen, dass Sie Ihre Geldbuße wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung auf keinen Fall zahlen wollen, weil auch andere zu schnell gefahren und nicht dabei erwischt worden sind. Keiner würde wahrscheinlich ernsthaft eine
solche Argumentation wagen, und diese Prinzipien des Rechtslebens sollten auch unsere Kinder bereits frühzeitig kennen lernen und akzeptieren. Ebenso wenig wie im Straßenverkehr
wird auch im Schulleben niemals jedes Fehlverhalten entdeckt und geahndet werden können, und trotzdem ist keiner davon befreit, sich an Regeln und Vorschriften zu halten.
Und wenn es einmal nicht geklappt hat, dann steht man eben dazu. So drastisch und unerträglich sind nämlich die Strafmaßnahmen
unserer Schulordnung nun auch wieder nicht.
V. Höflichkeit – heute noch ein anzustrebendes Erziehungsziel?
Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass der Begriff „Höflichkeit“ immer weniger im Bewusstsein der Kinder verankert zu sein
scheint. Vielleicht kennen die Kinder auch den Begriff, aber was er bedeutet und wie man entsprechend handelt, ist oft nicht erkennbar. Ich möchte das an zwei einfachen Beispielen
verdeutlichen.
Hin und wieder - wenn auch selten - kommt es vor, dass mir als Lehrer etwas auf den Boden fällt z.B. ein Stück Kreide. Die Kinder
sehen das, eine Reaktion erfolgt nicht. Selbstverständlich hebe ich den Gegenstand selbst wieder auf, was mir auch überhaupt nicht schwer fällt. Die Reaktion der Kinder erstaunt
mich jedoch immer wieder, weil sie grundsätzlich unterschiedlich gegenüber vergangenen Zeiten ist. Ich kann mich gut erinnern, dass ich es als Schüler anders erlebt habe. Wenn
einem meiner Lehrer etwas hingefallen war, sprangen immer sofort mehrere Schüler auf, um den Gegenstand aufzuheben.
Ein anderes Beispiel ist das Aufhalten einer selbstschließenden Tür. Schon oft wollten ein Kind und ich durch die gleiche Tür ein
Schulgebäude betreten. Oft war mir das Kind einige wenige Schritte voraus. An der Tür angekommen öffnete es die Tür für sich so weit, dass es selbst das Gebäude betreten konnte.
Bevor ich die Tür erreichte hatte, war sie dabei, sich wieder zu schließen. Ohne auf mich zu achten, hatte das Kind seinen Weg im Gebäude fortgesetzt.
Ich kann mich selbst bücken, und ich bin auch in der Lage, eine Tür selbst zu öffnen. Ich bin also auf die Hilfsbereitschaft des
Kindes nicht angewiesen. In den angesprochenen Beispielen geht es auch nicht um Hilfsbedürftigkeit sondern um das Verhalten gegenüber einem Mitmenschen. Im Sinne eines
christlichen Werteverständnisses biete ich meine Hilfe auch dann an, wenn sie nicht wirklich gebraucht wird. Dieses Verhalten gehört u.a. zu den Verhaltensweisen, die wir unter
dem Begriff Höflichkeit verstehen.
Höflichkeit, Rücksichtnahme, Anteilnahme Hilfsbereitschaft usw. sind zentrale Elemente einer humanen, einer „menschlichen“
Gesellschaft, in der nicht ausschließlich die Bedürfnisse des Einzelnen befriedigt werden. Das Ideal ist nicht nur mein eigenes Wohlbefinden, sondern das Wohlbefinden aller
Mitglieder einer Gemeinschaft. Höflichkeit dient diesem hohen Ziel, denn Höflichkeit erzeugt Wohlbefinden bei dem, gegenüber dem ich höflich bin. Egozentrik erzeugt dazu im
Gegensatz Unbehagen und man ist froh, wenn die Begebenheit vorüber ist, wenn sich der unhöfliche Mensch entfernt hat.
Vielfach wird heute die „Ellbogengesellschaft“ beklagt. Für mich stellt sich die Frage, warum man sich über etwas beklagt, was
zwangsläufig die Folge einer bestimmten Erziehung bzw. die Folge von unzureichender bis hin zu „Nicht“-Erziehung ist.
