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Letzte Aktualisierung: 06.02.2012
(neue Meldungen haben eine rote Überschrift)
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Neue Kollegin
Mit Frau Leitner hat die Herseler-Werth-Schule eine neue Kollegin bekommen. Frau Leitner wird als Fachlehrerin in verschiedenen Klassen sowie im
Förderunterricht arbeiten. Eine persönliche Vorstellung folgt.
Änderungen bei den Diktaten
Benotete Diktate haben in verschiedener Hinsicht immer wieder zu unnötigen Problemen und Irritationen bei Eltern geführt.
Probleme bei der Benotung Die Notenstufen „sehr gut“ bis „ungenügend“ können laut Schulgesetz nur objektiv und nicht individuell
angewendet werden. Die Note z.B. „befriedigend“ hat bei Kind A die gleiche Bedeutung wie bei Kind B. Das aber ist nur möglich, wenn eine vergleichbare Leistung erbracht
wurde. Daher ist es nicht möglich, dass Kinder, die im Sinne der Differenzierung unterschiedlich lange und evtl. unterschiedlich schwierige Texte schreiben, bei gleicher
Fehlerzahl die gleiche Note erhalten. Wer nur die Hälfte des Textes fehlerlos schreibt, kann nicht die gleiche Note „sehr gut“ erhalten, wie der, der die doppelte
Textmenge fehlerlos schreibt.
Probleme beim Textinhalt Im Jahrgang hat die Herseler-Werth-Schule drei Parallelklassen. Da die Zuweisung zu einer Klasse keine Auswirkungen auf die
Leistungswertung haben darf, müssen die Kinder vor gleiche Leistungsanforderungen gestellt werden, besonders dann, wenn eine Leistung mit einer Note gewertet wird. Das hat zur
Folge, dass alle Kinder der jeweiligen Parallelklassen exakt den gleichen Diktattext gestellt bekommen.
Probleme beim Zeitpunkt der Leistungskontrolle Will man die volle Vergleichbarkeit zwischen den Parallelklassen, müssen möglichst auch die Diktate
zum gleichen Zeitpunkt gestellt werden, also am gleichen Tag X in der gleichen Stunde Y. Je nach Zusammensetzung der Klasse kann es zu unterschiedlichem Lerntempo kommen, was
wiederum zu unnötigen Problemen beim Textinhalt führen kann: Klasse X hat zum Zeitpunkt A möglicherweise noch nicht den Lernstand wie Klasse Y, muss aber den gleichen Text
gestellt bekommen.
Probleme bei der Vorbereitung Bedingt durch unterschiedliche Zusammensetzungen in den Klassen und unterschiedliche Lehrkräfte wird es nie gelin-gen, einen
Text auch nur annähernd gleich vorzubereiten. Die Qualität und Quantität der Vorbereitung hat aber entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis.
Probleme bei der Zeugnisnote „Mein Kind hat in den Diktaten ausschließlich die Note „sehr gut“ erhalten. Warum erhält es im Zeugnis bei der
Rechtschreibung nur die Note „gut“?“ Eltern, die mit dieser Aussage bei der Lehrerin vorstellig werden, haben den Begriff im Zeugnis nicht richtig gedeutet. Im
Zeugnis steht nicht „Diktatleistung“ sondern „Rechtschreibung“. Im Zeugnis wird also jeglicher Text, den das Kind verfasst - z.B. auch im Sachunterricht oder bei
Sachaufgaben in Mathematik – in die Bewertung der Rechtschreibung einbezogen. Bei vielen Kindern ist festzustellen, dass eine eklatante Lücke zwischen Diktat- und
Rechtschreibleistung klafft. Das Leben verlangt von uns nur in äußerst seltenen Fällen eine Diktatleistung, demgegenüber aber permanente Rechtschreibleistungen beim Verfassen
von Texten. Insofern müssen die Kinder die korrekte Rechtschreibung in natürlichen Situationen, also beim Verfassen von Texten anwenden und nicht in der unnatürlichen Situation
„Diktat“.