Kommt man im Leben wirklich nur unter Einsatz seiner „Ellbogen“ weiter? Ist das angestrebte Ziel wirklich erstrebenswert, wenn
ich es nur unter Einsatz meiner „Ellbogen“ erreichen kann? Brauche ich wirklich meine „Ellbogen“, um das angestrebte Ziel zu erreichen? Hat sich unsere Gesellschaft
tatsächlich so sehr gewandelt, dass Tugenden wie Höflichkeit, Rücksichtnahme oder Hilfsbereitschaft für das Erreichen eines Zieles keine Bedeutung mehr haben? Fast scheint es so,
wenn man hört, dass sich Schüler höherer Klassen bei Klassenarbeiten nicht mehr „helfen“, damit der andere möglichst keine bessere Note als man selbst bekommt.
In der Hoffnung, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder unserer Schulgemeinschaft in „humanen“ Dimensionen denkt, bitte ich
herzlich darum, die Kinder auf das Wohlbefinden aller hin zu erziehen.
VI. Einsicht schützt vor Strafe – Erziehung ohne Strafe?
In der Aprilausgabe der Zeitschrift „Geo“ war ein beachtenswerter Artikel zum Thema „Erziehung“ abgedruckt. Darin wird
für den „autoritativen Erziehungsstil“ plädiert, der erfahrungsgemäß die positivsten Resultate bei der Erziehung erzielt.
Der erste Schritt lautet: Erwünschtes und unerwünschtes Verhalten des Kindes beobachten und zählen; das bedeutet: dem Kind muss
Aufmerksamkeit und wertvolle Zeit geschenkt werden. Der zweite Schritt: Dem Kind konkret sagen, welches Verhalten verändert werden soll, also beispielsweise: „Hör auf, deine
Schwester zu kneifen“ nicht etwa: „Benimm dich anständig.“ Der dritte Schritt: Das erwünschte Verhalten konsequent belohnen. Der vierte Schritt: Das unerwünschte
Verhalten konsequent bestrafen: Hat ein Kind zum Beispiel etwas zerstört, so sollte man Wiedergutmachung einklagen. Hat es jemandem weh getan, so sollte es sich entschuldigen in
mündlicher oder schriftlicher Form.
Die Strafe ist das letzte Glied in der Kette „Erziehung“. Je konsequenter die ersten Schritte im Elternhaus und in der Schule
verfolgt werden, desto weniger muss von ihr Gebrauch gemacht werden. Aus diesem Grunde sind im Anschluss die „Häufigsten Erziehungsfehler“ und „Wichtigsten
Erziehungs-Tipps“ abgedruckt.
Weil eine positive, konsequente Erziehung teilweise unbekannt und teilweise schwierig umzusetzen ist, wird es immer wieder
Fehlverhalten der Kinder geben. Man erkennt dabei oft, dass die Kinder ihr falsches Tun zwar einsehen - was auch notwendig ist - ,dass diese Einsicht aber meist keine
Langzeitwirkung zeigt.
Strafe als logische Konsequenz ist wesentlich wirkungsvoller. Außerdem bleibt ja die Frage der Wiedergutmachung: Auf seinem Weg zum
Erwachsenwerden erfährt jeder Mensch, dass sich die Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht grenzenlos vollziehen kann, da alle Menschen ein Recht auf Entfaltung ihrer
Persönlichkeit haben und es zwangsläufig zu Überschneidungen kommen muss: Was mir Spaß macht, stört einen anderen. Schon früh müssen Kinder deshalb lernen, dass sie auf die
Bedürfnisse anderer Rücksicht nehmen müssen und bei Nichtachtung der Bedürfnisse anderer ihr Verhalten wieder gut machen. Das gilt für den kleinen überschaubaren Rahmen
„Familie“ wie für den großen erweiterten Rahmen „Klasse oder Schulgemeinschaft“ gleichermaßen.
Das Setzen von Grenzen gibt den Kindern Sicherheit. Sie verlangen diese Grenzen, um statt Chaos und Desorientierung Geborgenheit und
einen klaren Weg zu finden, an dem sie sich orientieren können.
Letztlich zeigt das Verhängen einer konsequenten Strafe dem Kind, dass mir sein Tun und damit das Kind als Person nicht gleichgültig
ist. „Warum züchtigst du mich nicht, liebst du mich nicht?“ Dieser Satz aus dem Altertum erklärt die Frage der Zuwendung in eindrucksvoller Weise.
Die Strafen, die die Schule gegenüber falschem Tun der Kinder aussprechen kann, sind sehr begrenzt und stehen, wenn sie ausgesprochen
werden, immer in einem inneren Zusammenhang mit der Tat und zielen darauf ab, über das falsche Tun zu reflektieren. Mögliche Strafen können sein:
- mündliche oder schriftliche Entschuldigung - Wiedergutmachung - Anfertigen schriftlicher Arbeiten (z.B. Bericht über den Vorfall) - Aufenthalt vor dem Lehrerzimmer
während der Pause (z.B. bei grobem Fehlverhalten während der Pause) - Verbleib in der Schule nach dem Unterricht (zum Anfertigen fehlender Hausaufgaben) -
Anwendung einer Ordnungsmaßnahme gemäß Allgemeiner Schulordnung (AschO) (z.B. Ausschluss vom Unterricht für mehrere Tage)
Welche Maßnahme angewandt wird, wird individuell entschieden. Als Richtlinie gilt dabei: Wie schwer war der Verstoß? Gegen wen
richtete sich der Verstoß? Wie oft ist das Kind mit diesem Tun schon aufgefallen? Im Einzelfall müssen nicht immer alle drei Kriterien berücksichtigt werden. Je nachdem, was
passiert ist, kann es durchaus gleichgültig sein, ob das Kind zum ersten oder zum wiederholten Mal aufgefallen ist.
Wenn wir in der Schule gegenüber einem Kind eine Strafe aussprechen, will das Kollegium damit zum Ausdruck bringen, dass es die
Aufgabe „Erziehung“ sehr ernst nimmt. Uns ist es nicht gleichgültig, wie sich die Kinder verhalten, denn unser oberstes Ziel ist es, dass sich alle in der
Herseler-Werth-Schule wohlfühlen. Leider gibt es Kinder, die mit einer Strafe an dieses Ziel erinnert werden müssen. Damit das immer weniger der Fall wird, wünschen wir uns, dass
sich die Eltern mit uns bemühen, eine positive Erziehung umzusetzen und unsere Strafen zu akzeptieren.
VII. Die häufigsten Erziehungsfehler
Ungewollte Belohnung:
Wenn Eltern einem Kind Spielzeug oder Süßigkeiten geben, um es von einem Fehlverhalten abzubringen, wird dessen Verhalten vielmehr
belohnt und tritt wahrscheinlich häufiger auf. Auch Schimpfen oder langes Diskutieren schenken Aufmerksamkeit und verstärken eher das Verhalten, das verhindert werden soll.
Eskalationsfallen:
Kinder lernen schnell, dass ihnen durch Steigerung eines Verhaltens ein Wunsch eher erfüllt wird. Der Sohn fordert kurz vor dem
Mittagessen immer lauter Süßigkeiten; gibt die Mutter irgendwann nach, wird das Kind für die Eskalation seiner Ansprüche belohnt. Ähnlich falsch wäre es, wenn Eltern sich
angewöhnen, immer aggressiver zu werden, um ihr Kind zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen.
Ignorieren von unerwünschtem Verhalten:
Einige Kinder haben wenig oder gar nichts davon, wenn sie sich gut benehmen. Im Gegenteil. Angemessenes Verhalten findet meist viel
weniger Beachtung als schlechtes. Wenn Kinder bei gutem Betragen ignoriert werden lernen sie, dass sie nur durch Krawall auf sich aufmerksam machen können.
Ineffektiver Umgang mit Anweisungen:
Ob Kinder eine Anweisung befolgen, hängt stark davon ab, wie Eltern sie geben. Die häufigsten Probleme dabei: - zu viele
Anweisungen auf einmal, so dass Kinder das Gefühl bekommen, es ihren Eltern überhaupt nicht recht machen zu können. - Überforderung: Ein dreijähriges Kind, das sein
Zimmer allein aufräumen soll, ist schlicht zu jung für die Aufgabe. - Anweisungen zur falschen Zeit: Das Kind sieht sich einen Film an, die Mutter ruft ihm im
Vorbeigehen einen Auftrag zu so wird Streit programmiert, weil das Kind die Aufforderung wahrscheinlich nicht einmal gehört hat. - Ungenaue Anweisungen: Kinder
sind nicht in der Lage, vage oder abstrakte Order zu entschlüsseln, etwa: „Sei nicht albern", oder „Benimm dich ordentlich“. Kinder müssen
genau und Schritt für Schritt erfahren, was von ihnen verlangt wird.