Konsequenz Um in Zukunft die o.a. Probleme zu vermeiden, hat das Kollegium am 07.12.2011 beschlossen, ab diesem Zeitpunkt auf die Benotung von Diktaten zu
verzichten. Gleichzeitig entfällt der „Zwang“, überhaupt Diktate schreiben zu müssen (Vergleichbarkeit der Klassen!). Damit steht es jeder Lehrkraft frei, Diktate nach
persönlichen Maßstäben zu nutzen. Die Lehrkraft, die Diktaten einen Wert beimisst, kann sie weiterhin im Lernprozess nutzen, darf aber die erbrachte Leistung nicht mehr mit
einer Note bewerten. Selbstverständlich erhält jedes Kind weiterhin eine fundierte Rückmeldung und Hinweise zur weiteren Förderung
Änderungen bei den Zeugnissen
Ganz frisch ist der Beschluss der Landesregierung, den Schulkonferenzen der einzelnen Grundschulen die Möglichkeit einzuräumen, durch einen entsprechenden
Beschluss auf Noten in den Zeugnissen bis einschließlich Klasse 3 zu verzichten. Noten erhielten die Kinder dann erst ab Klasse 4. Mit dem Verzicht auf Noten in den
Zeugnissen geht einher ein Verzicht auf Noten bei Leistungsüberprüfungen. Die werden dann zwar weiterhin erfolgen, aber nicht mehr mit einer Note versehen. Jedes Kind erhält
selbstverständlich Hinweise zu seiner erbrachten Leistung und zur Weiterarbeit.
Da die Neuregelung Gültigkeit erlangt hat, könnten wir bereits für die kommenden Zeugnisse einen entsprechenden Beschluss fassen, wenn wir uns einig sind.
Wir können uns aber auch Zeit lassen und eine Regelung treffen, die erst ab Beginn des kommenden Schuljahres 2012/ 2013 Gültigkeit erlangt. Einen entsprechenden Beschluss
müssten wir dann aber spätestens auf der ersten SK im kommenden Schuljahr fassen, damit Leistungsüberprüfungen auch in den Klassen 3 nicht mehr mit einer Note versehen
werden.
Das Kollegium wird baldmöglich in Beratungen eintreten und einen Standpunkt erarbeiten. Ich bitte die Elternvertreter in der Schulkonferenz um ein Signal, wie
wir vorgehen wollen. Sollten Sie es für nützlich betrachten, können Sie sich auch vorab im Kreis der Eltern treffen. Einen Raum in der Schule stelle ich Ihnen
selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für die Klassen 3 und 4
Für die Grundschulen ist für die Ausgabe der Zeugnisse immer eine Zeitraum von einer Woche vorgesehen. In diesem Jahr ist es die Woche vom 06. - 10.02.2012.
Die Schulleitungen der Bornheimer Grundschulen haben im Sinne der Harmonisierung beschlossen, die Ausgabe auf Freitag, 10.02.2012 festzulegen.
In Zukunft soll die Ausgabe immer am letzten Tag des jeweiligen - meist jährlich wechselnden Zeitraum - erfolgen.
Der in der Terminübersicht angegebene Ausgabetermin 06.02.2012 ist damit hinfällig.
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Mensa/ Musikraum
Die Mensa/ Musikraum wird im Untergeschoss des Nebengebäudes eingerichtet. Näheres später.
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Änderungen in den Zeugnissen
Die neue Landesregierung hat festgelegt, dass die Versetzungskonferenz darüber entscheidet, ob in den Zeugnissen der Klassen 1, 2 und 3 Aussagen zum Arbeits-
und Sozialverhalten enthalten sein sollen. Die Versetzungskonferenz der Herseler-Werth-Schule hat entschieden, dass in den Zeugnissen der Klassen 1 und 2 sowie im
Halbjahreszeugnis der Klasse 3 entsprechende Aussagen enthalten sein sollen.
Die Landesregierung hat weiter entschieden, dass bei Aufnahme von Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten durch die Schulkonferenz Grundsätze festgelegt
werden müssen. Darüber wird die SK des Schuljahres 2011/ 2012 auf ihrer ersten Sitzung beraten und entscheiden. Bis dahin gelten die von der SK im Zuge der Einführung von
Kopfnoten festgelegten Grundsätze.
Da die Klassen 1 und 2 nur ein Zeugnis am Ende des Schuljahres erhalten, finden Sie in diesen Zeugnissen entsprechende Hinweise.
In der Klasse 3 erhalten Ihre Kinder zwei Zeugnisse, jeweils zum Ende des Halbjahres und zum Ende des Schuljahres. Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten
werden in das Zeugnis zum Ende des Halbjahres (Ausgabe meist Anfang Februar) aufgenommen. Die Versetzungskonferenz hält diesen Zeitpunkt für geeignet, um auf einen evtl.
Handlungsbedarf frühzeitig hinzuweisen.
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Schülertoiletten
Beim Elternabend zu Beginn des 2. Schulhalbjahres wurde von den Eltern der Klassen 1 Klage über den Zustand der Schülertoiletten geführt. Es erstaunt mich
nicht, dass es wieder die Eltern der Klassen 1 sind. Auch in den vergangenen Jahren waren es regelmäßig die Eltern dieser Jahrgangsstufe, die Klage führten.