Wirkungsvoller Einsatz von Strafe:
- Strafe wird angedroht, aber nicht ausgeführt. Auch wenn Drohungen zunächst wirken, werden Kinder schnell lernen, sie zu
ignorieren, wenn Eltern keine Taten folgen lassen. - Im Zorn erteilte Strafe. Dabei besteht immer das Risiko, dass Eltern die Kontrolle verlieren und dem Kind weh tun.
- Inkonsequente Strafanwendung macht es für Kinder nahezu unmöglich, einzuschätzen, was von ihnen erwartet wird. Auch wenn Mutter und Vater nicht gemeinsam für
Konsequenz einstehen, können Verhaltensprobleme auftreten.
Emotionale Mitteilungen:
Demütigende Äußerungen wie „Du bist einfach nur dumm“ schwächen das Selbstwertgefühl des Kindes und lösen Widerstand und Wut
aus. Es muss für Eltern immer darum gehen, Verhalten zu regulieren nicht die Persönlichkeit des Kindes anzugreifen.
VIII. Die wichtigsten Erziehungs-Tipps
Fragt man Experten, welche Regeln Eltern auf keinen Fall missachten sollten, so herrscht erstaunliche Einigkeit. Drei Strategien
bilden demnach die Grundlage der effektiven Erziehung:
Aufmerksamkeit und „wertvolle Zeit“:
Ohne ein positives Verhältnis zum Kind sind alle Erziehungsanstrengungen vergeblich. Dazu gehört, mit dem Kind zu reden, ihm mit
Interesse zuzuhören, Zuneigung zu zeigen, vor allem auch körperliche. Als wertvolle Zeit bezeichnen Forscher über den Tag verteilte kurze Zeitspannen es reichen ein bis zwei
Minuten in denen Sie dem Kind Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit schenken. Viele solcher „Inseln“ der Beachtung durch die Eltern sind wichtiger für das Kind und die
häusliche Harmonie, als einmal am Tag eine ganze Stunde Zuwendung.
Familienregeln und „direktes Ansprechen“:
Familien sollten sich wenige wichtige Regeln geben, die für alte Mitglieder gelten, etwa: Es wird am Tisch gegessen. Oder: Wir
schlagen nicht und schreien uns nicht an was auch für die Geschwister untereinander gilt. Entscheidend ist: Wird eine dieser Grundregeln verletzt, müssen Eltern sofort
einschreiten und auf der Einhaltung beharren („direktes Ansprechen“) Nur so lernen Kinder die Verbindlichkeit von Übereinkünften.
Klare Anweisungen und „logische Konsequenzen:
Viele Konflikte in Familien resultieren aus mangelhafter Kommunikation. Eltern geben beiläufige oder unklare Anweisungen, Kinder
wissen nicht, was sie tun sollen. Wenn Mütter und Väter etwas von ihrem Kind verlangen, sollten sie dessen Aufmerksamkeit gewinnen, genau sagen, was sie von ihm erwarten, ihm Zeit
geben, der Aufforderung nachzukommen und es anschließend loben. Weigert sich das Kind, sollten „Logische Konsequenzen" folgen. Beispiele: Kinder streiten sich lauthals
über das Fernsehprogramm, also wird das TVGerät ohne Debatte für zehn Minuten abgeschaltet. Oder: Ein Sohn will den Fahrradhelm nicht aufsetzen, also wird das Fahrrad für eine
halbe Stunde weggestellt. Wichtig: Eltern, die nicht bereit sind, eine Konsequenz durchzusetzen, sollten ein Problemverhalten erst gar nicht ansprechen. Tadeln und Drohen ohne
Folgen führen nur zu Streit.
IX. Erziehungsrechte bei den Eltern – Erziehungspflichten beim Staat?
Der nachfolgende Artikel wurde in Heft 3/ 2003 der Verbandszeitschrift des Lehrerverbandes VBE „Schule heute“ abgedruckt. Da
er sehr gut zu unserer Artikelserie „Erziehung“ passt, wurde er in diese Website übernommen.
Mein Erfahrungsbericht in „Schule heute" 5/2001 behandelt die elterlichen Erziehungsrechte in ihren manchmal pädagogisch
kontroversen Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Die starke Position des Elternrechts ist verankert in unserem Grundgesetz, wo es heißt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das
natürliche Recht der Eltern.“ Von Pflicht oder Verantwortung ist keine Rede. Dies wurde und wird dabei wohl als selbstverständlich (weil ebenso „natürlich")
vorausgesetzt.
Dass die Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsaufgaben aber schon lange nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann,
zeigt die zunehmende Klage um den in unserer Gesellschaft zu beobachtenden „Werteverlust". Werte wie Erziehung zur Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit und zum Respekt vor
(begründeter, nicht willkürlicher) Autorität sind verloren gegangen, wurden (sogar von amtlicher Seite) als reaktionäre „Sekundärtugenden" abqualifiziert. Noch tragischer
wirkt sich aus, dass in vielen Familien die wesentlichen Werte für ein Aufwachsen der Kinder in Geborgenheit und Sicherheit sowie ihre Erziehung zum Erwachsenwerden nicht mehr
praktiziert werden. Immer mehr fehlt den Eltern der Wille, die Kraft, die Fähigkeit oder die Muße für eine geistige (kommunikative) Förderung, für eine psychische
(problembehandelnde und lösende) Zuwendung und für eine physische Betreuung (z. B. gemeinsame Mahlzeiten) ihrer Kinder.
Dass sich dieser Mangel auch auf die kognitiven Fähigkeiten der Kinder und jugendlichen auswirkt, erstaunt uns Schulpraktiker schon
lange nicht mehr. Die Ergebnisse der PISA-Studie waren für uns kein überraschender „Schock", sondern nur Bestätigung dessen, was wir in den letzten Jahren bereits beobachtet
und immer wieder als gesellschaftliches und politisches Defizit angeprangert haben leider ohne die erhoffte Resonanz. PISA hat unsere Erfahrungen in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit gebracht.
Die erschreckende Inkompetenz im mathematisch-naturwissenschaftlichen, vor allem aber im sprachlichen Bereich ist überproportional
festzustellen bei Angehörigen aus sozial schwachem oder desintegriertem Umfeld. Betroffen sind davon besonders Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien, aus
„Patchwork"-Familien oder von Alleinerziehenden. Gleichgültig, ob Deutsch als Muttersprache oder als Fremdsprache: Es findet nur verstümmelte Kommunikation statt, Lesen und
Schreiben werden nicht praktiziert, Textverständnis bleibt Illusion.
Die Konsequenz aus PISA: Der Staat springt für die überforderten Eltern ein. Vorschulische Förderung und Ganztagsschulen sollen
Abhilfe schaffen. Wenn die fiskalischen Voraussetzungen dafür sichergestellt werden (mehr Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung, Qualifizierung der Erzieher/innen und
Lehrer/innen), so ist das sicherlich ein richtiger Weg. Trotzdem bleibt zu bedenken, ob es gesellschaftspolitisch wünschenswert ist, dass der Staat dem Elternhaus immer mehr
Erziehungsverantwortung abnimmt. Die Rechte der Eltern bleiben bestehen, ihre Pflichten werden mehr und mehr reduziert.
Altgediente Lehrer/innen wissen, dass diese Entwicklung nichts Neues ist. Schon seit langem fand und findet eine von der Schul und
Bildungspolitik verordnete Delegation eigentlich ureigener familiärer Erziehungsaufgaben in staatliche Verantwortung statt: Sexualerziehung, Verkehrserziehung (Erlernen des
Fahrradfahrens, Mopedführerschein), Schwimmen lernen, Hygiene, Antidrogen und Medienerziehung etc. Diese Aufgaben mussten von den Pflichtschulen (Grund und Hauptschule) übernommen
werden. Die Frage drängt sich auf: Vernachlässigen jetzt die Eltern diese Erziehungsfelder guten Gewissens, weil die Schule sie übernommen hat? Oder hat der Staat sie übernommen,
weil immer mehr Erziehungsberechtigte sich dafür als unfähig und überfordert erwiesen haben?
Jedenfalls hat diese Entwicklung dazu beigetragen, dass nunmehr empfohlen wird, „Erziehungsverträge" zwischen Schule und
Elternhaus abzuschließen. Jutta Endrusch hat in "Schule heute"1/2003 darüber berichtet und räumt gleichzeitig ein, dass solche Verträge in der Praxis wenig zu bewirken
vermögen. Denn Staat oder Schule können ja laut Grundgesetz die Erziehungsbereitschaft oder Erziehungsfähigkeit der Eltern nicht als Pflicht einfordern. Also bleibt nur, dass der
Staat (sprich die Schule) auch noch die pädagogische Konditionierung der Erziehungsberechtigten übernimmt. Ein Beispiel aus Großbritannien zeigt, dass wir so weit davon nicht
entfernt sind.