Die Klagen sind immer dieselben: Geruchsbelästigung durch Verschmutzung. Ich betone: durch Verschmutzung. Obwohl ich davon überzeugt war, dass es wieder
daran lag, habe ich an einem Morgen gegen 07.30 Uhr die Toiletten kontrolliert. Weder auf der Mädchen- noch auf der Jungentoilette konnte ich eine zu beanstandende
Geruchsbelästigung feststellen. Davon war ich auch ausgegangen, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein Kind die Toilette benutzt hatte. Die Toiletten waren in dem Zustand, in dem die
Reinigungskraft sie am Vortag nach dem Unterricht verlassen und abgeschlossen hatte. Frühestens um 7 Uhr am Morgen des darauf folgenden Tages werden die Toiletten erst wieder von
Herrn Celik aufgeschlossen. Die Kinder treffen somit jeden Morgen auf eine gereinigte, noch von keinem benutzte Toilettenanlage.
Wieso kommt es dann zu den Klagen?
Am gleichen Tag habe ich nach der großen Pause die Toiletten erneut kontrolliert. Wie erwartet und bekannt war jetzt auf beiden Toiletten eine starke
Geruchsbelästigung wahrnehmbar. Der Grund war offensichtlich: Toiletten waren nicht abgezogen, Urin fand sich vor den Toiletten bei Mädchen und Jungen sowie bei den Jungen in
der Urinalrinne und auf dem Sockel davor.
Vor einigen Jahren wurden die Eltern befragt, ob sie bereit wären, durch einen monatlichen Betrag die Finanzierung einer ständigen Reinigungskraft zu
ermöglichen. Zustimmung und Ablehnung hielten sich in etwa die Waage. Daraufhin wurde dieser Gedanke nicht mehr weiter verfolgt.
In der Europaschule kämpft man bei wesentlich neueren Toilettenanlagen mit den gleichen Problemen. Inzwischen gibt es dort seit geraumer Zeit zwei
Toilettenanlagen: eine saubere und eine belastete. Bei der Sauberen ist eine Reinigungskraft ständig anwesend und beseitigt permanent evtl. Hinterlassenschaften. Für jede
Benutzung muss man eine feste Gebühr entrichten. Wer nicht bezahlen will, muss die belastete Anlage benutzen, die, wie im Reinigungsplan vorgesehen, nur einmal täglich gereinigt
wird.
In den Sommerferien 2008 wurde über der Urinalrinne der Jungen eine Wasserspülung angebracht. Die nützt natürlich nur, wenn sie in regelmäßigen
Abständen (z.B. grundsätzlich nach den Pausen) für einige Minuten aufgedreht wird. Ich habe Herrn Celik nochmals beauftragt, dafür Sorge zu tragen.
Da die Toiletten erst wieder nach dem Unterricht gereinigt werden, gären die Hinterlassenschaften der Kinder auf dem Boden und entwickeln dabei den starken,
unangenehmen Geruch. Um den zu reduzieren, wurde vor einiger Zeit die Möglichkeit geschaffen, alle Fenster auf Kipp öffnen zu können. Auch hier hat Herr Celik den Auftrag,
während des Schulbetriebs für eine gute Durchlüftung zu sorgen.
Wie mir berichtet wurde, wollen sich die Eltern der Klasse 1 vehement für eine kurzfristige Abhilfe einsetzen. Es wurde sogar vorgeschlagen, zu diesem Zweck
einen Sponsorenlauf durchzuführen. Für die Eltern liegt der Grund in der Geruchsbelästigung im Alter der Toilettenanlage begründet. Man geht wohl davon aus, dass bei einer
sanierten bzw. neuen Anlage die bekannten Probleme behoben sind.
Aufgrund langjähriger Erfahrung und aus Beratungen mit den Hausmeistern anderer Schulen steht für mich fest, dass die Probleme auch bei einer neuen
Toilettenanlage weiter bestehen werden, denn auch eine neue Anlage hat in anderen Schulen zu keiner Verhaltensänderung der Kinder geführt.
Wer sich die Mühe gemacht hat, den Sanierungsplan auf unserer Homepage zu lesen weiß, dass die Toiletten ebenfalls saniert werden sollen. Nach einer Prüfung
des Sanierungsaufwandes wird darüber befunden, ob nicht ein Neubau evtl. preiswerter ist.