Der beschriebene „Werteverlust" betrifft nicht nur die deutsche Gesellschaft, er ist europaweit zu beobachten (auch hier findet
eine über die wirtschaftlichen Auswirkungen hinausgehende „Globalisierung" statt). Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet am 10.0 1.2003 über einen Modellversuch
in Wales.
Die Schulpolitiker und Pädagogen sind entsetzt darüber, wie wenig Kommunikation und Gemeinsamkeit es in britischen Familien noch
gibt. Die Kinder essen allein (meist außerhalb in einem Schnellimbiss), sitzen allein vor dem Fernseher oder Computer, die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern besteht nur
noch aus "gegrunzten Urlauten". Entsprechend unterentwickelt und primitiv ist die Sprachkompetenz dieser Kinder. Die Schule (obwohl im Ganztagsbetrieb) vermag das nicht
auszugleichen. Daher das Modell von Wales: Die Schulen entsenden speziell dafür ausgebildete Lehrer in die Wohnungen, zu denen sie auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten
ihren Zutritt (notfalls mit Polizeihilfe) durchsetzen können. Und was tun sie dort? Sie kochen eine gesunde Mahlzeit für die Kinder, schalten die laufenden Fernsehgeräte aus,
lesen gemeinsam mit Eltern und Kindern ein Buch, veranstalten mit der Familie Gesellschaftsspiele, bringen die Kinder zu Bett und lesen ihnen dort GuteNacht-Geschichten vor.
Eigentlich löblich, aber wie weit finanzierbar? Sind wir auch auf dem Weg zur Einführung dieses Modells als Ausweg? Staat und Schule
sehen sich auch bei uns immer mehr in der Notwendigkeit, gesellschaftlicher „Reparaturbetrieb" zu werden, weil Erziehungsberechtigte nur Rechte, aber keine Pflichten haben.
Ist das von den Gründervätern unserer Verfassung so gewollt gewesen? Sie konnten die globale Entwicklung nicht voraussehen.
Eike Waterkamp
X. Zusammenarbeit in der Erziehung
Die Schulgemeinschaft der Herseler-Werth-Schule hat sich ein Schulprogramm gegeben. Die Erarbeitung dieses Programms hat bislang sehr
viel Zeit beansprucht, und es wird bis zur Fertigstellung noch sehr viel Zeit erforderlich sein. Dieser enorme Aufwand ist nur zu rechtfertigen, wenn das Programm im Schulalltag
auch umgesetzt wird, und die Schule gedenkt das Programm nach besten Kräften umzusetzen.
„Wenn dir einer etwas tut, dann wehr dich!“
Dieser nicht unbedingt unter allen Umständen abzulehnende Rat vieler Eltern an ihre Kinder birgt eine große Gefahr: Wie wehre ich
mich? Haben die Eltern dem Kind keine akzeptablen Verteidigungsmechanismen vermittelt, führt das sich Wehren meist in das von der Schule vehement abgelehnte Prinzip „Auge um Auge,
Zahn um Zahn“. Eltern sollten bei diesem Rat unbedingt berücksichtigen, dass sich Kinder in hohem Maße bei ihrem Verhalten am elterlichen Vorbild orientieren. Wenn die
Eltern ihren Kinder also nicht wünschenswerte Abwehrstrategien vorleben, wird das Kind diese Strategien mit hoher Wahrscheinlichkeit übernehmen. Damit gerät das Kind in einen
Konflikt zwischen Schule und Elternhaus: Verhaltensweisen, die die Eltern dulden, möglicherweise sogar daraufhin erziehen, können in der Schule, die andere Erziehungsvorstellungen
anstrebt, zu einer Bestrafung führen. Beispiel: Wer zurück tritt, zurück schlägt usw. verstößt gegen ein elementares Erziehungsziel der Herseler-Werth-Schule und wird dafür zur
Rechenschaft gezogen.
Ich bitte daher alle Eltern, den Kindern diese unangenehme Situation zu ersparen.
Die im Schulprogramm dargestellten Erziehungsziele sind ihnen allen bekannt. Die meisten von ihnen hatten die Gelegenheit, sich am
Beratungs- und Entscheidungsprozess zu beteiligen. Da schließlich ein einstimmiger Beschluss in der Schulkonferenz gefasst werden konnte, ist davon auszugehen, dass im
Schulprogramm wertvolle und wirklich anzustrebende Erziehungsziele beschlossen wurden, mit denen sich alle Eltern identifizieren können.
Lassen sie uns alle gemeinsam auf diese Ziele hinarbeiten zum Wohle der uns anvertrauten Kinder.
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