Ich stimme mit der Stadt absolut überein, dass vor einer Sanierung der noch voll funktionsfähigen Toilettenanlage die energetische Sanierung der
Schulgebäude vordringlicher war und ist. Wenn in diesem Jahr die energetische Sanierung mit der Erneuerung der gesamten Heizungsanlage und der Sanierung der Turnhalle
abgeschlossen sein wird, wird im kommenden Jahr die Sanierung der Toilettenanlage in Angriff genommen.
Auch das Gesundheitsamt, das die Toilettenanlage am 25.02.2008 wegen Elternklagen einer Inspektion unterzogen hat, hat keinen
dringenden Handlungsbedarf feststellen können. Ich verweise dazu auf den Bericht auf unserer Homepage auf der Seite „Aktuelles“. In den zwei vergangenen Jahren hat sich
in den Toiletten keine Verschlechterung ergeben, im Gegenteil, es ist jetzt möglich, die Urinalrinne bei den Jungen zu spülen, um damit einer Geruchsbelästigung vorzubeugen.
Aus den dargelegten Gründen hoffe ich, nachvollziehen zu können, dass ich mich nicht an vorschnellen Aktionen beteiligen werde. Ich empfehle die Sanierung
der Toiletten abzuwarten und die Kinder immer wieder daran zu erinnern und anzuweisen, eine Toilette so zu benutzen, dass die Benutzung für den Nachfolgenden nicht zu einer
unzumutbaren Belastung wird.
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Gesundheitsamt inspiziert Toilettenanlage
Nachdem aus unserer Elternschaft ein Hinweis beim Gesundheitsamt eingegangen ist, hat eine Mitarbeiterin mit mir Kontakt aufgenommen. Es wurde ein Besuch am
25.02.2008 um 07.30 Uhr vereinbart.
Dieser frühe Termin wurde gewählt, um den Zustand der Toiletten vor der Benutzung durch die Kinder zu überprüfen. Die Toiletten waren wie üblich am Vortag
gereinigt und anschließend verschlossen worden. Am Morgen des 25.02.2008 hatte noch kein Kind die Toilette benutzt. Wie erwartetet gab es keine schwerwiegenden Beanstandungen.
Die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes konnte nur feststellen, dass die Toiletten sauber waren. Bei den Jungen gab es eine minimale Geruchsbelästigung.
Um das Problem der Geruchsbelästigung, die bei der Jungentoilette im Bereich der Urinale wegen der fehlenden Wasserspülung auftritt, weiter zu minimieren
bzw. zu beseitigen, wurde bei der Stadt Bornheim ein einfaches, preiswertes Rohrsystem beantragt. Wenn die Leitungen installiert sind, soll Herr Celik mehrmals am Tag für einige
Minuten Wasser laufen lassen, um Resturin, der an den Wänden und in der unteren Rinne haftet, fortzuspülen.
Bei den Mädchentoiletten gab es keine Beanstandungen und auch keine Geruchsbelästigung. Wo sollte die auch herkommen, wenn noch kein Mädchen die Toilette
benutzt hatte. Leider ändert sich das im Laufe des Vormittags durch Fehlverhaltensweisen der Kinder.
Wie schon bei allen vorangegangenen Inspektionen konnte wieder nur festgestellt werden, dass die Probleme ausschließlich durch das Verhalten der Kinder
hervorgerufen werden. Solange die Kinder die Toiletten unangemessen benutzen, werden die Probleme auch bei einer neuen Toilettenanlage bestehen bleiben.
Sicherlich ist die Anlage sehr alt, aber sie wird ordnungsgemäß gereinigt und ihre Funktion ist nach wie vor gewährleistet. Niemand bestreitet, dass es
wünschenswert ist, die Anlage grundsätzlich zu sanieren. Daher wurde sie auch in den Gesamtsanierungsplan aufgenommen. Solange aber die Funktion gewährleistet ist, gibt es
Sanierungsbedarf an anderer Stelle, der vordringlich ist: Wärmedämmschutz an der Außenfassade der Gebäude, Austausch der großen Schwingfügelfenster mit Einscheibenglas,
Erneuerung der nicht mehr regelbaren Energie vergeudenden Heizungsanlage usw.
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Kaum Geld für die Schulen
Mehr noch als in der Vergangenheit sind alle Mitglieder der Schulgemeinschaft aufgefordert, Ideen zu entwickeln, wie wir Finanzen erwirtschaften können.
Eine Möglichkeit bietet diese Website als Plattform für Werbung. Ende Oktober 2005 wurden 137 ortsansässige Unternehmen aus vielen unterschiedlichen Branchen angeschrieben und die Möglichkeit der Werbung auf unserer Website angeboten. Den Erfolg dieser Bemühungen sieht man auf der Seite “Werbepartner”. Nur 3 Unternehmen haben das Angebot angenommen und ihre Werbung für ein Jahr gegen eine Gebühr auf unserer Website platziert.
Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft werden gebeten, weitere Werbepartner für ein Engagement auf unserer Website zu gewinnen. Auch außerörtliche
Werbepartner sind herzlich willkommen. Für einen Betrag von nur 100 Euro wird die Werbung des Unternehmens auf der Unterseite Werbepartner für ein ganzes Jahr platziert. Außerdem erscheint das Logo/ der Namen des Partners auf den Knöpfen im rechten Frame im Wechsel mit den übrigen Partnern.
Mit diesem Angebot bitten wir nicht um Spenden, sondern bieten eine Leistung, für die wir eine Gegenleistung erhalten. Das Unternehmen erhält eine steuerlich
absetzbare Rechnung/ Quittung.
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Beurlaubung von Kindern
Eine Beurlaubung von Kindern während der Unterrichtszeit ist grundsätzlich möglich. In ihrem Antrag müssen die Eltern angeben,
warum das Kind dem Unterricht fernbleiben soll. Denkbare anzuerkennde Gründe können z.B. ein Kuraufenthalt oder eine große Familienfeier in der Heimat eines ausländischen
Kindes sein. Eine Beurlaubung unmittelbar vor bzw. unmittelbar nach den Ferien ist nur äußerst eingeschränkt möglich, worauf alle Schulen in NRW immer wieder hingewiesen
werden. Grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind Gründe wie
- „Wenn wir einen Tag früher fliegen, sparen wir x Euro.“ - „Wenn wir einen Tag früher fahren,. sind die Straßen nicht so voll.“ - „Wir bekommen nur am letzten Schultag einen günstigen Flug nach XY.“ - „Wir bekommen nur am ersten Schultag nach den Ferien eine Rückflug.“
Mit einer Begründung ähnlicher Art darf die Schule und wird die Schule auf
keinen Fall eine Beurlaubung genehmigen, weshalb sich ein Antrag erübrigt. Eltern, die gegen diese Anordnung verstoßen, laufen Gefahr, dass sie durch das drohende Bußgeld einen
evtl. durch den früheren Reisebeginn vorhandenen finanziellen Vorteil mehr als einbüßen. Ich habe Verständnis für Eltern, die durch einen etwas früheren
Reisebeginn Kosten sparen möchten, müssen sie doch bei jeglicher Urlaubsplanung feststellen, dass gerade zur Ferienzeit die Angebote am teuersten sind. Für Familien ist diese
Preispolitik mehr als ärgerlich, da man sie nicht umgehen kann, solange die Kinder in der Schule sind. Über flexiblere Regelungen hat man auf höchster Ebene nachgedacht, wann
und ob sie jemals eingeführt werden, ist noch gänzlich unbekannt.
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Druckerpatronen sammeln
Seit einigen Jahren sammeln wir in der Schule leere Druckerpatronen und Tonerkartuschen aus
Laserdruckern. Diese Patronen bzw. Kartuschen geben wir an eine Firma weiter und erhalten für jedes Teil je nach Wert unterschiedlich viele Bonuspunkte. Diese Punkte werden uns
auf einem Konto gut geschrieben. Da wir mit diesen Punkten in einem Shop der Firma neue PC-Materialien „einkaufen“ können, haben die Punkte eine geldwerten Vorteil.
U.a. haben wir bereits ein DVD-Laufwerk und eine DVD-Brenner für unsere Schüler-PCs „eingekauft“. Wenn Sie leere Druckerpatronen oder leere Tonerkartuschen aus
Laserdruckern haben, bitte ich herzlich um Weitergabe an die Schule. Allerdings ist nicht jede Patrone bzw. Kartusche wertvoll.
Wertvoll sind die Patronen, die mit einem Druckkopf versehen sind wie z.B. die Tintenpatronen von HP.
Bei den Laserdruckern sind die Kartuschen wertvoll, die auch die Belichtungseinheit beinhalten wie z.B. die Kartuschen von HP.
Handelt es sich um reine Tintentanks (z.B. von Epson oder Canon) oder um reine Tonerbehälter (z.B. von Oki oder Brother) haben sie
für die Schule keinen Wert und werden nicht gesammelt. Eine Ausnahme bilden die Tonerbehälter von Kyocera. Obwohl sie keine Belichtungseinheit beinhalten, haben sie dennoch
einen geringen Wert und werden gesammelt.
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